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– Ralf Farber, Meride
Lieber Ralf
Ein Umzug in ein anderes Land bringt so einige organisatorische und bürokratische Hürden mit sich. Wenn man sich aber gut vorbereitet und wie Du alles rechtzeitig plant, lässt sich der Aufwand gut bewältigen – auch, was Deine Krankenversicherung betrifft. In welcher Form Du Dich in Italien versichern musst oder ob Du sogar Deine Versicherung beibehalten kannst, kommt auf Deinen Status an – bei Studierenden gelten zum Beispiel andere Regeln als bei Erwerbstätigen.
Bei einem Umzug innerhalb von EU oder EFTA ist es in einigen Fällen möglich, eine Schweizer Krankenversicherung beizubehalten.
Bist Du in Deiner neuen Heimat erwerbstätig, musst Du Dich auch dort versichern. Allerdings gibt es in einigen Nachbarländern der Schweiz das sogenannte „Versicherungsoptionsrecht“. Das heisst, Du kannst selbst wählen, ob Du in Deiner neuen Heimat eine Krankenversicherung abschliessen möchtest oder Deine Schweizer Versicherung beibehältst. Das Versicherungsoptionsrecht gilt in diesen Ländern:
Am besten vergleichst Du die Angebote und Leistungen der italienischen Versicherungen mit Deinem bisherigen Tarif und entscheidest auf dieser Basis, welche der Versicherungen Du wählen möchtest.
Anders als erwerbstätige Personen bleiben Rentner in ihrer Schweizer Grundversicherung, auch wenn sie ins Ausland verziehen. Ausnahmen bestehen lediglich für Personen, die im Ausland gearbeitet und dort einen Anspruch auf Rente erworben haben. War eine Person in mehreren Ländern berufstätig, entscheidet die Dauer der Berufstätigkeit darüber, in welchem Land ein Rentenanspruch und dadurch eine Versicherungspflicht besteht.
Allerdings haben auch Rentner in einigen Ländern inzwischen das Versicherungsoptionsrecht und somit die Wahl zwischen Schweizer Grundversicherung und der Krankenversicherung am neuen Lebensort.
Bezieht eine erwerbslose Person mit Wohnsitz im Ausland aus der Schweiz Arbeitslosenentschädigung, muss sie sich auch in der Schweiz krankenversichern. In manchen Nachbarländern besteht aber wie bei Erwerbstätigen die Möglichkeit der freien Wahl.
Wer lediglich ein Auslandssemester einlegt, bleibt in der Schweizer Grundversicherung – oft gibt es dafür passend zugeschnittene Zusatzbausteine. Bei dauerhaftem Verzug ins Ausland können Studierende, die nicht gleichzeitig erwerbstätig sind, bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres in der Schweizer Grundversicherung bleiben. Dies muss allerdings beantragt werden: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Beginn des Studiums im Ausland der Krankenkasse vorliegen.
Auch andere Gründe können einen Verbleib in der Schweizer Grundversicherung möglich machen:
Zwar hat jeder Schweizer in den genannten Ländern das Versicherungswahlrecht, um dieses zu nutzen und sich im neuen Land zu versichern, braucht es aber meist einen Antrag. Diesen stellt man im neuen Heimatland innerhalb der ersten drei Monate nach dem Umzug, nach dem Erhalt der Bestätigung kann man sich im neuen Land versichern. Eine Kopie der Bestätigung schickt man dann noch an die bisherige Grundversicherung, die daraufhin die bestehende Versicherung auflöst.
Für Länder ausserhalb von EU und NAFTA bestehen leider keine bilateralen Abkommen. Beziehst Du in einem solchen Land Deinen neuen Wohnsitz, musst Du Dich auf jeden Fall dort versichern. Lediglich eine internationale Krankenversicherung von einem Schweizer Anbieter kommt als Alternative in Frage.
Wenn man über keine der genannten Ausnahmen seine Schweizer Grundversicherung behalten kann, gibt es alternativ die Möglichkeit einer internationalen Krankenversicherung. Vor allem in Ländern, deren medizinischer Standard deutlich unter dem der Schweiz liegt, ist dies meist die bessere Lösung. Der Abschluss ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Auch wenn es in Deinem Fall nicht zutrifft, möchte ich auch auf den Umzug innerhalb der Schweiz kurz eingehen. Durch teilweise unterschiedliche Regelungen und Angebote in den einzelnen Kantonen muss man nämlich auch hier auf das ein oder andere achten.
An sich verläuft die Weiterversicherung bei einem Umzug in einen anderen Kanton meist reibungslos: Man meldet den Umzug der Krankenkasse und bleibt in seinem bisherigen Tarif versichert.
Allerdings hat der Wohnkanton bekanntlich Einfluss auf die Höhe der Prämie – so kann es passieren, dass man in der neuen Heimat plötzlich mehr bezahlt, obwohl sich an den Leistungen nichts ändert. Manche Versicherer bieten auch nicht jedes Tarifmodell schweizweit an, da nicht überall die gleiche Infrastruktur vorhanden ist – ein HMO-Modell ohne HMO-Praxis in der Nähe ist schliesslich nicht praktikabel. Es kann also sein, dass man ein alternatives Produkt wählen muss, das kostspieliger ausfällt als das vorherige.
Umgekehrt kann man von einem Umzug natürlich auch profitieren: Zügelt man in den ländlichen Bereich, sinkt die Prämie bei den meisten deutlich. Den Umzug sollte man in diesem Fall möglichst früh der Versicherung melden: Diese berechnet die neue Prämie ab dem Tag der Bekanntmachung des Umzugs, nicht ab dem Tag des Umzugs.
Auch wenn der Umzug eine höhere Prämie oder ein teureres Versicherungsmodell zur Folge hat, kann man die Versicherung nicht aus diesen Gründen kündigen. Möglich ist lediglich der reguläre Wechsel der Versicherung zum Jahresende. Einzige Ausnahme: Der bisherige Versicherer ist nur in einigen Kantonen tätig und bietet seine Dienste am neuen Wohnort nicht an.
Möglich ist allerdings der Wechsel in ein günstigeres Tarifmodell, auch unterjährig. So kann man die finanzielle Belastung etwas reduzieren und zum Jahresende eine günstigere Versicherung abschliessen.
Ein Umzug macht eine Menge Arbeit, egal, ob man in den Nachbarkanton zieht oder auf einen anderen Kontinent. Da kann es ganz schön stressig sein, sich auch noch um die Krankenversicherung zu kümmern – gleichzeitig ist es natürlich äusserst wichtig, auch am neuen Wohnort gut abgesichert zu sein.
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Quellen
www.ahv-iv.ch – Die Schweiz verlassen (PDF)
www.swissinfo.ch – Neue Fallgrube im Dschungel der Ausland-Krankenversicherungen
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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 13:14 Uhr.