– Janina Herzog, Auslikon
Liebe Janina
Kosmetische Operationen sind für die Krankenversicherer eine schwierige Sache. Verursacht ein kosmetisches Problem keine Schmerzen oder andere gesundheitliche Probleme, werden die Kosten dafür normalerweise nicht erstattet.
Grundversicherung: Kostenerstattung für Schönheitsoperationen nur in Ausnahmefällen
Die Grundversicherung dient dazu, die medizinische Grundversorgung für jeden Einwohner der Schweiz sicherzustellen und Behandlungen von ernsthaften Erkrankungen und Notfällen zu garantieren. Kosmetische Operationen erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht, dementsprechend verweigern die Grundversicherer die Kostenübernahme in den meisten Fällen. Ausnahmen bilden lediglich Eingriffe und Behandlungen, die zwar auch eine kosmetische Korrektur darstellen, in erster Linie aber der Linderung oder Heilung eines gesundheitlichen Problems dienen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Brustverkleinerung zur Linderung von nachgewiesenen Rücken- oder Haltungsproblemen
- Laseroperationen am Auge bei starker Kurz- oder Fernsichtigkeit, wenn der Patient weder Kontaktlinsen noch eine Brille verträgt
- Korrekturen von kosmetischen Problemen, die für den Betroffenen eine erhebliche psychische Belastung darstellen, zum Beispiel die Entfernung eines Muttermals an einer exponierten Stelle oder die Wiederherstellung der weiblichen Brust nach einer Amputation
Existieren allerdings andere Möglichkeiten, um das Problem zu beheben, müssen diese zunächst ausgeschöpft sein, bevor die Kostenerstattung möglich ist. Eine Brustverkleinerung wird zum Beispiel nur dann übernommen, wenn die Beschwerden auch durch Physiotherapie und Massagen nicht gelindert werden können.
Ob Deine geplante Operation eins dieser Kriterien erfüllt, solltest Du bei Deinem behandelnden Arzt und Deiner Krankenversicherung erfragen. Eventuell ist die anhaltende psychische Belastung – sofern ärztlich diagnostiziert – ein Argument für die Kostenübernahme Deiner Grundversicherung.
Zusatzversicherungen: Erste Tarife für kosmetische Operationen
Beim Angebot der Zusatzversicherer findet man mittlerweile den ein oder anderen Tarif, der auch bei kosmetischen Eingriffen einen Teil der Kosten übernimmt. Die Zusatzversicherung „Jump“ der sanitas-Versicherung für Menschen von 18-25 Jahren übernimmt zum Beispiel bis zu 80% der Kosten für kosmetische Eingriffe.
Andere Versicherer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten für Schönheits-Operationen. Allerdings gilt auch bei den Zusatzversicherungen: Der Eingriff muss medizinisch verordnet sein und einem Zweck dienen, der über die rein kosmetische Verbesserung hinausgeht.
Das 1A Fazit
Schönheits-Operationen stehen bei den meisten Versicherern nicht im Fokus. Dementsprechend schwierig ist es, eine passende Zusatzversicherung zu finden, die für eine Kostenübernahme infrage kommt, falls die Grundversicherung den Eingriff nicht deckt. Die Auswahl ist oft kompliziert und mit viel Zeitaufwand verbunden. Unsere unabhängigen Berater können Dich aber bei der Wahl unterstützen. Sie kennen sich am Markt bestens aus und können Dir die Tarife nennen, die für Deinen geplanten Eingriff geeignet sind. Nimm‘ hier Kontakt zu uns auf!
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Quelle
www.comparis.ch – Welche Schönheitsoperationen zahlt die Krankenkasse?
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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 14:29 Uhr.