Warum ist eine Zusatzversicherung wichtig?
Zusatzversicherungen bieten einen wichtigen Schutz zur Grundabsicherung. Die obligatorische Grundversicherung bietet zwar jedem Schweizer eine solide Versicherungsbasis aber die Regelungen des Krankenversicherungsgesetz (KVG), in dem alle zu erbringenden Leistungen der Krankenkassen innerhalb der Grundversicherung geregelt sind, lassen dabei viel Raum für zusätzliche Bedürfnisse. Das KVG schreibt zum Beispiel vor, dass eine zu erstattende Leistung „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sein muss. Das hat zur Folge, das einige Leistungen nur rudimentär geregelt sind. Leistungsbereiche wie zum Beispiel Zahnbehandlungen beschränken sich dabei radikal und so werden Leistungen „nur bei schweren Erkrankungen des Kausystems“ übernommen und das auch nur, wenn diese nicht vermeidbar waren.
Welche Arten von Zusatzversicherungen gibt es?
Prinzipiell gibt es für jedes noch so kleine Bedürfnis eine passende Zusatzversicherung. Die Frage ist also eher, was sind die wichtigsten Bedürfnisse an ergänzenden Leistungen zur Grundversicherung, die man selber hat. Im grossen Ganzen unterscheidet man neben der obligatorischen Grundversicherung zwei weitere Versicherungszweige. Das sind einmal die freiwilligen ambulanten Leistungen und zum Anderen die freiwilligen Stationären Leistungen.
Die ambulante Zusatzversicherung
Die ambulanten Zusatzversicherungen ergänzen den Leistungsumfang der Grundversicherung und schliessen Deckungslücken bei Leistungen für medizinische Behandlungen in der Praxis eines Arztes bzw. Zahnarztes oder Ambulatorium. Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen setzen sich meist als Paketangebote zusammen. Deswegen gibt es hier auch nicht die bestimmte ambulante Zusatzversicherung, da eigentlich alles, was mit der eigenen Gesundheit zu tun hat versichert werden kann. Auf folgende Leistungsbereiche wird von Versicherten sowie Versicherungen allerdings besonderen Wert gelegt:
Brillen und Sehhilfen
In der Grundversicherung werden zwar Kontrollleistungen bei Augenärzten erstattet, Brillen und Sehhilfen müssen allerdings selbst getragen werden. Ausnahmen werden nur bei schweren Erkrankungen, wie z.B. dem grauen Star gemacht. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Bei einer vom Arzt verordneten Sehhilfe beteiligt sich die Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung bei Kindern und Jugendlichen mit 180 Franken. Eine entsprechende Zusatzversicherung macht grade bei Erwachsenen also deutlich Sinn.
Medikamente
Prinzipiell werden Medikamente in der Grundversicherung von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist zum Einen, dass der Arzt sie verschreibt und zum Anderen, dass das Arzneimittel auch auf der sogenannten Spezialitätenliste steht. Die Spezialitätenliste ist eine Auflistung der zugelassenen Präparate, welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) fortlaufen an den medizinischen Fortschritt angepasst werden. Mit einer Medikamentenzusatzversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit bestimmte Medikamente zu versichern. Das macht Sinn, wenn man zum Beispiel auf bestimmte Medikamente dauerhaft angewiesen ist oder man die generellen Zuzahlungen auf Medikamente vermindern möchte. Wer das Bedürfnis hat auf alternative Medikamente zurückzugreifen, der sollte über eine Komplementärversicherung nachdenken. Naturheilkundliche- bzw. Komplementärpräparate sind in diesen Paketen oft gut abgedeckt.
Transport- und Rettungskosten
Im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung beteiligt sich die Krankenkasse mit 50% an Transporten für medizinische Behandlungen. Egal ob beim Transport Lebensgefahr besteht oder nicht. Die maximale Beteiligung der Kasse beträgt dabei pro Jahr CHF 500,- bzw. CHF 5000,- bei Lebensgefahr. Transport- und Rettungskosten sind somit ein gutes Beispiel, dass Zusatzversicherungen Sinn machen können. Die Kosten für einen Bergungs- oder Rettungstransport können schnell mehrere hundert oder tausend Franken betragen. Im Ausland können, je nach Land, die Rettungskosten nochmals teurer werden. Wer sich viel im Ausland aufhält, sollte die Leistungen einer Reisezusatzversicherung auf Transport und Rettungskosten prüfen.
