– Martin Eichberger aus Winterswil
Lieber Martin,
was Du beschreibst, ist keine Seltenheit, besonders bei Personen mit hoher beruflicher Belastung. Ich finde es gut, dass Du die Warnung Deines Hausarztes ernst nimmst und nicht abwartest, bis es schliesslich nicht mehr geht. Wer sich, wie Du, rechtzeitig in Behandlung begibt, hat sehr gute Aussichten auf eine vollständige Erholung.
Die Grundversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Behandlung, wenn Sie von einem Arzt verordnet wurde. Da es sich um eine Stresserkrankung handelt, die vor allem die Psyche betrifft, erzielt man die besten Erfolge mit psychotherapeutischer Behandlung. Neben der Besserung der akuten Symptome soll dadurch auch eine langfristige Verhaltensänderung erreicht werden, die zu einer bewussteren Lebensführung und einem besseren Umgang mit Belastungen führt. Möchtest Du eine solche Behandlung durchführen, ohne deshalb lange krank geschrieben zu sein, kannst Du eine ambulante Psychotherapie machen.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten – die ärztliche Psychotherapie oder die delegierte Psychotherapie.
Ärztliche oder delegierte Psychotherapie
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie unter diesen Bedingungen:
- Die Erkrankung ist ärztlich diagnostiziert und die Behandlung ärztlich verordnet
- Der Therapeut ist Psychiater, der Medizin studiert hat
- Der Therapeut ist bei einem Psychiater angestellt und führt die Therapie in dessen Räumen durch („delegierte Psychotherapie“)
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für 40 Termine, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Sind weitere Sitzungen nötig, schreibt der behandelnde Arzt einen entsprechenden Bericht. Auf Grundlage des ärztlichen Berichts entscheidet die Versicherung dann über Umfang und Dauer der weiteren Kostenübernahme.
Nicht-ärztliche Psychotherapie
Möchtest Du eine Therapie bei einem anderen Anbieter nutzen, sprechen die Krankenversicherungen von „nicht-ärztlicher“ Psychotherapie. Diese muss nicht schlechter sein als die ärztliche Psychotherapie, bedeutet die Bezeichnung zunächst nur, dass der Therapeut kein Mediziner ist. Eine grosse Gruppe machen die psychologischen Psychotherapeuten aus, die Ihren Beruf im Anschluss an ein Psychologiestudium ausüben.
Es kann sinnvoll sein, auch nicht-ärztliche Psychotherapie in Betracht zu ziehen – psychologische Psychotherapeuten haben meist eine ebenso fundierte Ausbildung, zudem kann man aus einem deutlich grösseren Angebot die Therapieform auswählen, die am besten zur eigenen Persönlichkeit passt.
Zusatzversicherung nutzen
Möchtest Du eine nicht-ärztliche Psychotherapie machen, brauchst Du dafür eine Zusatzversicherung – die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten. Die meisten Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für nicht-ärztliche Psychotherapie auf Basis einer ambulanten Zusatzversicherung. Hast Du bereits eine solche Versicherung, solltest Du Dich nach den Bedingungen für die Kostenübernahme erkundigen. Die meisten Versicherer akzeptieren Therapeuten, die auf der santésuisse-Liste für anerkannte Psychotherapeuten zu finden sind.
Erholungsklinik – Kombination aus Grundversicherung und Zusatzversicherung
Auch wenn es für Dich zurzeit nicht in Betracht kommt, möchte ich auch auf eine stationäre Therapie kurz eingehen. Du solltest bedenken, dass eine ambulante Therapie zunächst weniger Zeit in Anspruch nimmt, aber über einen deutlich längeren Zeitraum durchgeführt wird – bei Deiner Arbeitsbelastung kann es durchaus schwierig werden, hier eine gewisse Regelmässigkeit zu erreichen.
Eine stationäre Therapie kann in kurzer Zeit deutlich mehr erreichen – Du fällst zwar für ein paar Wochen bei der Arbeit aus, kannst Dich danach aber wieder mit voller Kraft auf Deine Aufgaben konzentrieren und bist insgesamt deutlich schneller wieder leistungsfähig.
Ausserdem beteiligt sich die Grundversicherung auch an den Kosten für die stationäre Behandlung – natürlich nur, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die stationäre Behandlung begründet ist. Ist dies der Fall, beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für alle therapeutischen Massnahmen im Rahmen des Kuraufenthalts und leistet zusätzlich einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10 Franken täglich. Beide Leistungen haben eine Begrenzung von 21 Tagen jährlich – darüber hinaus übernimmt die Grundversicherung keine Kosten mehr.
Die Kosten für längere Kuraufenthalte sowie Unterkunft und Verpflegung kannst Du dann selbst übernehmen oder dafür eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Viele Versicherer beteiligen sich an den Kosten für Kuraufenthalte im Rahmen einer Spitalzusatzversicherung.
Das 1A Fazit
Welche Zusatzversicherung sich hierfür am besten eignet, lässt sich nicht ohne weitere Informationen sagen. Zu viele Faktoren beeinflussen den Tarif: Wohnort, gewähltes Leistungspaket und Vorerkrankungen sind nur ein paar davon. Auch wichtig ist, welche Leistungen für Dich besonders interessant sind und auf welche Du verzichten kannst.
Du solltest genau vergleichen, um den für Dich besten Tarif zu finden – gerne helfen Dir unsere Berater bei der Suche nach der passenden Zusatzversicherung. Sie kennen sich bestens aus, stellen die richtigen Fragen und sorgen dafür, dass Du das Paket findest, das am besten zu Deinen Bedürfnissen passt.
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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024 um 15:39 Uhr.