Auf einer Baustelle mit vielen Beteiligten ist schnell ein Unfall oder Schaden passiert. Damit dieser dem Bauherrn oder der Bauherrin nicht zum Verhängnis wird, gibt es die Bauwesenversicherung, die vor finanziellen Folgen schützt. Ein umfassender Versicherungsschutz ist allerdings nur dann garantiert, wenn man die passende Police für das eigene Bauvorhaben auswählt. Dies fällt angesichts der Menge an Anbieteren, Modellen und Deckungshöhen nicht immer ganz leicht. Hilfe bietet hier der Versicherungsvergleich von 1A-Versichert: Unsere Berater stellen die richtigen Fragen zu Ihrem Bauvorhaben, kennen den Markt und finden so die passende Police.
Bauwesenversicherung-Vergleich Schweiz 2025
Bauwesenversicherung
Bauwesenversicherung-Vergleich Schweiz 2025
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Übersicht Bauwesenversicherung
Was ist eine Bauwesenversicherung?
Diese Leistungen & Personen sind in der Bauwesenversicherung abgesichert.
Welche Schäden in der Bauwesenversicherung nicht gedeckt sind.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme angesetzt werden?
Die monatliche Prämie einer Bauwesenversicherung hängt von mehreren Faktoren ab.
6 schnelle Tipps zur Bauwesenversicherung: Das sollten Sie beachten.
Sie benötigen weitere Informationen zum Thema? Nehmen Sie Kontakt auf.
Die Bauwesenversicherung in der Schweiz
Ein Bauherr muss an viele Dinge denken, wenn er ein Bauprojekt beginnt. Nicht nur die Handwerker sind zu beaufsichtigen, sondern das Projekt bedarf auch einer Absicherung. Und zwar ab dem ersten Tag. Gleich, ob es um einen Neubau, Umbau oder eine Renovation geht – unvorhergesehene Zwischenfälle können sich immer ereignen. Damit Sie bei Schäden nicht auf den Kosten sitzen bleiben, gibt es die Bauwesenversicherung.
Nicht zu erwartende Schäden entstehen immer wieder am Bau. So kann zum Beispiel Wasser in die Baugrube eindringen, Unbekannte können Partys im Rohbau feiern und dabei Schäden anrichten oder während des Betonierens kommt es zum Einsturz einer Geschossdecke. In allen diesen Fällen nützt Ihnen eine Bauwesenversicherung, die für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen werden kann.
Die Bauwesenversicherung ist so etwas wie eine Kaskoversicherung. Sie kommt für Beschädigungen und Zerstörungen am Bauwerk aufgrund von Missgeschicken und unvorhergesehenen Bauunfällen während der Bauzeit auf.
Welche Gefahren werden versichert?
Die Bauwesenversicherung ist einer Kaskoversicherung recht ähnlich. Versichert wird das Bauwerk während der Bauzeit einschliesslich der Bauteile und Baustoffe, die dazugehören. Es spielt im Prinzip keine Rolle, durch welche Gefahr das Bauwerk beschädigt oder zerstört wurde. Eine Ausnahme bilden natürlich die Ausschlüsse, die in den AVB, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, beschrieben sind. Neben der Beschädigung und Zerstörung ist auch Diebstahl versichert. Nicht nur von Baustoffen und Baugeräten, sondern auch von Bauteilen, die fest mit dem Bau verbunden sind.
Die Leistungen der Bauwesenversicherung
Grundsätzlich gilt die Bauwesenversicherung dort, wo die Baustelle ist. Ausser in der Schweiz kann sich die Baustelle auch im Fürstentum Liechtenstein befinden. In der Police ist das zu versichernde Bauwerk genau beschrieben. Auch alle Bauteile und Baustoffe sind dabei eingeschlossen. Bei dem Bauwerk muss es sich nicht um Hochbauten handeln, denn neben Gebäuden, wie Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Schulen oder Kirchen werden auch entstehende Tiefbauten versichert. Also Brücken, Strassen, Schienenanlagen, Staumauern, Tunnels und vieles mehr.
Versicherte Personen
In erster Linie schützt die Bauwesenversicherung den Bauherrn als den rechtlichen Eigentümer des zu errichtenden Bauwerks. Sollte es zu einer Beschädigung oder Zerstörung durch eine versicherte Gefahr kommen, erhält der Bauherr die Geldmittel, um den Baustand wiederherzustellen, der vor dem Gefahreneintritt bestand.
