Die Suche nach der passenden Autoversicherung kann langwierig und anstrengend sein – muss sie aber nicht. Mit dem Versicherungsvergleich von 1A-Versichert können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns darum, dass Sie die beste Autoversicherung für Ihren Bedarf finden. Alles was Sie am Ende tun müssen, ist sich für Ihren Favoriten entscheiden – den Rest übernehmen wir.
Autoversicherung-Vergleich Schweiz 2025
Autoversicherung
Autoversicherung-Vergleich Schweiz 2025
Einsteigen und losfahren: Sorgenfrei unterwegs dank passendem Versicherungsschutz.
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Die beste Autoversicherung für Ihren Bedarf ermitteln
Führende Anbieter von Autoversicherungen vergleichen
Auf dem Markt der Autoversicherungen sind die Unterschiede gross, nicht alle Services werden gedeckt, auch Preis und Leistung variieren von Versicherer zu Versicherer. Deshalb ist es umso wichtiger, die Leistungen der Anbieter miteinander zu vergleichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das passende Angebot zum besten Preis ermittelt wird.
Praktisch alle grossen Versicherungsunternehmen bieten Autoversicherungen an. Zu diesen zählen beispielsweise Allianz Suisse, AXA, Basler Versicherungen, Dextra Versicherungen AG, Die Mobiliar, Generali, Helvetia, Smile.direct, Sympany, Vaudoise und Zurich.
Der Service von 1A-Versichert garantiert einen umfassenden Versicherungsvergleich und berücksichtigt dabei die Angebote dieser Schweizer Versicherungsgesellschaften:
Übersicht Autoversicherung
Welche Leistungen bietet eine Autoversicherung in der Schweiz?
Die Prämie variiert je nach gewähltem Leistungsumfang und Anbieter deutlich.
Die Bonusstufe bestimmt die Höhe Ihrer monatlichen Prämie.
Wie man die günstigste und beste Fahrzeugversicherung findet.
In nur drei Schritten zur passenden Fahrzeugversicherung.
In welchen Fällen die Kündigung der Autoversicherung möglich ist.
Wechselsschilder, Geltungsbereich und mehr. Das sollten Sie wissen.
Die Autoversicherung in der Schweiz
Das Gesetz schreibt für alle zugelassenen Motorfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung vor. Jeder Fahrzeugführer ist angehalten darauf zu achten, dass das Auto, das er fährt, auch haftpflichtversichert ist. Die Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich normalerweise hinsichtlich der Leistungen nur geringfügig. Allerdings gibt es durchaus deutliche Unterschiede in Bezug auf die Höhe der Prämien. Ein sorgfältiger Vergleich ist daher immer zu empfehlen.
Der Abschluss anderer Zusatzprodukte ist nicht verpflichtend. Eine Insassen-Unfallversicherung, die Teilkasko– und die Kollisionskaskoversicherung sind freiwillig. Bei diesen Versicherungen bestehen nicht nur bei der Prämienhöhe, sondern auch bei den versicherten Leistungen grosse Unterschiede. Ein gründlicher Vergleich ist hier finanziell besonders interessant, allerdings auch nicht ganz einfach. Es gibt zahlreiche Bonussysteme und Paketlösungen. Auch sollen die Versicherungsleistungen möglichst optimal zu den eigenen Bedürfnissen passen. Man unterscheidet drei Arten der Autoversicherungen:
Weitere Zusatzoptionen
Es gibt noch weitere interessante Zusatzleistungen, mit denen Sie gegebenenfalls den Versicherungsschutz Ihrer Autoversicherung erweitern können. Diese werden von den meisten Versicherern angeboten:
Parkschadenversicherung
Wenn Sie selbst mit Ihrem Wagen einen Schaden an einem parkenden Fahrzeug verursachen, übernimmt das Ihre eigene Auto-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch umgekehrt, wenn ein anderer Fahrer Ihr parkendes Auto beschädigt. Beulen, Kratzer am Lack und beschädigte Spiegel machen das Fahrzeug zwar nicht sofort fahruntüchtig. Sie müssen aber behoben werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Das wird oft unerwartet teuer.
