– Steffen Schröder, Schmitten
Lieber Steffen
Eine sehr gute Frage. Tatsächlich erscheint es vielen Schweizern so, als würde die Grundversicherung im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn nur wenig übernehmen. Was zum Beispiel die Zahnbehandlung angeht, ist diese Annahme auch völlig richtig – die Kostenübernahme der Grundversicherung ist im Vergleich zu vielen Nachbarländern sehr gering, im Leistungskatalog sind viele Behandlungen nicht enthalten, die anderswo selbstverständlich sind.
Wenn man allerdings die Leistungen der Grundversicherung insgesamt ansieht, kann man feststellen, dass der Leistungskatalog gar nicht so klein ist und auch Leistungen übernommen werden, die im Ausland nur über Zusatzversicherungen abgedeckt sind. So gehört bei uns etwa der Gang zum Chiropraktiker selbstverständlich zu den Leistungen der Grundversicherung, während man dafür in den meisten europäischen Ländern eine gesonderte Versicherung benötigt.
Weitere Vorteile der Grundversicherung sind: Egal, bei welchem Anbieter oder in welchem Modell Du versichert bist: Die Leistungen der Schweizer Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und für jeden Versicherten identisch. Ausserdem gibt es die Aufnahmepflicht: Möchtest Du in ein anderes Modell oder zu einem anderen Versicherer wechseln, wird Dich dieser garantiert aufnehmen.
Die Leistungen der Grundversicherung in der Übersicht
Welche Leistungen die Schweizer Grundversicherung übernimmt, haben wir hier für Dich aufgelistet:
1. Medikamente, Hilfsmittel und Sehhilfen
Viele Hilfsmittel und Medikamente sind im Katalog der Grundversicherung enthalten:
Apparate und Hilfsmittel
Gehhilfen, Bandagen und andere Hilfsmittel übernimmt Deine Grundversicherung bis zu einer bestimmten Obergrenze. Auf der Mittel- und Gegenständeliste Deines Grundversicherers stehen alle Hilfsmittel, für die eine Kostenübernahme in Frage kommt.
Medikamente
Die Kosten für Medikamente werden übernommen, wenn sie auf der Spezialitätenliste der Grundversicherer aufgeführt und von einem Arzt verordnet sind.
Sehhilfen
Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt die Grundversicherung bis zum 18. Lebensjahr mit einem maximalen Betrag von 180 Franken jährlich. Erwachsene müssen diese Kosten in der Regel selbst tragen.
2. Ambulante Behandlungen
Abgedeckt ist zunächst alles, was im Zusammenhang mit einer Erkrankung steht. Sowohl Besuche beim Hausarzt als auch beim Spezialisten werden von der Grundversicherung übernommen. Doch auch in anderen Fällen und für andere Behandlungsformen hast Du Anspruch auf Kostenübernahme:
Physiotherapie
Verordnet Dein Arzt Dir eine Behandlung beim Physiotherapeuten, übernimmt die Grundversicherung zunächst die Kosten für neun Sitzungen. Auf ärztliche Anordnung können auch weitere Termine übernommen werden. Die Behandlung muss von einem zugelassenen Therapeuten durchgeführt werden.
Chiropraktiker
Diese Form der Behandlung kannst Du sogar ohne Verordnung Deines Arztes in Anspruch nehmen, die Kosten trägt Deine Grundversicherung.
Check-Ups und Vorsorge
Durch die Grundversicherung soll unterstützt werden, dass die Versicherten auch ohne akute Erkrankung etwas für ihre Gesundheit tun. Deshalb gehören auch regelmässige Vorsorgeuntersuchungen zum Leistungskatalog der Grundversicherung:
- Alle drei Jahre eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
- Kostenbeteiligung am Geburtsvorbereitungskurs
- 7 Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Nach der Geburt Kontrolluntersuchungen und Stillberatung
- Bei Kindern 8 Untersuchungen zur Kontrolle bis zum Vorschulalter
- Verschiedene Impfungen gemäss den Empfehlungen des Schweizer Impfplans
- Darmkrebsvorsorge bei über 50-Jährigen
Komplementärmedizin
Auch in den Bereichen Komplementär- und Alternativmedizin gibt es eine hohe Akzeptanz bei der Grundversicherung. Der Leistungskatalog umfasst eine grosse Zahl unterschiedlicher Behandlungsmethoden:
- Akupunktur
- Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- Phytotherapie
- Anthroposophische Medizin
- Klassische ärztliche Homöopathie
Die Kostenübernahme ist gesichert, wenn die Behandlung von einem ausgebildeten Mediziner mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Bei Behandlungen anderer Art lohnt sich zumeist eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
Psychotherapie
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernommen. Ausserdem muss die Therapie von einem Mediziner oder einem dort angestellten Therapeuten als „delegierte Psychotherapie“ durchgeführt werden. Übernommen werden zunächst 40 Termine, weitere Sitzungen sind auf ärztliche Verordnung ebenfalls möglich.
