– Sophie Mahler aus Rohrbach
Liebe Sophie
Herzlichen Glückwunsch zu Deiner bevorstehenden Hochzeit! Es ist toll, dass Du Dir trotz dieser turbulenten Lebensphase die Zeit nimmst, Dich um Vorsorge für Dich und Deine zukünftige Familie zu kümmern! Zunächst möchte ich Deine erste Frage beantworten:
Leistungen der Grundversicherung bei Mutterschaft
Bei einer Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung verschiedene Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Schwangerschaft – alle Untersuchungen vor und nach dieser Zeit werden wie gewohnt abgerechnet.
Ab der 13.Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Schwangerschaft zahlst Du dann weder Selbstbehalt noch Franchise für alle Leistungen, die mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen und im Leistungskatalog enthalten sind. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für diese Untersuchungen:
Kontrolluntersuchungen durch einen Arzt oder eine Hebamme
Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt:
- vor der Geburt 7 Kontrolluntersuchungen
- 2 Ultraschalluntersuchungen
- 1 Kontrolluntersuchung 6-8 Wochen nach der Geburt
- Ersttrimestertest auf Trisomie 13, 18 und 21
- Bei hohem Risiko auf Trisomie: Nicht-Invasiver Pränatal-Test (NIPT)
Geburtsvorbereitungskurse
Höchstens 150 Franken für einen sechswöchigen Kurs, 90 Minuten pro Woche
Bedingung: Der Kurs wird von einer Hebamme oder einer Hebammen-Organisation angeboten
Geburt im Spital
- 5 Tage Aufenthalt im Spital nach einer natürlichen Geburt, 8 Tage nach einem Kaiserschnitt
- In der Zeit, in der die Mutter gemeinsam mit ihrem gesunden Kind im Spital ist, übernimmt die Grundversicherung der Mutter die Spitalkosten für Mutter und Kind
Bedingung: Keine freie Spitalwahl, das gewünschte Spital muss auf der Liste des Wohnsitzkantons stehen
Geburt im Geburtshaus oder Hausgeburt
Häusliche Nachbetreuung durch eine Hebamme die ersten 56 Tage nach der Geburt, auch ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung
Bedingung: Das Geburtshaus muss auf der Liste des Wohnsitzkantons aufgeführt sein
Stillberatung
3 Termine mit einer Hebamme oder einer dafür ausgebildeten Pflegefachperson
Weitere Hebammenleistungen
- vorgeburtliche Untersuchung des Kindes mittels Kardiotokografie
- Verordnung einer Ultraschallkontrolle bei Bedarf
- Nach der Geburt 10 Hausbesuche; in den ersten 10 Tagen nach der Geburt ausserdem ein zweiter Besuch am selben Tag, insgesamt an höchstens 5 Tagen
- Nach einer Frühgeburt oder einem Kaiserschnitt, bei Mehrlingsgeburten und bei Erstgebärenden weitere 6 Hausbesuche, insgesamt maximal 16 Hausbesuche
Weitere Leistungen bei erhöhtem Risiko
Ein erhöhtes Risiko besteht bei werdenden Müttern über 35, oder wenn aus anderen Gründen ein solches Risiko diagnostiziert wurde. Übernommen werden dann auch diese Untersuchungen:
- Unbegrenzte Anzahl Ultraschalluntersuchungen je nach ärztlicher Verordnung
- Plazentauntersuchung (Chorionbiopsie)
- Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
Du siehst also, dass die Grundversicherung in der Schwangerschaft und danach schon einiges leistet. Einige Leistungen, wie etwa ein zweiter Geburtsvorbereitungskurs oder Babymassagekurse sind jedoch nicht im Leistungskatalog enthalten. Andere werden nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung übernommen. Dazu gehören zum Beispiel alternative Therapiemethoden, intensivere Beratungen oder Kurse wie Yoga für Schwangere oder Rückbildungsgymnastik.