Leider kommt es häufiger vor, dass sich der Schadensverursacher, dessen Haftpflichtversicherung leisten müsste, nicht feststellen lässt – sei es, dass er den Schaden nicht bemerkt hat oder dass er sich seiner Verantwortung bewusst entziehen will.
In solchen Fällen greift die Parkschadenversicherung. Sie ersetzt Ihnen den Schaden, abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts. Der Selbstbehalt liegt meistens bei CHF 1’000.
Schäden, deren Behebung weniger als 1’000 Franken kosten würden, übernimmt die Versicherung in diesem Fall nicht. Beim Abschluss einer Parkschadenversicherung ist es also wichtig, ausser der Höhe der Prämien auch die Höhe des Selbstbehalts bei verschiedenen Versicherern zu vergleichen.
Pannenhilfe-Versicherung
Diese Versicherung, die oft auch als Assistance-Versicherung bezeichnet wird, unterstützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug liegen geblieben sind, mit Pannenhilfe und, wenn nötig, mit Abschleppen des defekten Fahrzeugs. Auch beratende Hilfe sowie die Übernahme der Kosten für Ihre Heimreise und die Ihrer Mitfahrer, notwendige Hotelübernachtungen und der Rücktransport des Fahrzeugs sind gedeckt.
Bei einigen Versicherungen sind diese Leistungen Bestandteil der normalen Kaskoversicherung. Bei Verkehrsclubs wie VCS, TCS oder ACS schliesst eine Mitgliedschaft meist automatisch die Pannenhilfe mit ein.
Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit
Bereits Verstösse gegen die Verkehrsregeln werden oft als Grobfahrlässigkeit behandelt. Wenn Sie versehentlich ein Stoppschild oder eine rote Ampel nicht beachtet haben, kann das bereits als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Auch das Überholen bei durchgezogener Linie oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung gelten als grob fahrlässiges Handeln.
Wenn Sie bei solchen Verstössen gegen die Verkehrsregeln einen Unfall verursachen, wird die Versicherungsgesellschaft Regress geltend machen. Sie verringert die Entschädigungssumme, die dem Unfallopfer zusteht. Sie, als für den Unfall verantwortliche Person, müssten dann für den Rest der Kosten einstehen. Das kann bis zu 50 Prozent des Betrages oder auch mehr ausmachen. Steht dem Geschädigten beispielsweise aufgrund unfallbedingter Invalidität eine Rente zu, könnten die immensen Kosten Sie finanziell ruinieren.
Manche Versicherungspolicen schliessen einen Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit der versicherten Person ein. Dieser gilt allerdings nicht bei Fahren unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss. Um die Versicherung zu einem günstigen Preis anbieten zu können, bieten daher manche Versicherer den Regressverzicht in der Basisvariante des Vertrags nicht mit an. Regressverzicht ist dann nur optional über eine Zusatzversicherung abdeckbar. Die Zusatzprämie ist meistens vergleichsweise niedrig. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auf diese preisgünstige Absicherungsmöglichkeit zu achten.
Insassen-Unfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet weitreichenden Versicherungsschutz für Wagenlenker und Mitfahrer. Bei einem Unfall werden die anfallenden Transportkosten und die Kosten für die Behandlung von Verletzungen übernommen. Darüber hinaus sind die Aufwendungen, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge des Unfalls entstehen und die Spitalkosten gedeckt. Häufig ist auch die freie Arztwahl sowie ein Aufenthalt in der privaten Abteilung miteingeschlossen.
Ein wichtiger Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass die Leistungen garantiert sofort ausgezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn es noch Zeit benötigt bis festgestellt werden kann, wer für den Unfall verantwortlich ist. In der Regel sind alle Insassen mitversichert. Es sind allerdings auch Verträge möglich, die nur Leistungen für die Mitfahrer oder nur für den Fahrer beinhalten.
