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– Marco Frankfurter aus Unterschlatt
Lieber Marco
Da hast Du grundsätzlich schon einiges richtig gemacht. Ein Arbeitsvertrag und die Anmeldung bei der SUVA sind unabdingbar, wenn Du eine Putzkraft in Deinem Haushalt beschäftigen möchtest. Denke daran, den Arbeitsvertrag juristisch überprüfen zu lassen, um abzusichern, dass er tatsächlich gültig ist. Meldest Du Deine Putzkraft zu spät oder gar nicht an, kann das für Dich juristisch und finanziell zu grossen Problemen führen.
Nicht anders ist das bei der Unfallversicherung. Auch hier bist Du verpflichtet, für ausreichenden Unfallschutz der Putzkraft zu sorgen, da Du gesetzlich als Arbeitgeber Deiner Putzhilfe giltst. Beschäftigst Du sie mehr als 8 Stunden wöchentlich, bist Du verpflichtet, sie auch gegen Nicht-Berufsunfälle zu versichern.
Die Unfallversicherung für Deine Putzkraft solltest Du also unbedingt abschliessen, die meisten Versicherer bieten solche Unfallversicherungen für wenige Franken monatlich an.
Ist Dir die Vorgehensweise zur Einstellung einer Putzkraft zu kompliziert, könntest Du Dir auch eine Putzkraft über eine Agentur vermitteln lassen. In diesem Fall entfallen Arbeitsvertrag und Anmeldung bei SUVA und Unfallversicherung. Die Putzkraft ist bei der Agentur angestellt und über diese vertraglich abgesichert und krankenversichert.
Um korrekt vorzugehen, solltest Du den gültigen und von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrag sicher aufbewahren. Für die Anmeldung bei der SUVA kannst Du das sogenannte „Vereinfachte Abrechnungsverfahren“ nutzen. Dieses Formular bekommst Du bei Deiner kantonalen Sozialversicherung. Schliesst Du dann noch eine Unfallversicherung für Deine Putzkraft ab, bist Du auf der sicheren Seite.
Hast Du es aus irgendeinem Grund nicht geschafft, Deine Putzkraft rechtzeitig anzumelden, gibt es noch die Möglichkeit der nachträglichen Anmeldung. Dies ist meistens auch ohne grössere Probleme möglich, natürlich musst Du bei einer nachträglichen Anmeldung die Beiträge für Deine Putzkraft rückwirkend begleichen.
Auch Bussgelder und Verzugszinsen können anfallen – diese sind aber in der Regel nicht allzu hoch, da eine nachträgliche Anmeldung für die gute Absicht des Arbeitgebers spricht.
Kontaktier‘ doch unsere Berater, um eine gute Unfallversicherung für Deine Putzkraft zu finden. Sie kennen sich bestens aus und stehen Dir bei allen Fragen zur Unfallversicherung mit Rat und Tat zur Seite.
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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 7:03 Uhr.