– Marko Krause, Hettlingen
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– Marko Krause, Hettlingen
Lieber Marko
Deine Sorgen sind nicht ganz unbegründet – jedes Jahr verzeichnen die Notaufnahmen zu Beginn des Winters erhöhte Aufnahmezahlen, vor allem durch Unfälle infolge von Schnee und Eis. Hast Du als Rentner einen Unfall, übernimmt Deine Grundversicherung die Kosten, die durch einen Unfall entstehen.
Sie übernimmt allerdings nur die direkten Kosten für die medizinische Behandlung, also medizinische Eingriffe, Aufenthalte im nächstgelegenen Spital und verordnete Medikamente. Zudem wird Dir der in der Grundversicherung übliche Selbstbehalt berechnet. Bessere Leistungen bekommst Du deshalb nur, wenn Du eine gesonderte Unfallversicherung abschliesst.
Da Du Rentner bist, solltest Du für besseren Schutz auf jeden Fall eine gesonderte Unfallversicherung abschliessen. Das ist für alle Personen sinnvoll, die nicht über einen Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind:
Eine gesonderte Unfallversicherung ist im Vergleich zum Unfallschutz der Grundversicherung immer die bessere Alternative. Ein Selbstbehalt fällt nicht an und neben der medizinischen Akutversorgung sind weitere mögliche Kosten abgedeckt:
Bedenkt man, welche Folgekosten bereits ein kleiner Unfall nach sich ziehen kann, lohnt sich der Abschluss einer Unfallversicherung besonders.
Alle erwerbstätigen Personen, die mindestens 8 Stunden wöchentlich für denselben Arbeitgeber tätig sind, werden zu Beginn ihrer Tätigkeit über diesen gegen Unfälle versichert. Neben der klassischen Anstellung in Voll- oder Teilzeit sind auch Arbeitnehmer in anderen Arbeitsmodellen über die obligatorische Unfallversicherung geschützt:
Sobald Du für Dich einen gesonderten Unfallschutz abgeschlossen hast, benötigst Du den Unfallschutz Deiner Grundversicherung nicht mehr. Dieser kann nun aus der Grundversicherung ausgeschlossen werden, wodurch sich auch der monatliche Beitrag reduziert.
Egal, ob man Schutz über den Arbeitgeber geniesst oder eigenständig eine Unfallversicherung abgeschlossen hat: Die Unfallversicherung in der Schweiz bietet identische Leistungen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter man sich versichert. Sie gehört nicht im eigentlichen Sinne zu den Zusatzversicherungen, man kann sie eher als eine Erweiterung der Grundversicherung betrachten. Auch in den Tarifen unterscheiden sich die einzelnen Versicherer nicht.
Ein Vergleich kann aber dennoch interessant sein: Einige Versicherer bieten im Rahmen der Unfallversicherung weitere Dienstleistungen bei Unfällen, zum Beispiel kostenlose Hotlines oder einen persönlichen Ansprechpartner bei der Versicherung.
Bist Du mit dem Leistungspaket der Unfallversicherung noch nicht zufrieden, kann vielleicht eine Zusatzversicherung Deine Wünsche erfüllen. Möchtest Du Dich bei Unfällen noch besser absichern, hast Du verschiedene Möglichkeiten:
Mit einer Spitalzusatzversicherung sorgst Du für beste Versorgung im Spital. Du entscheidest über die Art der Unterbringung, auf Wunsch hast Du Anspruch auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer. Auch die Behandlung durch den Chefarzt ist auf diese Weise garantiert. Auch eine Entscheidung von Fall zu Fall ist möglich: Mit einer flexiblen Spitalzusatzversicherung entscheidest Du erst zu Beginn des Spitalaufenthalts, wie Du untergebracht und von wem Du behandelt werden möchtest.
Wohnst Du allein oder musst Kinder versorgen, kann es nach einem Unfall ganz schön schwierig sein, den Haushalt zu versorgen. Zu den Leistungen einiger Spitalzusatzversicherungen gehört auch die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe nach einem Spitalaufenthalt.
Alternative Medizin hilft sehr vielen Patienten. Auch chronische Beschwerden infolge eines Unfalls können häufig mit Hilfe von Akupunktur oder Homöopathie gelindert werden. Leider gehören diese Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung, auch die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für alternative Therapien nicht. Eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin kann diese Versorgungslücke schliessen und die Kosten der Behandlung übernehmen.
Für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln ist die Unfallversicherung generell nicht zuständig. Übernommen werden diese Kosten je nach Sachlage von der Krankenversicherung oder der Invalidenversicherung. Diese übernehmen allerdings nur Kosten für Hilfsmittel, wenn diese auf der „Mittel- und Gegenständeliste“ aufgeführt sind. Hier finden sich zum Beispiel Prothesen, Verbände oder Hygieneprodukte. Für die Kostenübernahme müssen die Hilfsmittel ärztlich verordnet werden. Besonders hochwertige Hilfsmittel werden zudem häufig verliehen, um sie nach dem Gebrauch einem weiteren Versicherten zur Verfügung zu stellen. Wird ein bestimmter jährlicher Höchstbetrag erreicht, müssen weitere Kosten vom Versicherten allein getragen werden.
Um auch Hilfsmittel zu finanzieren, die nicht verordnet wurden oder nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste stehen, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung hilfreich sein. Sie springt auch ein, wenn die jährliche Höchstgrenze für Hilfsmittel in der Kranken- oder Invalidenversicherung erreicht ist.
Mit dem Unfallschutz der Grundversicherung allein bist Du zwar vor den grössten Kosten geschützt, besonders umfangreich ist das Leistungspaket aber nicht. Besser geschützt bist Du mit einer gesonderten Unfallversicherung, deren Abschluss ich Dir deshalb dringend ans Herz legen möchte.
Noch besser kannst Du vorsorgen, wenn Du Dich für eine Zusatzversicherung entscheidest: Je nachdem, was Deine Bedürfnisse sind und wie Du nach einem Unfall versorgt werden möchtest, kannst Du den passenden Tarif auswählen. Gerne unterstützen Dich auch unsere unabhängigen Berater: Sie kennen sich am Markt bestens aus und helfen Dir bei der Wahl des passenden Tarifs. Nimm‘ hier Kontakt zu uns auf!
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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 13:14 Uhr.