Normalerweise sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, bei einem Unfall gut versichert. Eine Insassenunfallversicherung ist dann für Sie zu empfehlen, wenn Sie häufig Personen im Auto mitnehmen, die keine Schweizer Versicherungsdeckung besitzen. Dazu gehören Ausländer, die sich privat oder berufsbedingt in der Schweiz aufhalten, Anhalter, Personen, die ausserhalb der Schweiz arbeiten und Kinder.
Bonusschutz
Ein oder mehrere Schäden pro Jahr wirken sich auf die Bonusstufe bei Haftpflicht– und Kollisions-Kaskoversicherung aus. Das bedeutet, dass die Prämie für das kommende Versicherungsjahr steigt. Das Produkt Bonusschutz ist eine Zusatzleistung, welche die meisten Versicherer anbieten. Es verhindert die Prämiensteigerung im Schadensfall. Die Versicherungsbedingungen (zum Beispiel wie viele Schäden als prämienunschädlich gelten) sind sehr unterschiedlich.
Der Bonusschutz hat seinen Preis. Er ist abhängig von der jeweils erreichten Bonusstufe. Das bedeutet, er kostet umso mehr, je höher Ihre aktuell erreichte Bonusstufe ist. Viele Versicherungsnehmer, die bereits einen hohen Prämiensatz entrichten, weil sie in einer hohen Bonusstufe sind, verzichten deshalb auf einen Bonusschutz. Müssen sie einen Versicherungsschaden melden, sehen sie sich mit zwei ärgerlichen Problemen konfrontiert: Zu dem Selbstbehalt, den sie bezahlen müssen, kommt auch die nun verteuerte Versicherungsprämie.
Zeitwertzusatz-Versicherung
Wenn bei Ihrem Auto nach einem Unfall ein Totalschaden festgestellt wird, ersetzt die normale Kaskoversicherung höchstens den Zeitwert des Fahrzeugs. Das entspricht dem Verkaufspreis, den Sie vor dem Unfall bei einem Verkauf hätten erzielen können. Die meisten Fahrzeughalter schliessen daher für ein neueres Auto eine Kaskoversicherung mit Zeitwertzusatz ab. Die Versicherung deckt dann bei Totalschaden im Schnitt den Marktwert plus etwa 20 Prozent ab.
Die Prämien für diese erweiterte Kaskoversicherung sind zwar etwas höher. Sie versetzt Sie aber in die Lage, Ihr altes Fahrzeug durch ein vergleichbares neues zu ersetzen. Leasing-Verträge sehen praktisch immer die Deckung des Zeitwert-Zusatzes vor. Eine Zeitwertzusatz-Versicherung ist im Allgemeinen längstens für einen Zeitraum abschliessbar, der bis zum Ende des 7. Betriebsjahr des Wagens reicht.
Als neue Versicherung, etwa für einen neu erworbenen Gebrauchtwagen, kann diese Versicherung höchstens bis zum 5. Betriebsjahr abgeschlossen werden. Bei Neuwagen lohnt sich generell die Zeitwertzusatz-Versicherung, wenn man bedenkt, wie hoch der Wertverlust innerhalb der ersten 4 Jahre erwartungsgemäss ausfällt.
Kosten einer Autoversicherung
Die monatliche Prämienhöhe einer Autoversicherung errechnet sich aus zahlreichen unterschiedlichen Risiko-Faktoren. Sie ist nicht nur abhängig vom Fahrzeugtyp und dem Alter des Autos, sondern auch vom Eigentümer, Lenker und dem Wohnkanton. Die Kosten werden ebenso von den Konditionen der unterschiedlichen Anbieter in Bezug auf den gewünschten Deckungsgrad und den gewählten Leistungsumfang beeinflusst.
Vergleichen lohnt sich immer, denn die Unterschiede bei den Anbietern können erheblich sein. Wenn Sie sorgfältig vergleichen, können Sie in der Regel ein grosses Sparpotenzial ausfindig machen, ohne auf eine umfassende Absicherung verzichten zu müssen.
