– Birgit Jager, Greppen
Liebe Birgit
Ich gratuliere Dir zum bevorstehenden Nachwuchs und hoffe, dass Du Dein Kind bald gesund und munter im Arm halten kannst! Deine Verunsicherung kann ich gut verstehen, besonders beim ersten Kind sind die meisten Eltern unsicher und möchten unbedingt alles genau richtig machen. Ob ein Kaiserschnitt für Dich zu empfehlen oder sogar medizinisch notwendig ist, kann ich natürlich nicht sagen – aber dafür habe ich für Dich einmal zusammengefasst, ob und unter welchen Umständen Deine Krankenversicherung die Kosten für einen Kaiserschnitt übernimmt.
Grundversicherung erstattet Kosten für medizinisch notwendigen Kaiserschnitt
Die Schweizer Grundversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten für einen Kaiserschnitt, die für gewöhnlich ein ganzes Stück höher sind als die Kosten für eine konventionelle Geburt. Für die Kostenerstattung ist es normalerweise nötig, dass ein Arzt die Empfehlung für einen Kaiserschnitt gibt. Als Begründung reicht aber bereits ein geringes Risiko, das durch den Kaiserschnitt minimiert werden kann.
Wunschkaiserschnitt: Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich
Auch für geplante Kaiserschnitte ohne medizinische Indikation hat die Grundversicherung in der Vergangenheit häufig die Kosten übernommen. Dabei handelt es sich um einen Graubereich im Versicherungsrecht: Zwar ist die Grundversicherung per Gesetz nicht verpflichtet, die Kosten für einen Wunsch-Kaiserschnitt zu übernehmen, gleichzeitig ist sie aber in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Eingriff nicht medizinisch notwendig war. Dieser Nachweis gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig und ist teilweise mit höheren Kosten verbunden als der Kaiserschnitt selbst kosten würde. Deshalb verzichten die meisten Versicherungen auf strenge Kontrollen und springen im Zweifel auch bei nicht notwendigen Kaiserschnitten ein.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Grundversicherung die Kostenerstattung verweigert, musst Du als Mutter die Kosten dennoch nicht gänzlich alleine tragen. Übernommen werden dann die Kosten, die für eine konventionelle Geburt angefallen wären, lediglich die Differenz wird dann der Versicherten in Rechnung gestellt.
Kaiserschnitt: In welchen Fällen lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Möchtest Du Dich gegen alle Risiken absichern oder kannst Dich auf keinen Fall an den Kosten für die Geburt beteiligen, kannst Du Dich mit einer Zusatzversicherung absichern. Einige bieten zum Beispiel die Kostenerstattung an Geburtsformen an, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden. Am besten erkundigst Du Dich bei der Versicherung, ob in Deinem gewünschten Tarif auch die Kostenbeteiligung an einem Wunsch-Kaiserschnitt enthalten ist.
Weitere Leistungen der Zusatzversicherung in der Schwangerschaft
Von einer Zusatzversicherung kannst Du auch schon während der Schwangerschaft enorm profitieren, da in vielen Tarifen eine Reihe von Leistungen enthalten ist, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Grundversicherung darstellen. Zu den häufigsten Leistungen gehören:
- Zusätzliche Ultraschall- und Kontrolluntersuchungen
- Kostenbeteiligung an Geburtsvorbereitungskursen, Rückbildung und Babyschwimmen
- Kostenübernahme bei Geburten ausserhalb des eigenen Wohnkantons
- Rooming-In mit dem kranken Kind im Spital
- Unterbringung mit Kind im Familienzimmer, wenn ein Elternteil erkrankt
Die genaue Zusammensetzung eines Tarifs unterscheidet sich je nach Anbieter. Da die Zusatzversicherer bei ihrem Leistungsangebot keinen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, unterschieden sich die Bestandteile der verschiedenen Tarife oft deutlich.
Zusatzversicherung: Verschiedene Tarife für verschiedene Leistungen
Abhängig davon, welche Leistungen für Dich interessant sind, kommen andere Tarife infrage. Die Kostenbeteiligung an Rückbildungs- oder Schwangerschaftsgymnastik ist zum Beispiel häufig ein Bestandteil der Zusatzversicherungen für Alternativmedizin und Prävention, während Kosten für die Geburt und die Unterbringung davor und danach zu den Leistungen der halbprivaten und privaten Spitalversicherungen zählen. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung solltest Du Dir also zunächst überlegen, welche zusätzlichen Leistungen Du nutzen möchtest und in welchem Bereich die Leistungen der Grundversicherung für Dich ausreichen.
Das 1A Fazit
Die Leistungen der Grund- und Zusatzversicherungen in der Schweiz sind besonders während der Schwangerschaft vielfältig. Für fast jede Behandlung gibt es den passenden Tarif und gegen fast jedes Risiko kann man sich zusätzlich absichern. Wichtig ist deshalb, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Leistungen man in der Schwangerschaft nutzen möchte.
Hilfe beim Vergleich und bei allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung bieten Dir auch unsere unabhängigen Berater: Sie kennen sich am Markt bestens aus, stellen die richtigen Fragen und empfehlen Dir die Tarife, die am besten zu Deinen Wünschen und Deinem Geldbeutel passen. Kontaktier‘ uns hier!
Quellen
www.familienleben.ch – Kaiserschnitt: Wenn ein Baby im Operationssaal zur Welt kommt
www.welches-spital.ch – Kaiserschnitt: Pro- und Contra
www.swissmom.ch – Häufige Fragen Geburt
Stellen Sie uns Ihre Frage
Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!
Fanden Sie diese Seite hilfreich?
Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 10:48 Uhr.