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– Peter Decker, Rekingen
Lieber Peter
Tatsächlich enthalten die meisten Mietverträge eine Klausel für Kleinreparaturen, oft auch „Kleiner Unterhalt“ genannt – ich bezweifle aber, dass ein kaputter Rollladen unter diese Klausel fällt. Als Mieter musst Du selbst für Reparaturen aufkommen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
Zu den typischen Kleinreparaturen zählen beispielsweise die Erneuerung von Dichtungen an Wasserhähnen, das Austauschen von Luftfiltern in Dunstabzügen oder das Ölen von Türscharnieren.
Schau doch mal in Deinem Mietvertrag nach, welche Regelung bei Kleinreparaturen getroffen wurde. Übersteigt die festgehaltene Summe den Betrag von 200 Franken, musst Du Dir dennoch keine Sorgen machen – solche Klauseln haben juristisch keinen Bestand und müssen nicht berücksichtigt werden.
Auch bei Reparaturkosten unter 200 Franken muss Dein Vermieter einspringen, wenn der Schaden durch Abnutzung oder Materialfehler entstanden ist. Dazu gehört zum Beispiel die Reparatur von Bodenbelägen oder der Austausch von Lichtschaltern oder Türklinken.
Ausser in Notfällen sollte man keinen Handwerker beauftragen, ohne vorher mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung gesprochen zu haben. In den meisten Fällen reicht eine Information über das Vorliegen eines Schadens, dann kümmern sich Hausverwalter oder Vermieter selbstständig um die Beauftragung eines entsprechenden Fachmanns. Gibst Du ohne das Wissen Deines Vermieters eine Reparatur in Auftrag, kann dieser die Kostenübernahme verweigern und befindet sich damit auch im Recht – sogar dann, wenn die Reparatur normalerweise Sache des Vermieters gewesen wäre.
Anders sieht es aus, wenn Du den Schaden durch unvorsichtiges oder sogar fahrlässiges Verhalten selbst verursacht hast. Möchtest Du in Deinem Wohnzimmer Fussball spielen, kannst Du das natürlich tun – die entstandenen Schäden musst Du dann allerdings selbst in Ordnung bringen. Auch Kosten, die infolge mangelnder Pflege entstehen, muss man selbst begleichen.
Was Deinen kaputten Rollladen angeht, würde ich Deinen Vermieter aber noch einmal kontaktieren. Vielleicht unterschätzt er den Reparaturaufwand und zieht deshalb falsche Schlüsse. Du könntest Dir auch einen Kostenvoranschlag von einem Fachmann geben lassen – so hast Du schwarz auf weiss, welche Kosten in etwa entstehen werden.
In jeder Mietwohnung werden früher oder später Reparaturen fällig. Nicht immer zeigt sich der Vermieter einsichtig, manchmal muss man sein recht erst einfordern. Wer sich hier schützen möchte, ist mit einer Rechtsschutzversicherung gut beraten. Kontaktieren Sie unsere unabhängigen Experten, um die passende Rechtsschutzversicherung zu finden!
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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 10:06 Uhr.