Bonusstufen in der Autoversicherung
Die Prämienhöhe für Ihre Autoversicherung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren. Dazu gehören Risikokriterien, die vom Fahrzeug abhängig sind und solche, die von äusseren Umständen abhängen. Die Höhe dieser Grundprämie verringert sich meistens dadurch, dass Ihr Alter, Ihre Erfahrung als Lenker und die Anzahl von Ihnen verursachter Schäden berücksichtigt werden. Danach bestimmen die Versicherer Ihre Bonusstufe. So kann es sein, dass Sie möglicherweise nur 55 % der zuvor ausgerechneten Prämie bezahlen müssen.
Die Bonusstufen von Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind nicht immer gleich. Auch verwenden die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Berechnungsmodalitäten. Bei einigen können Sie die tiefste Stufe schon bei 45 % erreichen, bei anderen kann die Prämie bis auf 30 % abgesenkt werden. Bei AXA, Allianz, Vaudoise, Mobiliar und vielen weiteren Gesellschaften finde Sie jeweils unterschiedliche Bonussysteme vor.
Beim neuen Abschluss einer Versicherung ist es also beim Vergleichen für Sie zunächst vorteilhaft, sich an der tatsächlich zu zahlenden Prämie zu orientieren. Wenn Sie noch nicht auf der untersten Stufe des Bonussystems angelangt sind, verringert sich diese mit jedem weiteren Jahr. Sie bezahlen einen geringeren Prozentsatz und sparen jährlich Geld ein, bis Sie die tiefste Stufe erreicht haben. Sollten Sie dann einen Schaden melden müssen, fällt das nicht so stark ins Gewicht, da die Prozentwerte der niedrigen Stufen meist nah beieinander liegen.
Die beste und günstigste Autoversicherung finden
Die Prämienhöhen variieren stark zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Das gleiche gilt für die angebotenen Leistungen. Die Risikofaktoren wie Automarke und Neupreis, Geschlecht, Alter, Nationalität und Erfahrung des Fahrers, insgesamt und jährlich gefahrene Kilometer sowie ein eventueller Einsatz im Ausland spielen eine Rolle. Sie werden unterschiedlich bei der Prämienfeststellung gewichtet.
Die Kaskoversicherung berücksichtigt noch dazu, wo das Auto üblicherweise geparkt wird, wie alt es ist und ob es ein Leasingfahrzeug ist. Die Versicherungsgesellschaften berechnen die Prämien individuell für jeden neuen Kunden. Wer also eine wirklich günstige Fahrzeugversicherung finden will, muss verschiedene Offerten von unterschiedlichen Versicherungen einholen.
Unsere Stärke liegt in der Unabhängigkeit und unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsbereich. Wir kennen die Versicherungsmodelle der Schweizer Autoversicherer und untersuchen sie im Hinblick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Erfordernisse. Mit der Unterstützung durch unser Experten-Team finden Sie Ihr individuelles, günstiges Angebot.
Eine Autoversicherung abschliessen – so funktioniert es
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, sollten Sie, sobald Sie die Möglichkeit zur Kündigung haben, die aktuellen Versicherungsangebote auch anderer Anbieter miteinander vergleichen. Generell empfiehlt es sich, auch ohne äusseren Anlass, regelmässig einen solchen Vergleich durchzuführen. Wir empfehlen diese drei Schritte zum erfolgreichen Versicherungsabschluss:
1 Überblick gewinnen
Lassen Sie sich genug Zeit, um genügend für Sie relevante Produkte von verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu finden. Behalten Sie dabei im Auge, welche Leistungen Sie benötigen.
2 Versicherungen vergleichen
Um Ihr optimal passendes Versicherungsmodell zu finden, ist ein sorgfältiger Vergleich der Angebote von verschiedenen Anbietern unerlässlich. So filtern Sie dasjenige Angebot heraus, welches das Ihren Erfordernissen entsprechende günstigste Verhältnis von Kosten und Leistungsumfang aufweist. Ein Versicherungspaket, das für Sie unnötige Leistungen enthält, wird nämlich auch meistens unnötig teuer sein.
3 Offerten anfordern
Haben Sie einige Versicherungen in die engere Wahl genommen, können Sie konkrete Angebote anfordern. Diese Offerten enthalten sämtliche wichtigen Informationen, die Sie noch einmal überprüfen sollten.
