– Ralf Farber, Meride
Lieber Ralf
Ein Umzug in ein anderes Land bringt so einige organisatorische und bürokratische Hürden mit sich. Wenn man sich aber gut vorbereitet und wie Du alles rechtzeitig plant, lässt sich der Aufwand gut bewältigen – auch, was Deine Krankenversicherung betrifft. In welcher Form Du Dich in Italien versichern musst oder ob Du sogar Deine Versicherung beibehalten kannst, kommt auf Deinen Status an – bei Studierenden gelten zum Beispiel andere Regeln als bei Erwerbstätigen.
1. Umzug ins Ausland (EU/EFTA)
Bei einem Umzug innerhalb von EU oder EFTA ist es in einigen Fällen möglich, eine Schweizer Krankenversicherung beizubehalten.
Erwerbstätige – Versicherungsoptionsrecht in Nachbarländern
Bist Du in Deiner neuen Heimat erwerbstätig, musst Du Dich auch dort versichern. Allerdings gibt es in einigen Nachbarländern der Schweiz das sogenannte „Versicherungsoptionsrecht“. Das heisst, Du kannst selbst wählen, ob Du in Deiner neuen Heimat eine Krankenversicherung abschliessen möchtest oder Deine Schweizer Versicherung beibehältst. Das Versicherungsoptionsrecht gilt in diesen Ländern:
- Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Österreich
- Spanien
Am besten vergleichst Du die Angebote und Leistungen der italienischen Versicherungen mit Deinem bisherigen Tarif und entscheidest auf dieser Basis, welche der Versicherungen Du wählen möchtest.
Rentner
Anders als erwerbstätige Personen bleiben Rentner in ihrer Schweizer Grundversicherung, auch wenn sie ins Ausland verziehen. Ausnahmen bestehen lediglich für Personen, die im Ausland gearbeitet und dort einen Anspruch auf Rente erworben haben. War eine Person in mehreren Ländern berufstätig, entscheidet die Dauer der Berufstätigkeit darüber, in welchem Land ein Rentenanspruch und dadurch eine Versicherungspflicht besteht.
Allerdings haben auch Rentner in einigen Ländern inzwischen das Versicherungsoptionsrecht und somit die Wahl zwischen Schweizer Grundversicherung und der Krankenversicherung am neuen Lebensort.
Erwerbslose
Bezieht eine erwerbslose Person mit Wohnsitz im Ausland aus der Schweiz Arbeitslosenentschädigung, muss sie sich auch in der Schweiz krankenversichern. In manchen Nachbarländern besteht aber wie bei Erwerbstätigen die Möglichkeit der freien Wahl.
Studierende
Wer lediglich ein Auslandssemester einlegt, bleibt in der Schweizer Grundversicherung – oft gibt es dafür passend zugeschnittene Zusatzbausteine. Bei dauerhaftem Verzug ins Ausland können Studierende, die nicht gleichzeitig erwerbstätig sind, bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres in der Schweizer Grundversicherung bleiben. Dies muss allerdings beantragt werden: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Beginn des Studiums im Ausland der Krankenkasse vorliegen.
Ausnahmen für den Verbleib in der Schweizer Grundversicherung
Auch andere Gründe können einen Verbleib in der Schweizer Grundversicherung möglich machen:
- Bei Tätigkeiten für Schweizer Firmen oder Behörden in der EU können Arbeitnehmer aufgrund eines bilateralen Abkommens bis zu zwei Jahre in der Grundversicherung verbleiben, in manchen Ländern sogar bis zu sechs Jahre
- Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz haben grundsätzlich die Wahl zwischen der Schweizer Grundversicherung und einer Krankenversicherung an ihrem Arbeitsort
2. Umzug ins Ausland (ausserhalb EU/NAFTA)
Für Länder ausserhalb von EU und NAFTA bestehen leider keine bilateralen Abkommen. Beziehst Du in einem solchen Land Deinen neuen Wohnsitz, musst Du Dich auf jeden Fall dort versichern. Lediglich eine internationale Krankenversicherung von einem Schweizer Anbieter kommt als Alternative in Frage.