Reiseversicherung
Einige Zusatzversicherungen bieten an, für eine Reise ins Ausland den Geltungsbereich zu erweitern, das macht Sinn, wenn man nicht oft ins Ausland reist und sollte in Betracht gezogen werden. Wichtig ist allerdings zu prüfen, ob Rettungs- und Transportkosten im Leistungsbereich mit inbegriffen sind, da diese nicht immer zusätzlich gedeckt sind. Grundsätzlich steht jedem, im Rahmen der Schweizer Grundversicherung, die selbe medizinische Versorgung, wie den Einwohnern zu, so lange eine Leistung medizinisch notwendig ist.
Bei Reisen ins Ausland unterscheidet man bei der Kostendeckung von medizinischen Leistungen die EU- und EFTA Länder und Länder ausserhalb. Ausserhalb der EU- und EFTA Länder werden medizinische Notfallleistungen zwar erstattet aber nur bis zum doppelten Betrag, der die Leistung in der Schweiz gekostet hätte. Bei Ländern mit besonders hohen Gesundheitskosten wie den USA, Australien oder Asien ist eine Reisezusatzversicherung somit fast schon ein Muss. Hier können die Kosten für medizinische Leistungen auf astronomische Summen steigen. Für Reisen in die EU- und EFTA Länder lohnt es sich die Europäische Krankenversicherungskarte mitzuführen. Diese gibt zwar keine finanziellen Vorteile, erleichtert aber die Formalitäten im Notfall enorm. Die Europäische Krankenversichertenkarte kann bei jeder Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung kostenlos beantragt werden.
Zahnversicherung
Der Besuch beim Zahnarzt schmerzt in der Schweiz auch oft beim erhalt der Rechnung. Im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung sind die Leistungen bei Zahnbehandlungen nur rudimentär geregelt und beschränken sich ausschliesslich auf Leistungen bei Erkrankungen des Kausystems die nicht vermeidbar waren. Das hat zur Folge, dass auch Kosten für einfache Zahnfüllungen nicht von der Krankenkasse getragen werden. Zahnzusatzversicherungen begleichen je nach Modell einen Teil oder auch die kompletten Zahnarztrechnungen. Zu beachten sind dabei die jährlichen Höchstgrenzen.
Fitness Abos
Im Rahmen der Gesundheitsförderung vieler ambulanten Zusatzversicherungen hat der Versicherte die Möglichkeit, dass sich die Krankenkasse an den Kosten von Fitnessangeboten beteiligt. So beteiligen sich Versicherungen zum Beispiel an den Kosten von Fitness Abos von Fitnesscentern oder sogar an Yogakursen. Das ist nicht immer der Fall aber oft und kann für aktive Menschen ein wichtiger Punkt für die Wahl einer ambulanten Zusatzversicherung sein. Die Höhe der Leistungen und Bedingungen variieren sehr und sollten verglichen werden. Yogakurse werden zum Beispiel oft nur gefördert, wenn der Yogalehrer eine anerkannte Ausbildung hat, wie zum Beispiel das EMR-Qualitätslabe (ErfahrungsMedizinisches Register).
Pflegeversicherung
Die Grundversicherung übernimmt im Pflegefall (spitalexterne Pflege – kurz: Spitex) einen Beitrag an den pflegerischen Kosten. Dies gilt, wenn der Arzt die Krankenpflege verordnet hat, für die Pflege durch Pfleger von Spitex-Organisationen, einer selbstständigen Schwester oder die Pflege im Heim. Andere Leistungen, wie zum Beispiel Haushaltshilfen oder Mahlzeitendienste müssen selber oder durch Zusatzversicherungen getragen werden.
Komplementärversicherung
Die Komplementärmedizin ist der Teil der Medizin, der nicht zu klassischen Schulmedizin gehört aber diese ergänzt oder auch eine Alternative bietet. Zur Komplementärmedizin gehören Ansätze wie die Behandlung mit Naturprodukten, körper- und bewegunsbasierte Methoden oder auch ganze medizinische Systeme. Nach Verordnungsbestimmungen des Bundesrats vom 16. Juni 2017 werden im Rahmen der Grundversicherung ab dem 1. August 2017 ärztliche, komplementärmedizinische Leistungen nun unbefristet übernommen. Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, deckt die Grundversicherung auch Leistungen der Anthroposophischen Medizin, der Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und auch der traditionellen chinesischen Medizin (TCM).
Behandlungen aus der Komplementärmedizin müssen verordnet und von anerkannten Ärzten ausgeführt werden. Nicht alle Behandlungen werden dabei von den Krankenkassen übernommen und auch hier gilt eine Übernahme nur im Rahmen der gewählten Franchise und Selbstbehalt.
Bei Komplementärversicherungen gibt es grosse Unterschiede welche Methoden zu welchen Anteilen übernommen werden. Oft existieren auch Höchstbeträge für verschiedene Behandlungsgebiete mit und ohne Franchise. Auch im Rahmen einer Komplementärversicherung sollte also jede Behandlung neu abgeklärt werden, ob und zu welchen Anteilen diese übernommen wird.
