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– Daniel Bayer, Buochs
Lieber Daniel
Die jährliche Steuererklärung kostet viel Zeit und oft auch Nerven. Respekt, dass Du Dich allein daran wagst! Tatsächlich gibt es einige kleinere und grössere Stolperfallen in der jährlichen Steuererklärung – viele bezahlen zu viel, weil sie aus Unwissenheit nicht alle relevanten Informationen angeben. Die folgenden Tipps können Dir dabei helfen, Deine Steuererklärung korrekt und vollständig zu erstellen.
Du machst Dir das Ausfüllen der Steuererklärung leichter, wenn Du vorher alle Dokumente zusammenträgst, die Du für die Steuer benötigst:
Hast Du alle Dokumente beisammen, geht die Steuererklärung deutlich schneller von der Hand. Die abgefragten Informationen überträgst Du in die entsprechenden Spalten der Steuererklärung und hast so einen Grossteil der nötigen Angaben bereits getätigt.
Besonders wichtig bei der jährlichen Steuererklärung ist auch die Frage, welche Abzüge man eigentlich steuerlich geltend machen kann. Einerseits möchte man kein Geld verschenken, andererseits bedeuten zusätzliche Angaben auch immer zusätzlichen Aufwand, da man die Ausgaben natürlich belegen muss.
In den folgenden Fällen kannst Du steuerliche Abzüge aber auf jeden Fall geltend machen:
Deine Beiträge in die Säule 3a der Altersvorsorge kannst Du steuerlich geltend machen, bis zu Deinem individuellen Höchstbetrag.
Unter der Einhaltung bestimmter Vorgaben kannst Du auch Spenden steuerlich absetzen. Die genauen Vorgaben sowie den Maximalbetrag, den Du geltend machen kannst, erfährst Du bei Deiner kantonalen Verwaltung.
Die Kosten für die Betreuung Deines Nachwuchses kannst Du in voller Höhe geltend machen, unabhängig davon, ob Dein Kind in eine KiTa geht oder in anderer Form betreut wird.
Berufliche Weiterbildungsmassnahmen kannst Du bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 12’000 Franken absetzen.
Wenn Du zu Deiner Arbeit pendelst, sodass Du Deine Mittagspause nicht zuhause verbringen kannst, hast Du Anrecht auf eine Verpflegungspauschale in Höhe von 15 Franken täglich. Unterstützt Deine Firma die Verpflegung, zum Beispiel in Form einer Kantine, stehen Dir 7,50 Franken pro Tag zu.
Hast Du einen Kredit von einer Bank, zahlst eine Hypothek oder andere zinsgebundene Schulden ab, ist dies in vollem Umfang abzugsfähig.
Ebenfalls in vollem Umfang abzugsfähig sind Zahlungen von Kindesunterhalt sowie Alimente für frühere Ehepartner.
Verbringst Du mehr als die Hälfte Deiner Arbeitszeit im sogenannten „Home-Office“, kannst Du die Kosten für dieses Zimmer geltend machen. Allerdings nur, wenn Dein Arbeitgeber Dir keinen entsprechenden Raum als Alternative zur Verfügung stellen kann und das Zimmer nur für die Arbeit genutzt wird. Ein anteiliger Steuererlass für ein Zimmer, das zu mehr als einem Zweck genutzt wird, ist nicht möglich.
Verheiratete Paare können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und haben Anspruch auf den Zweiverdienerabzug – sie müssen also insgesamt weniger Steuern bezahlen. Der Maximalbetrag für den Zweiverdienerabzug unterscheidet sich allerdings von Kanton zu Kanton, genauere Informationen dazu bekommst Du bei Deiner kantonalen Verwaltung.
Oft steht bei der Steuererklärung auch die Frage im Raum, wie eigentlich Gewinne besteuert werden, die nicht aus einem aktuellen Arbeitsverhältnis stammen.