Möchtest Du auch alternative Therapiemethoden oder andere Leistungen in Anspruch nehmen, solltest Du dir das Angebot der Zusatzversicherer einmal genauer ansehen.
Das leistet eine Zusatzversicherung bei Mutterschaft
Die Zusatzversicherungen bieten umfangreiche Leistungen während und nach der Schwangerschaft. Je nach Tarif beteiligen sie sich an den Kosten für:
- alternative Therapien bei Beschwerden in der Schwangerschaft wie Akupunktur oder Schwangerschaftsmassagen
- private oder halbprivate Unterbringung im Spital bei der Geburt
- vertiefte Stillberatung
- Kostenbeteiligung an der Kinderbetreuung
- Babymassage-Kurse
- vertiefte Geburtsvorbereitungskurse
- Rückbildungsgymnastik
- Stillgeld bis zu 200 Franken pro Kind
- Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente, die nicht auf der Liste des Grundversicherers stehen
Es gibt also ein breites Spektrum an Möglichkeiten für alle, die sich zusätzlich absichern möchten. Wenn Du schon jetzt sicher bist, dass Du diese Leistungen nutzen möchtest, solltest Du die Zusatzversicherung so bald wie möglich abschliessen, weil die Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit in Anspruch genommen werden können.
Zusatzversicherung – Vorsorge für das Kind
Nicht nur für Dich, auch für Dein Kind solltest Du möglichst früh mit der richtigen Versicherung vorsorgen.
- Vorgeburtliche Anmeldung
Stark profitieren können Kinder und ihre Eltern von der „vorgeburtlichen Anmeldung“. Werdende Eltern können für Ihr Kind schon vor der Geburt eine Zusatzversicherung abschliessen, die Gesundheitsprüfung entfällt dadurch. Tritt der schlimmste Fall ein und Ihr Kind kommt nicht gesund zur Welt, sind Sie somit abgesichert. Die Möglichkeit der vorgeburtlichen Anmeldung bieten die Versicherer in fast allen Tarifen. - Spitalversorgung
Die vorgeburtliche Anmeldung ist für die Spitalversorgung zwar nicht möglich, mit der Zahlung eines monatlichen Betrags kannst Du aber erreichen, dass es Deinem Kind bis zum 40. Lebensjahr möglich ist, eine Zusatzversicherung für halb– oder sogar vollprivate Behandlung im Spital ohne Gesundheitsprüfung abzuschliessen.
Wieviel kostet eine Zusatzversicherung?
Die Prämien für eine Zusatzversicherung unterscheiden sich je nach Tarif und Versicherer und sind natürlich abhängig davon, welche Leistungen enthalten sind. Angebote für ambulante Zusatzversicherungen gibt es schon ab 10 Franken monatlich. Premium-Versicherungen mit einem breiten Angebot an Leistungen kosten oft mehr, können sich aber insgesamt dennoch lohnen.
Entscheidend für die monatliche Prämie ist neben Deinem Wohnsitz also vor allem, welche Leistungen für Dich interessant sind und wie intensiv Du diese Leistungen in Anspruch nehmen möchtest. Hier solltest Du die verschiedenen Anbieter genauer vergleichen, um ein zu Dir passendes Angebot zu finden.
Das 1A Fazit
Die Leistungen der Grundversicherung sind vielfältig, allerdings nicht allumfassend. Abhängig davon, welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte, kann es sich lohnen einen Blick auf die möglichen Zusatzversicherungen zu werfen. Beim Vergleich der verschiedenen Angebote helfen Dir unsere Berater gerne weiter – sie kennen sich bestens aus, stellen die richtigen Fragen und sorgen dafür, dass Du mit Deiner Familie sorgenfrei in die Zukunft sehen kannst!
Stellen Sie uns Ihre Frage
Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!
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Zuletzt aktualisiert: 28.09.2024 um 10:28 Uhr.