Kündigung und Wechsel einer Autoversicherung
Ändert sich z.B. die Lebenssituation oder naht das Vertragsende der bestehenden Autoersicherung sollte man die eigene Police unbedingt prüfen. Gegebenenfalls könnte bei einem neuen Anbieter oder mittels eines anderen Modells Geld gespart werden – eine Kündigung oder Wechsel der Fahrzeugversicherung sind dann lohnenswert.
Prämienänderung
Der Versicherer kann die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) oder die Prämienhöhe für das kommende Versicherungsjahr ändern. Das muss er dem Versicherungsnehmer bis 25 Tage vor dem Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres ankündigen. Wenn Sie als Versicherter damit nicht einverstanden, sind können Sie den Versicherungsvertrag zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Ihr Kündigungsschreiben muss bei der Versicherungsgesellschaft spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres eintreffen. Diese Kündigungsmöglichkeiten beziehen sich bei einigen Versicherern nur auf die Erhöhung von Prämien, bei manchen gelten sie aber auch, wenn die Prämienhöhe reduziert wird. Die genauen Bestimmungen finden Sie in den AVB.
Vertragsablauf
Die Versicherung besteht mindestens für den Zeitraum, der im Vertrag genannt wird. Wenn der Vertrag nicht zu diesem Datum gekündigt wird, verlängert er sich um ein Jahr. Jeder Police liegen die genauen Details für den Vertrag bei, welche in den ABV (Allgemeine Versicherungsbedingungen) festgeschrieben sind.
Halterwechsel
Findet ein Halterwechsel statt, werden die Rechte und Pflichten aus der obligatorischen Auto-Haftpflichtversicherung auf den neuen Halter direkt übertragen. Der neue Halter kann den bestehenden Vertrag jedoch innert 14 Tagen kündigen. Die alte Versicherung erlischt dann automatisch, wenn die andere Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnachweis mit dem neuen Fahrzeugausweis ausgestellt hat.
Fahrzeugwechsel
Wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen, ist der Versicherungswechsel problemlos möglich. Schon bezahlte Prämien erhalten Sie anteilsmässig erstattet.
Im Falle eines Schadens
Sobald die Versicherung für einen Schaden die vereinbarte Entschädigung geleistet hat, können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer gilt, dass die Kündigung spätestens 14 Tage erfolgen soll, nachdem die Versicherung Sie betreffend der Übernahme der Kosten für den Schaden informiert hat. Mit dem Eintreffen Ihrer Kündigung bei der Gesellschaft erlischt die bisherige Schadensdeckung. Geleistete Prämienzahlungen werden anteilsmässig erstattet – Ausnahmen betreffen einen Totalschaden oder einen Schadenfall während des ersten Versicherungsjahres.
Der späteste Zeitpunkt für die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft ist der Zeitpunkt der Auszahlung. 14 Tage nachdem das Kündigungsschreiben eingetroffen ist erlischt die Deckung. Auch in diesem Fall wird die Prämie anteilsmässig erstattet.
Kündigungsfristen
Es gilt normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Einzelheiten entnehmen sie bitte der Tabelle.
Versicherung | Versicherungsjahr endet am | Kündigungsfrist |
---|---|---|
Allianz Suisse | 31.12. | 3 Monate |
AXA Winterthur | 31.12. | 3 Monate |
Basler | 31.12. | 3 Monate |
Dextra | 31.12. | Letzter Werktag vor Ende des Versicherungsjahres |
Die Mobiliar | 31.12. | 3 Monate |
Generali | 31.12. | 3 Monate |
Helvetia | 31.12. | 3 Monate |
smile.direct | 31.12. | 1 Monat |
Sympany | 31.12. | 3 Monate |
Vaudoise | 31.12. | 3 Monate |
Zurich | 31.12. | 3 Monate |
Weitere wissenswerte Infos
Wechselschilder
Damit ist gemeint, dass unter demselben Kontrollschild maximal zwei Fahrzeuge zugelassen sind. Die Versicherung gilt jeweils für den Wagen, der entsprechend der Vorschriften mit den Schildern versehen ist. Für die Fahrzeuge, die nicht mit den Schildern ausgestattet sind, ist die Deckung über die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung nur dann gegeben, wenn der Schaden nicht auf öffentlichen Strassen passiert ist, sondern etwa auf einem privaten Stellplatz.