Nichtärztliche Therapien und Behandlungen
Auf Basis der sogenannten „Krankenpflege-Leistungsverordnung“ übernimmt die Grundversicherung auch andere Therapieformen, die nicht von einem Arzt durchgeführt werden. Möglich ist zum Beispiel die Kostenübernahme einer Ernährungsberatung oder der Behandlung beim Ergotherapeuten. Die Kostenübernahme ist meist auf eine bestimmte Anzahl Sitzungen beschränkt und der Therapeut muss weitere Kriterien erfüllen. Je nach Art der gewünschten Behandlung erfährst Du die genauen Bedingungen bei Deiner Versicherung.
Zahnbehandlung
Für Zahnbehandlungen haben die meisten Schweizer eine Zusatzversicherung – zu Recht, denn hier ist der Schutz der Grundversicherung eher dürftig. Egal ob Zahnsteinentfernung, Zahnfüllungen oder eine Zahnspange im Jugendalter: Die Grundversicherung zahlt die Behandlung nur, wenn eine ernsthafte Erkrankung des Kausystems vorliegt, oder wenn die Behandlung nötig ist, um eine andere, medizinisch notwendige Therapie durchzuführen, etwa eine Chemotherapie.
3. Rettungs- und Transportkosten
Einen Sonderfall bei den Versicherungsleistungen stellen Kosten für Rettung und Transport dar, da diese mit einer Erkrankung oder einem Unfall meist nur indirekt in Verbindung gebracht werden können. Um einen leichtfertigen Umgang mit Rettungseinsätzen zu vermeiden, bekommen Versicherte lediglich die Hälfte der Kosten erstattet, dies bis zu einem Maximalbetrag von 500 Franken jährlich. Bei Rettung aus Lebensgefahr erhöht sich der Maximalbetrag auf 5’000 Franken.
4. Spital-, Reha- und Kuraufenthalte
In der Schweiz führt jeder Wohnsitzkanton eine Liste mit Spitälern, die zu ebendiesem Kanton gehören. Deine Grundversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen, wenn das von Dir gewählte Spital auf der Liste Deines Wohnsitzkantons zu finden ist. Du kannst dennoch ein anderes Spital auswählen – dann erstattet Deine Grundversicherung aber nur die Kosten, die auch in Deinem Wohnsitzkanton angefallen wären. Ist die Rechnung höher, musst Du einen Teil der Kosten selbst tragen.
Unfälle: Bei Arbeitnehmern ein Fall für die Unfallversicherung
Hast du in der Schweiz einen Arbeitgeber, für den Du mindestens 8 Wochenstunden arbeitest, bist Du über ihn gegen Unfälle versichert, sogar wenn Du in Deiner Freizeit einen Unfall hast. Bei einer geringeren Beschäftigung sowie als Erwerbsloser oder als Student ist der Unfallschutz in Deiner Grundversicherung enthalten.
Beide Versicherungen übernehmen Spital- und Behandlungskosten bei Unfällen, der Versicherungsschutz der Unfallversicherung über den Arbeitgeber fällt dabei etwas umfangreicher aus. Versicherte erhalten finanzielle Entschädigung für den Verdienstausfall und müssen sich an den Behandlungskosten nicht beteiligen – Versicherte mit in der Grundversicherung inkludiertem Unfallschutz müssen Selbstbehalt und Franchise entsprechend ihrer Grundversicherung übernehmen. Sie erhalten auch kein Taggeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Reha- und Kuraufenthalte
Wenn Dir Dein Arzt medizinische Rehabilitation verordnet, werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen. Um als Rehamassnahme zu gelten, muss der Aufenthalt in der Rehaklinik direkt auf einen Spitalaufenthalt folgen. Die Rehaklinik muss zudem auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sein.