Deine Rente aus der beruflichen Vorsorge wird vom Finanzamt wie ein normales Einkommen angesehen und dementsprechend versteuert. Das Gleiche gilt für Zahlungen von AHV- und IV- Renten.
Verdienst Du in Deinem Nebenjob weniger als 2’300 Franken jährlich, werden dafür keine Abgaben fällig – allerdings nur, wenn Dein Nebenjob nicht im künstlerischen Bereich liegt oder Du in einem Privathaushalt angestellt bist. Über dieser Grenze musst Du auf Deinen Nebenjob Steuern und Sozialabgaben in vollem Umfang bezahlen.
Hast Du in einer Lotterie oder bei Sportwetten etwas gewonnen, musst Du für diese Gewinne Steuern zahlen, auch wenn Du im Ausland etwas gewonnen hast. Zusätzlich bezahlt der Veranstalter 35% Deines Gewinns an das Finanzamt, dies ist die sogenannte „Verrechnungssteuer“. Diesen Betrag erhältst Du nach Abgabe Deiner Steuererklärung zurück.
Für eine fristgerechte Abgabe muss Deine Steuererklärung spätestens am 31. März 2020 bei Deinem zuständigen Finanzamt liegen. Je früher Du beginnst, desto sicherer erreichen Deine Unterlagen das Finanzamt rechtzeitig. Im Notfall kannst Du die Frist aber auch verlängern.
Schaffst Du es nicht, Deine Steuererklärung fristgerecht einzureichen, kannst Du einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Du solltest darauf achten, den Antrag fristgerecht abzugeben, die meisten Finanzämter geben hierzu eine Frist von 30 Tagen. Auch nach der gewünschten Form solltest Du Dich beim Finanzamt erkundigen, manche bearbeiten ausschliesslich Anträge in Papierform.
Um die Bearbeitungszeit Deiner Unterlagen kurz zu halten und nicht zu lange auf den Bescheid warten zu müssen, kannst Du zusätzlich diese nützlichen Tipps befolgen:
Je früher Du Deine Steuererklärung abgibst, desto wahrscheinlicher wird sie schnell bearbeitet. Zum Ende der Abgabefrist Ende März stapeln sich meist die Unterlagen in den Ämtern, die Bearbeitungszeit dauert dann natürlich deutlich länger.
Die meisten Finanzämter verlangen nur einen Teil der Belege im original oder als Kopie. Erkundige Dich vor der Abgabe bei Deinem Finanzamt, welche Belege gefordert werden, so sparst Du Arbeit und Papier.
Inzwischen gibt es verschiedene digitale Möglichkeiten, die Steuererklärung einzureichen. Meist ist dies einfacher und übersichtlicher als in Papierform, auch Fehler können leichter korrigiert werden. Auch die Bearbeitung im Finanzamt wird dadurch vereinfacht. Und dazu ist die Erklärung in einem Klick beim Finanzamt – den Weg zur Post und das Porto hast Du also auch gespart.
Auch wenn Du alle Tipps berücksichtigst und gewissenhaft arbeitest, ist die jährliche Steuererklärung doch fehleranfällig: Vielen fehlt die Routine, den meisten auch einfach die Zeit. Möchtest Du Dir die Arbeit sparen und gleichzeitig sicherstellen, dass Deine Steuererklärung korrekt ausgefüllt und fristgerecht beim Finanzamt liegt, solltest Du unseren Steuerservice nutzen. Den Rundum-Service zur Steuererklärung gibt es bereits ab 95 Franken. Dieser umfasst nicht nur das Ausfüllen der Steuererklärung, sondern auch einige weitere Leistungen, die Dir Arbeit, Zeit und Geld sparen:
Die meisten unserer Kunden sparen durch unsere Unterstützung deutlich mehr Geld ein, als sie für unseren Service ausgeben. Spar‘ Zeit, Geld und Nerven und nimm‘ hier Kontakt zu unseren Steuerexperten auf!
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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 12:01 Uhr.