– Mario Herrmann, Rehetobel
Lieber Mario
Es ist verständlich, dass Du Dich über Deinen Versicherer ärgerst. Zumal Du mit der Akupunktur eine Behandlungsmethode gefunden hast, die für den Körper deutlich schonender ist als die schulmedizinische Alternative. Solange es Dir hilft, solltest Du die Behandlung also unbedingt weiterführen, auch wenn die Kostenerstattung zunächst mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Die zwei wichtigsten Bedingungen für die Erstattung sind bei Dir ja bereits erfüllt: Du verfügst über eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin und hast überprüft, dass Akupunktur zum Leistungskatalog dieser Versicherung gehört. Die Leistungen der einzelnen Versicherer können sich nämlich erheblich unterscheiden, da die Zusatzversicherungen hier keiner gesetzlichen Vorgabe unterliegen:
Therapeutenliste: Kostenerstattung nur bei zugelassenen Therapeuten
Neben dem Leistungskatalog gibt aber es noch einen weiteren Faktor, der die Kostenerstattung beeinflusst und in Deinem Fall zur Verweigerung der Kostenübernahme geführt hat: Die Therapeutenliste Deiner Versicherung, auf der die anerkannten Therapeuten aufgelistet sind.
Für Deine bis jetzt entstandenen Rechnungen kann ich Dir deshalb keine guten Nachrichten überbringen. Ist Dein Therapeut nicht auf der Liste Deines Versicherers zu finden, kann diese die Kostenerstattung verweigern, und dies völlig zu Recht. Die Krankenkassen fordern von Therapeuten meist eine spezielle Ausbildung und den Nachweis über regelmässige Fortbildungen. Nur, wer die Kriterien des Versicherers erfüllt, wird in die Liste der Krankenkasse aufgenommen.
Jede Krankenkasse führt eigene Therapeutenlisten
Die Therapeutenlisten der Schweizer Krankenkassen sind nicht identisch, sondern unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Krankenkassen können selbst festlegen, nach welchen Kriterien Therapeuten in die Liste aufgenommen werden. So kann es zu passieren, dass ein Therapeut nur von manchen Krankenkassen anerkannt ist, während Patienten anderer Kassen die gleiche Behandlung selbst bezahlen müssen.
Das 1A Fazit
Es ist immer ärgerlich, wenn Behandlungskosten nicht erstattet werden und man die Kosten dafür aus eigener Tasche aufbringen muss – besonders dann, wenn man bereits fest von der Kostenerstattung ausgegangen ist. Das lässt sich nur vermeiden, indem man die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüft und im Zweifel nachfragt, bevor man eine Behandlung beginnt. Hat man bereits eine Versicherung abgeschlossen, die den eigenen Vorstellungen nicht entspricht, ist es dennoch nicht zu spät: Mindestens einmal im Jahr ist der Wechsel der Versicherung möglich, in manchen Verträgen sogar mehrfach im Jahr.
In beiden Fällen unterstützen Dich unsere unabhängigen Berater: Sie kennen sich am Markt bestens aus und beantworten Deine Fragen zu bestehenden Verträgen genauso wie zu den Tarifen, für die Du Dich interessierst. Auch beim Vergleich liefern Sie die passenden Informationen und finden in kurzer Zeit die beste Lösung für Deine Versicherungswünsche. Kontaktier‘ uns hier!
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Zuletzt aktualisiert: 28.09.2024 um 9:54 Uhr.