In der Bauwesenversicherung werden aber auch die am Bauwerk mitwirkenden Unternehmer und Unternehmen eingeschlossen. Hierzu zählen neben dem Architekten und dem Bauingenieur auch die Bau- und Bauhandwerksunternehmen auf der Baustelle. Die schützt beispielsweise in diesen Fällen:
- Fehler bei der Planung und Berechnung durch den Architekten oder Bauingenieur können bei Bauwerken fatale Folgen haben. So kann beispielsweise die Decke einstürzen, weil die Tragfähigkeitsberechnung einen Fehler enthielt. Prinzipiell ist zwar die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten oder Bauingenieurs zuständig. Nicht alle denkbaren Bauunfälle sind jedoch durch die Haftpflichtversicherung gedeckt und bei grossen Bauvorhaben kann der Schaden eventuell die Garantiesumme der Haftpflichtversicherung übersteigen. Die Bauwesenversicherung schliesst sozusagen die Lücken, die für den Architekten beziehungsweise Ingenieur entstehen können.
- Bauunternehmer und Bauhandwerksunternehmer haben aufgrund einer rechtlichen Besonderheit ein Interesse daran, dass eine Bauwesenversicherung abgeschlossen wird. Für ihre erbrauchten Leistungen an dem Bauwerk haften sie nämlich vollumfänglich, bis die Bauabnahme durch den Bauherrn erfolgt. Für Beschädigungen oder Zerstörungen ihrer Arbeiten tragen sie also das volle Risiko, müssten diese demnach aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, jemand anderes kann dafür haftbar gemacht werden. Nach Abschluss einer Bauwesenversicherung kommt meist die Versicherung dafür auf.
Zusatzoptionen sind möglich
Zusammen mit der Bauwesenversicherung kann man zahlreiche Zusatzversicherungen abschliessen. Zu den wichtigsten per Zusatzversicherung versicherbaren Dingen gehören:
- Gerüst und Schalung
- Beschädigung/Zerstörung von Baugeräten infolge von Bauunfällen
Was die Bauwesenversicherung nicht deckt
In der Bauwesenversicherung gibt es zahlreiche Ausschlüsse. Unter anderem gehören dazu:
- Bauwerksschäden, die von einer anderen haftpflichtigen Person verursacht wurden, sofern deren Haftpflichtversicherung die Schäden anerkennt. Es kommen demnach nur Schäden in Betracht, für die kein anderer Versicherer zuständig ist. Ist ein Haftpflichtanspruch des Bauherrn umstritten, streckt die Bauwesenversicherung den Betrag vor. So kann der Bau ohne Verzögerung fortgeführt werden.
- Witterungsbedingte Bauschäden wie beispielsweise Frostschäden an im Winter ausgeführten Maurerarbeiten.
- Mängelbeseitigung an Bauteilen. Ist die Arbeit eines beteiligten Unternehmens mangelhaft oder liefert es mangelhafte Ware ab, dann ist es auch für Beseitigung der Mängel zuständig. Ein Mangel selbst stellt im Sinne der Bauwesenversicherung keinen Schaden dar. Wenn aber infolge eines Mangels sich ein Bauunfall ereignet oder das Bauwerk beschädigt oder zerstört wird, kommt die Bauwesenversicherung ins Spiel. Mit den Verantwortlichen muss sich der Bauherr so oder so auseinandersetzen.
- Ebenso wie Mängel werden auch reine Schönheitsfehler von der Bauwesenversicherung nicht abgedeckt. Der Bauherr muss das mit den Verantwortlichen direkt abklären.
Die Versicherungssumme
Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine Vollwertversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme so hoch wie der Ersatzwert des zu errichtenden Bauwerks sein muss.
- Es ist möglich, den Ersatzwert bei Versicherungsabschluss zunächst zu schätzen (ähnlich wie bei der Rohbauversicherung). Der Versicherer ermittelt daher beim Abschluss der Bauwesenversicherung eine provisorische Versicherungssumme auf der Basis der geschätzten Bauleistungskosten, die bereits bekannt sind. Auf der Grundlage der provisorischen Versicherungssumme erfolgt dann die Berechnung der Prämie, die für die gesamte Bauzeit gilt.
- Erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten wird die endgültige Versicherungssumme festgelegt. Massgeblich sind alle im Rahmen des Bauprojekts erbrachten Leistungen. Die Summe kann somit höher oder tiefer ausfallen als ursprünglich geschätzt. Fällt sie höher aus, erfolgt eine Nachforderung auf die Prämie durch den Versicherer. Im anderen Fall erstattet der Versicherer zu viel bezahlte Prämienanteile zurück.