Kuraufenthalte werden nur in bestimmten Fällen von der Grundversicherung bezahlt. Eine Kostenübernahme kommt in Betracht, wenn die Kur ärztlich verordnet wurde und vor Beginn der Kur eine entsprechende Anfrage bei der Grundversicherung gestellt wurde. Gibt die Grundversicherung grünes Licht, erstattet sie die Arzt- und Behandlungskosten an maximal 21 Tagen im Jahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden allerdings nicht übernommen, dies unterstützt die Versicherung aber mit einem Zuschuss von 10 Franken täglich. Über den 21.Tag hinaus können keine Kosten für Kuren geltend gemacht werden – egal, aus welchem Grund die Kur gemacht wird.
Behandlungen im Ausland
Auch im Ausland musst Du Dir keine Sorgen um Deine medizinische Versorgung machen, in den meisten Ländern bist Du mit der Schweizer Grundversicherung gut geschützt. Wirst Du im Ausland krank oder hast einen Unfall, kommt es darauf an, in welchem Land Du Dich gerade aufhältst:
EU/EFTA
Hier hast Du bei Vorlage Deiner Versicherungskarte Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die in diesem Land gesetzlich versicherten Einwohner. Dies reicht in den meisten Fällen aus, für Länder mit einer deutlich schlechteren Versicherungssituation kann eine zusätzliche Reiseversicherung sinnvoll sein.
Ausserhalb EU/EFTA
Die Grundversicherung übernimmt in Ländern ausserhalb von EU oder EFTA grundsätzlich Behandlungskosten bis zur maximal doppelten Höhe des Betrags, der in der Schweiz für eine vergleichbare Behandlung berechnet worden wäre. Ob der Schutz der Grundversicherung ausreicht, kommt also auf Dein Zielland an: Für Aufenthalte in Ländern mit sehr hohen medizinischen Kosten sollte man eine Zusatzversicherung abschliessen.
Pflege zuhause oder im Pflegeheim
Von der Grundversicherung übernommen werden alle Kosten, die für medizinische Pflege entstehen und vom Arzt verordnet wurden, andere Unterstützungsangebote jedoch nicht. Die Grundversicherung beteiligt sich deshalb an den Kosten für Medikamentengabe, Blutdruckmessung oder für das Wechseln von Verbänden, nicht aber an den Kosten für eine Haushaltshilfe oder Betreuung in der Freizeit.
Für medizinische Pflege existieren allerdings bestimmte Höchstsätze bei den Versicherern – ein Teil der Pflegekosten muss in der Regel selbst übernommen werden. Es gibt aber auch Untergrenzen: Ist es Dir nicht möglich, Deinen Anteil der Kosten zu tragen, unterstützt dich der Staat bei den Pflegekosten.
Zahlreiche Zusatzversicherungen bieten gute Ergänzungen
Wie Du siehst, umfasst der Leistungskatalog der Grundversicherung schon eine ganze Menge. Wer eher geringe Ansprüche hat oder nur selten medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, kann mit dieser Versorgung durchaus zufrieden sein. Möchtest Du Dich in einem bestimmten Bereich zusätzlich schützen und die Leistungen der Grundversicherung ergänzen, steht Dir eine grosse Auswahl unterschiedlicher Zusatzversicherungen zur Auswahl.
Viele Schweizer ergänzen ihren bestehenden Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen oder Sehhilfen, auch Tarife zur Vorsorge oder für eine höherwertige Behandlung im Spital sind sehr beliebt.
Das 1A Fazit
Welche Zusatzversicherung am besten zu Dir passt, ist ganz von Deinen Wünschen abhängig. Beim Sortieren und Vergleichen können Dir unsere unabhängigen Berater helfen: Sie kennen sich bestens aus und finden den Tarif, der Deine Grundversicherung ideal ergänzt. Nimm‘ noch heute Kontakt zu uns auf!
Stellen Sie uns Ihre Frage
Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!
Fanden Sie diese Seite hilfreich?
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024 um 10:15 Uhr.