Die Unterschiede auf dem Schweizer Markt der Rechtsschutzversicherungen sind gross: Kosten, Leistungen und Deckungshöhen können je nach Anbieter und Police deutlich variieren. Für Privatpersonen ist es daher nicht immer ganz einfach die passende Rechtsschutzversicherung zu ermitteln. Der Versicherungsvergleich von 1A-Versichert schafft Abhilfe: Wir stellen die richtigen Fragen, kennen den Markt und finden so die Police, die Sie und Ihre Liebsten optimal schützt – und zu Ihrem Budget passt.
Privatrechtsschutzversicherung Vergleich Schweiz 2025
Privatrechtsschutz
Privatrechtsschutzversicherung Vergleich Schweiz 2025
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Übersicht Rechtsschutzversicherung
Was versteht man unter Privatrechtsschutz im Allgemeinen?
Welchen konkreten Nutzen der private Rechtsschutz bietet, erfahren Sie hier.
Welche Rechtsgebiete durch den Privatrechtsschutz versicherbar sind.
Der passende Rechtsschutz versichert bei Bedarf auch gleich die ganze Familie.
Sie benötigen weitere Informationen zum Thema? Nehmen Sie Kontakt auf.
Die Privatrechtsschutzversicherung in der Schweiz
Als Rechtsstaat gelten in der Schweiz verschiedene Gesetze. Diese umfassen nicht nur Rechte und Pflichten zwischen Einzelperson und Staat, sondern regeln auch das Zusammenleben der Bürger untereinander. Obwohl jeder an die Gesetze gebunden ist, kennen nur wenige die Artikel im Detail. Zudem urteilen die Richter am Bundesgericht je nach Einzelfall unterschiedlich.
Was genau ist eine Privatrechtsschutzversicherung?
Ein Rechtsschutz sichert Ihnen die Möglichkeit, Ihr Recht geltend zu machen. Von der Privatrechtsschutzversicherung profitieren Sie dabei in allen Rechts- und Streitfällen im privaten Bereich. Darunter fallen zum Beispiel Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Vermieter, Nachbarn, anderen Versicherungen, der AHV, IV oder der Pensionskasse. Die private Rechtsschutzversicherung greift ausserdem dann, wenn Sie vertragliche Streitigkeiten, etwa mit einem Verkäufer, Reiseanbieter oder Lieferanten, haben.
Grundsätzlich gilt der Schutz unabhängig davon, ob Sie einen privaten Rechtsstreit beginnen oder beschuldigt werden. Das heisst: Die Versicherung hilft Ihnen auch dabei, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Vorteile einer guten Privatrechtsschutzversicherung
- Sie erhalten Unterstützung bei Schadenersatzforderungen, Strafverfahren und Auseinandersetzungen mit anderen Personen wie Ihrem Vermieter, Nachbarn oder Arbeitgeber.
- Sie haben Anspruch auf eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft.
- Sie erhalten je nach Tarif einen Anwalt der Versicherung oder wählen einen Rechtsanwalt nach Ihren Wünschen als juristischen Beistand.
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, das Gericht sowie Gutachten und zahlt Prozessentschädigungen.
Das leistet der Privatrechtsschutz
Die Gesetze in der Schweiz sehen für alle Fälle Regelungen vor. Für Laien ist es jedoch unmöglich, den Überblick über die Artikel zu behalten und den passenden Paragraphen zu finden. Als Versicherte/r in einer Privatrechtsschutzversicherung geniessen Sie den Komfort einer jederzeit verfügbaren Rechtsberatung. Dabei gibt Ihnen ein qualifizierter Experte Ratschläge zu den nächsten Schritten. So erfahren Sie unter anderem, ob ein Gang vor das Gericht aussichtsreich ist.
Während viele Schweizer auf Ihre Rechte verzichten, weil die Verfahrenskosten so hoch sind, haben Sie dieses Problem mit einem Privatrechtsschutz nicht. Bis zu einer vereinbarten Summe übernimmt die Versicherung das Risiko und zahlt anfallende Kosten sowie benötigte Leistungen.
In diesen Fällen greift der Privatrechtsschutz
- Von einem Jahr auf das nächste verlangt Ihr Vermieter deutlich höhere Nebenkosten. Ist das legitim?
- Sie haben eine Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Ist es ratsam, bei einem Streitwert von wenigen tausend Franken das Gericht anzurufen?
- Ein Handwerker stellt eine Rechnung, die Ihnen deutlich überzogen scheint. Welche Möglichkeiten haben Sie nun?
- Ein Ferienveranstalter konnte seine Versprechungen nicht annähernd einhalten. Wo bekommen Sie Hilfe?
- Sie waren krank, nun erhalten Sie Ihr Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber. Was können Sie tun?
Durch den Privatrechtsschutz versicherbare Rechtsgebiete
Eine gute Privatrechtsschutzversicherung deckt folgende Rechtsgebiete ab:
Schadenersatzrecht
Sie haben das Recht, auf Grundlage des Opferhilfegesetzes oder nach ausservertraglichen Haftungsnormen Schadenersatzansprüche zu stellen.
Strafrecht
Das Strafrecht gilt, wenn Behörden Sie beschuldigen, eine Straftat begangen zu haben.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht gilt bei Streitfällen mit öffentlichen Versicherungen der Schweiz (AHV/IV, Krankenkassen, SUVA, Pensionskassen etc.) und privaten Versicherungen.
Mietvertragsrecht
Auf das Mietvertragsrecht berufen Sie sich bei Streitfälle zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt Auseinandersetzungen, die aus öffentlich-rechtlichen oder privaten Anstellungen entstanden sind.
Konsumenten- und Vertragsrecht
Dieses Recht kommt zur Anwendung, wenn Sie als Konsument Streitigkeiten wegen Kaufverträgen, Schenkungen, Tauschverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Privatdarlehen, Krediten oder Werk-, Fracht- beziehungsweise Reiseverträgen haben.
Patientenrecht
Das Patientenrecht gilt, wenn Sie als Patient mit Ärzten, Zahnärzten, Chiropraktikern oder Spitälern Auseinandersetzungen vertraglicher oder haftpflichtrechtlicher Natur führen.
Sachen- und Nachbarrecht
Das Sachen- und Nachbarrecht regelt zivilrechtlichen Streit, der aus Besitz, Eigentum oder anderen Eigentümer-Rechten Ihrerseits hervorgegangen ist. Grenzfragen, Immissionen, Unterhaltung von Pflanzungen und ähnliche Fälle zählen zum Nachbarrecht.
Privatrechtsschutzversicherung für Familien
Sie haben die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung für Ihre ganze Familie abzuschliessen. Voraussetzung ist, dass Sie einen entsprechenden Tarif wählen, die Personen angeben und die versicherten Familienmitglieder in Ihrem Haushalt leben. Als Familienmitglieder gelten dabei:
- Der Versicherungsnehmer / die Versicherungsnehmerin
- Gatte, Gattin oder eingetragene/r Partner/in
- Konkubinatspartner (unverheiratete Lebenspartner)
- Ledige Kinder und Mitbewohner, die unter 20 Jahren alt sind
- Unverheiratete und ledige Kinder zwischen 20 und 30 Jahren
- Personen, die in der Police namentlich aufgeführt sind
Weitere Varianten der Rechtsschutzversicherung
Noch Fragen?
Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.
Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 22:47 Uhr