Wenn die Versicherungsgesellschaft für einen Haftpflichtschaden gemäss dem Strassenverkehrsrecht aufkommen muss, wird sie die entsprechenden Leistungen vom Versicherungsnehmer wieder einfordern. Für die verschiedenen Fahrzeuge kann die Kaskodeckung jeweils individuell bestimmt werden. Das bedeutet, dass eventuell ein Wagen über Teilkasko, der andere mit Vollkasko versichert ist.
Geltungsbereich
Ihre Autoversicherung gilt in der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, allen Staaten Europas, die auf der Grünen Karte, der „Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge“, genannt sind sowie den Mittelmeer-Randstaaten und den Mittelmeer-Inselstaaten. Sind Sie mit Ihrem Auto auf einer Fähre unterwegs, gilt die Deckung der Autoversicherung auch über dem Meer. Allerdings müssen Abgangs- und Zielhafen in einem der oben genannten Länder liegen.
Wenn Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz in einem anderen Staat ausser der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein nehmen, gilt die Versicherung nur noch maximal bis zum Ende des Versicherungsjahres. Sie können in diesem Fall aber mit dem Versicherer eine vorzeitige Beendigung des Vertrags vereinbaren. Dazu müssen Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt abgegeben haben.
Europäisches Unfallprotokoll
Der Begriff bezeichnet ein Formular, welches in jedem Auto bereitliegen sollte. Damit kann man bei einem Unfall die Daten der beteiligten Personen und Fahrzeuge festhalten sowie Angaben zum Unfallhergang und zu den feststellbaren Schäden (Personen-, Sachschäden) machen. Das Protokoll erleichtert die versicherungstechnische Abwicklung, besonders wenn mehrere oder auch ausländische Autolenker beteiligt sein sollten. Das Europäische Unfallprotokoll gibt es in mehreren Sprachen, die Inhalte sind immer gleich. Ihr Autoversicherer stellt es gratis zur Verfügung.
Wichtig: Mit dem Ausfüllen des Protokolls ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Die Unterschrift bestätigt lediglich, dass die enthaltenen Angaben zutreffend und richtig sind.
Unser Rat: Das Unfallprotokoll ist sowohl in der Schweiz als auch im Ausland wichtig. Deshalb sollten Sie es möglichst detailliert ausfüllen. Auch sollten alle Personen, die am Unfallgeschehen beteiligt sind, das Protokoll unterzeichnen. Fotos vom Schauplatz des Unfalls, der Unfallfahrzeuge und der Schäden bilden eine sinnvolle Ergänzung.
Halterwechsel
Alle Pflichten und Rechte aus der Haftpflichtversicherung gehen auf den neuen Fahrzeughalter über. Dieser hat die Möglichkeit, innert 14 Tagen den Haftpflichtvertrag zu kündigen und einen neuen bei einer anderen Gesellschaft abzuschliessen. Sowie er den Nachweis über die Versicherung bei der neuen Gesellschaft bestellt und damit das Auto beim Strassenverkehrsamt einlöst, erlischt die alte Haftpflicht-Versicherung. Die alte Kaskoversicherung wird zum Datum des Halterwechsels beendet. Der frühere Halter erhält seine Prämie anteilsmässig erstattet.
Beachten Sie: Ein Auto, dass 10 Jahre und älter ist, muss vor einem Halterwechsel überprüft werden. Die meisten Kantone schreiben es vor, wenn die letzte Prüfung länger als 12 Monate zurückliegt. Die Änderung muss der neue Fahrzeughalter umgehend in den Fahrzeugausweis eintragen lassen.
Noch Fragen?
Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.
Zuletzt aktualisiert: 03.12.2024 um 18:04 Uhr