Die Spitalzusatzversicherung
Im Rahmen der Grundversicherung gilt bei Spitalaufentalten in der allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer) des Spitals eine zeitlich unbeschränkte Kostendeckung der Krankenkassen. Im Grunde unterscheiden sich die Spitalzusatzversicherungen zum Einen nach Art der Abteilung (halbprivate- und private Abteilung) und der Arztwahl. Bei einer Zusatzversicherung für halbprivate Abteilungen von Spitälern in der Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den meisten Spitälern in der Schweiz ist in diesen Abteilungen meistens der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten Patienten zuständig.
Für mehr Privatsphäre stehen den Versicherten im Rahmen einer Zusatzversicherung für private Abteilungen von Spitälern in der Schweiz auch Einbettzimmer zur Verfügung. In den privaten Abteilungen der Spitäler in der Schweiz ist dann meistens der Chefarzt direkt für die Behandlung der privat versicherten Patienten zuständig. Neben mehr Privatsphäre haben halbprivate- und private Spitalzusatzversicherungen den Vorteil der freien Arztwahl gegenüber der Grundversicherung, bei der man sich den Arzt nicht aussuchen kann.
Eine beliebte Alternative zu den teuren privaten Zusatzversicherungen sind Flexmodelle. Diese geben dem Versicherten die Möglichkeit sich kurz vor dem Spitalaufenthalt zu entscheiden, ob er die Leistungen der allgemeinen-, halbprivaten- oder privaten Abteilung in Anspruch nimmt. So kann sich der Versicherte zum Beispiel bei kurzen und übersichtlichen Spitalaufenthalten für die kostengünstigere allgemeine Abteilung entscheiden und bei komplexen Behandlungen auf die private Abteilung und somit auch die Leistungen des Chefarztes zurückgreifen.
Zusätzlich gibt es auch verschiedene Hotelleriemodelle, bei denen der Versicherte den Komfort der privaten Abteilungen geniesst jedoch keine freie Arztwahl hat. Mehr Flexibilität spiegelt sich am Ende in teureren Prämien wieder. In der Regel fallen in den privaten Abteilungen Kosten für Selbstbehalte an. Diese können meistens mit der Wahl einer anderen Prämie angepasst werden.
Mehrfachdeckung lohnt sich nicht
Es ist nicht einfach im Dschungel der Zusatzversicherungen den Durchblick zu wahren. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung gibt es hier weit aus weniger bis gar keine Regelungen, welche Leistungen von welcher Versicherung gedeckt werden müssen. Viele Versicherungsbereiche überschneiden sich auch, wie zum Beispiel die einer Spitalzusatzversicherung und einer Reiseversicherung oder die Bereiche einer Rechtsschutzversicherung und einer Reisezusatzversicherung. Viele Schweizer sind auf Grund solcher Überschneidungen sogar oft doppelt versichert. Es lohnt sich unbedingt einzelne Szenarien und Bedürfnisse mit der eigenen Versicherung durchzusprechen. Hier mit der Versicherung vorab in den Dialog zu gehen ist essentiell für die Wahl der richtigen Zusatzversicherung.
Kündigung einer Zusatzversicherung
Prinzipiell gilt, dass eine Zusatzversicherung gekündigt werden kann, ohne dabei die Grundversicherung zu wechseln und anders herum ebenso. Die Kündigung bei der Zusatzversicherung erfolgt wie bei der Grundversicherung ebenfalls in Schriftform.
Zusatzversicherung ordentlich kündigen
Anders als bei der Grundversicherung sind die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen nicht einheitlich geregelt und schaut man sich die unterschiedlichen Fristen genauer an, wird schnell klar, dass es sich bei den Zusatzversicherungen um eine ganz eigene Versicherungswelt handelt. Die Kündigungsfristen richten sich dabei nach den jeweiligen Bedingungen und somit existiert auch keine klare Regelung. Auch die Mindestlaufzeit kann stark variieren. Bei den meisten Zusatzversicherungen beträgt diese zwar nur ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, anders kann die Mindestlaufzeit aber auch mehrere Jahre betragen.
Zusatzversicherung ausserordentlich kündigen
Während man bei einer ordentlichen Kündigung der Zusatzversicherung innerhalb der Fristen keinen Grund angeben muss, ist eine ausserordentliche Kündigung nur mit der Angabe eines Grundes möglich. Möglich ist dies z.B. bei einer Prämienerhöhung. Das kann der Fall bei einer Erhöhung durch den Anbieter sein aber auch wenn der Versicherte in eine höhere und dadurch teurere Altersgruppe wechselt. Wer sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, muss bei der Kündigung auch explizit auch den Grund eingehen.