Die Versicherungsleistung
Der Vermögensbedarf, den die Wiederherstellung des Baustands erfordert, wird vor Eintritt der Beschädigung bzw. Zerstörung des Bauwerks ersetzt.
Wie bereits zuvor erwähnt, leistet der Bauwesenversicherer keine Zahlungen für Schäden, wenn ein Haftpflichtversicherer einer anderen Person, die für den Schaden verantwortlich ist, den Schaden bereits übernommen hat. Situationsabhängig kann das Folgendes bedeuten:
- Zahlt die Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden, dann bleibt die Bauwesenversicherung aussen vor. Muss die Haftpflichtversicherung den Schaden nur anteilig bezahlen, dann ist der Rest von durch die Bauwesenversicherung abgedeckt.
- Kann keine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, dann ist es an dem Bauwesenversicherer, den kompletten Schaden zu übernehmen.
- Ist der Haftpflichtanspruch umstritten, schiesst der Bauwesenversicherer den Betrag in Höhe des Schadens vor. Die Bauwesenversicherung garantiert somit den nahtlosen Fortgang des Bauvorhabens. Eine Unterbrechung des Bauvorhabens zwecks Klärung der oftmals komplizierten Haftungsfragen aufgrund von Baufehlern muss nicht erfolgen. Sofort nach Feststellung des Schadens wird dieser behoben und der Bau kann fortgesetzt werden. Der Bauwesenversicherer wird sicherlich Regressforderungen stellen, falls andere Versicherer oder Personen haftungsrechtlich für den Schaden in Anspruch genommen werden können.
Die Kosten einer Bauwesenversicherung
Die Höhe der Prämie wird von verschiedenen Grössen beeinflusst:
- Art des Bauwerks
- Versicherungssumme/Bausumme
- Art des Projekts (in der Regel sind Neu- und Umbauten teurer als Renovationen)
Für die Höhe der Prämie lässt sich folgende Faustregel anwenden: Während beim Hochbau rund 2 Promille der Versicherungssumme anfällt, sind es beim Tiefbau zwischen 3 und 7 Promille.
Tipps zur Bauwesenversicherung
Bei einer Bauwesenversicherung sollte man auf folgende Dinge achten:
- Dem Bauherrn bietet die Bauwesenversicherung die Gewissheit, das Bauvorhaben sogar bei Schadensfällen durchführen zu können. Und zwar, ohne dass Mehrkosten anfallen oder grössere zeitliche Verzögerungen eintreten. Eine „Kaskoversicherung“ für das Bauwerk ist sinnvoll, weil sie die Fortführung des Bauvorhabens auch nach einem Schadensfall sicherstellt.
- Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die gewählte Bauwesenversicherung Vorschüsse zahlt. Oftmals dauert es nämlich recht lange, bis man herausgefunden hat, wer der Schuldige ist und für welchen Betrag er haften muss. Indem die Bauwesenversicherung den Vorschuss leistet, kann die Schadenbehebung rasch erfolgen und der Bau ohne grosse Verzögerung fortgesetzt werden.
- Treffen Sie eine genaue Vereinbarung über die zu versichernden Sachen und Kosten. Oftmals bieten die Versicherungsunternehmen Paketlösungen an. Darin sind beispielsweise Mehrkosten für Überzeit, Kratzer auf Verglasungen sowie durch die Bauverzögerung entstehenden Mietzinsausfälle abgedeckt.
- Bei Mehrfamilienhäusern oder anderen grösseren Liegenschaften können Bauherren die Versicherungsprämie auf die beteiligten Handwerker anteilsmässig aufteilen. Dadurch sind auch durch Handwerker entstandene Schäden abgedeckt, falls deren Haftpflichtversicherung die Schäden nicht abdeckt. Beispiel: Die Rohrzange des Sanitärinstallateurs fällt in eine frisch installierte Badewanne.
- Entweder schliessen Bauherren die Bauwesendeckung selbst ab oder sie beauftragen ihren Architekten damit.
- In einigen Kantonen (Genf, Wallis, Tessin und zum Teil Appenzell Innerrhoden) ist die Feuer- und Elementarversicherung nicht obligatorisch. Hier müssen Sie bei der Bauwesendeckung darauf achten, dass die Feuer- und Elementarschäden eingeschlossen sind.
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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 11:42 Uhr