Weltweit gültig: Internationale Krankenversicherung
Wenn man über keine der genannten Ausnahmen seine Schweizer Grundversicherung behalten kann, gibt es alternativ die Möglichkeit einer internationalen Krankenversicherung. Vor allem in Ländern, deren medizinischer Standard deutlich unter dem der Schweiz liegt, ist dies meist die bessere Lösung. Der Abschluss ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Abschluss der Versicherung muss unbedingt vor dem Umzug ins Ausland erfolgen, eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Dies ist die Folge einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017. Massgeblich ist das Datum der Abmeldung des Schweizer Wohnsitzes, danach ist der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung für Schweizer unmöglich.
- In der internationalen Krankenversicherung besteht, anders als in der obligatorischen Grundversicherung, keine Aufnahmepflicht. Der Versicherer kann den Abschluss deshalb unter bestimmten Bedingungen verweigern. Internationale Krankenversicherungen werden auch nicht von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten.
3. Umzug innerhalb der Schweiz
Auch wenn es in Deinem Fall nicht zutrifft, möchte ich auch auf den Umzug innerhalb der Schweiz kurz eingehen. Durch teilweise unterschiedliche Regelungen und Angebote in den einzelnen Kantonen muss man nämlich auch hier auf das ein oder andere achten.
Änderung von Prämie und Tarif möglich
An sich verläuft die Weiterversicherung bei einem Umzug in einen anderen Kanton meist reibungslos: Man meldet den Umzug der Krankenkasse und bleibt in seinem bisherigen Tarif versichert.
Allerdings hat der Wohnkanton bekanntlich Einfluss auf die Höhe der Prämie – so kann es passieren, dass man in der neuen Heimat plötzlich mehr bezahlt, obwohl sich an den Leistungen nichts ändert. Manche Versicherer bieten auch nicht jedes Tarifmodell schweizweit an, da nicht überall die gleiche Infrastruktur vorhanden ist – ein HMO-Modell ohne HMO-Praxis in der Nähe ist schliesslich nicht praktikabel. Es kann also sein, dass man ein alternatives Produkt wählen muss, das kostspieliger ausfällt als das vorherige.
Umgekehrt kann man von einem Umzug natürlich auch profitieren: Zügelt man in den ländlichen Bereich, sinkt die Prämie bei den meisten deutlich. Den Umzug sollte man in diesem Fall möglichst früh der Versicherung melden: Diese berechnet die neue Prämie ab dem Tag der Bekanntmachung des Umzugs, nicht ab dem Tag des Umzugs.
Wechsel des Wohnkantons
Auch wenn der Umzug eine höhere Prämie oder ein teureres Versicherungsmodell zur Folge hat, kann man die Versicherung nicht aus diesen Gründen kündigen. Möglich ist lediglich der reguläre Wechsel der Versicherung zum Jahresende. Einzige Ausnahme: Der bisherige Versicherer ist nur in einigen Kantonen tätig und bietet seine Dienste am neuen Wohnort nicht an.
Möglich ist allerdings der Wechsel in ein günstigeres Tarifmodell, auch unterjährig. So kann man die finanzielle Belastung etwas reduzieren und zum Jahresende eine günstigere Versicherung abschliessen.
Das 1A Fazit
Ein Umzug macht eine Menge Arbeit, egal, ob man in den Nachbarkanton zieht oder auf einen anderen Kontinent. Da kann es ganz schön stressig sein, sich auch noch um die Krankenversicherung zu kümmern – gleichzeitig ist es natürlich äusserst wichtig, auch am neuen Wohnort gut abgesichert zu sein.
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Quellen
www.ahv-iv.ch – Die Schweiz verlassen (PDF)
www.swissinfo.ch – Neue Fallgrube im Dschungel der Ausland-Krankenversicherungen
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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 21:33 Uhr.