Die Krankenkasse zu wechseln wird von den Versicherten oft mit grosser Unsicherheit verbunden. Zu Unrecht! Die Versicherung zu wechseln ist in der Schweiz mittlerweile Gang und Gebe.
Zu gross ist das Sparpotential! Ein Vergleich lohnt sich in den meisten Fällen und sollte alle 3 – 4 Jahre neu gemacht werden. Hier finden Sie Ihren Wegweiser, wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten.
Wann macht ein Wechsel der Krankenkasse Sinn?
Ein Wechsel der Krankenkasse macht natürlich Sinn, wenn ein anderer Versicherer günstigere Verträge anbietet. Um das herauszufinden ist ein gelegentlicher Versicherungsvergleich bzw. das Einholen einer Offerte wichtig. Dies sollte regelmässig alle 3-4 Jahre gemacht werden. Oft sind es Details, die sich im Leben ändern und somit eine andere Krankenkasse günstiger machen. Auch wer heute günstig versichert ist, kann bereits ein paar Jahre später wieder einiges sparen. Viele aber bleiben zu lange bei ihrer Versicherung aus Angst etwas falsch zu machen und am Ende sogar garnicht versichert zu sein. Diese Angst ist aber unbegründet.
Versichert ist man mit der obligatorischen Grundversicherung, die am 18. März 1994 mit dem Krankenversicherungsgesetz für jeden Schweizer zur Pflicht geworden ist, in jedem Fall. Das Gesetzt dient unter anderem dazu alle Bevölkerungsschichten der Schweiz im Krankheitsfall finanziell abzusichern und so ist zum Beispiel auch eine Kündigung der Krankenkasse ohne einen Wechsel nicht wirksam. Wer beim Wechsel der Krankenkasse richtig vorgeht, der spart nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit.
Vor dem Wechsel der Krankenkasse
Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist aufgrund der Vielzahl an Versicherungspartnern nicht immer einfach. Am Anfang ist es wichtig seine eigenen Bedürfnisse zu kennen. Hierfür sollte man reflektieren und sich überlegen, wie oft man wirklich zum Arzt geht und ob sich auch ein Wechsel der Franchise lohnt. Zudem sollten auch alternative Versicherungsmodelle verglichen werden. Bei Franchise und Versicherungsmodell sind enorme Prämienersparnisse möglich.
Wer nun weiss, was grundsätzlich für ihn in Frage kommt, der sollte sich am besten gleich Offerten von mehreren Krankenkassen zukommen lassen. Ein Vergleich lohnt sich, denn wer sich etwas Zeit lässt, Offerten einholt und vergleicht, der ist am Ende auch gut versichert. Bei der Anmeldung der neuen Krankenkasse sollte dann eine Kopie der Police der bisherigen Grundversicherung beigelegt werden. So können bereits eventuelle Rückfragen geklärt werden.
Die Krankenkasse kündigen – Kündigungsfristen beachten!
Grade im Herbst herrscht bei den Krankenkassen durch die jährlichen neuen Prämien administrativer Hochbetrieb und entsprechend lang sind auch die Bearbeitungszeiten der Versicherungen. Viele möchten nun ihre Krankenkasse wechseln und das sollte bei der Kündigung und dem Wechsel der Grundversicherung mit eingeplant werden.
In der Regel können Grundversicherungen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden. Das bedeutet um fristgerecht zu kündigen muss Ihre Kündigung bis spätestens zum 31. November (oder der letzte Arbeitstag im November) bei Ihrer Versicherung vorliegen. Eine Kündigung der Krankenkasse bedarf der Schriftform und sollte deswegen auf postalischen Weg auch per Einschreiben verschickt werden, um auch bei späten Kündigungen eine nötige Transparenz im Kündigungsprozesse zu wahren.
Die Grundversicherung im traditionellen Modell (freie Arztwahl), mit der Mindestfranchise von 300 Franken, kann auch unterjährig zum 1. Juli gekündigt werden. Hierbei gilt allerdings eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und somit muss eine Kündigung in Schriftform bis zum 31. März bei der Krankenkasse vorliegen.
Lückenloser Versicherungsschutz in der Grundversicherung
Wer Bedenken hat, zu einem Zeitpunkt nicht versichert zu sein, der kann diese beiseite legen. Erst mit der Mitteilung der neuen Krankenkasse an die alte Grundversicherung wird die Kündigung wirksam. Sollte keine Mitteilung der neuen Krankenkasse erfolgen, bleibt der bisherige Versicherungsschutz der Grundversicherung erhalten.
Beim Wechsel der Zusatzversicherung sollte allerdings sichergestellt werden, dass der Antrag von der neuen Krankenkasse angenommen wurde da, anders als in der Grundversicherung, die Krankenkassen nicht verpflichtet sind jemanden in einer Zusatzversicherung aufzunehmen. Ausserdem bedarf es bei einer Kündigung der Zusatzversicherung keine Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung.
Kann ich die Krankenkasse bei Prämienänderungen wechseln?
Änderungen der Prämien wirken sich nicht auf Kündigungen der Krankenkasse aus. Ein Wechsel ist in jedem Fall möglich. Prämienänderungen müssen von den Versicherungen bis spätestens zum 30. November an die Versicherten schriftlich mitgeteilt werden. In der Regel geschieht dies aber bereits im Oktober. Neue Prämien betreffen hierbei auch immer das Folgejahr.
Die Krankenkasse kündigen bei Prämienrückstand
Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung noch Prämien offen sein, wird die Kündigung erst mit vollem Begleichen der Zahlungsrückstände gültig. Sollte dies bis zum Ende der Versicherungslaufzeit nicht passieren, verlängert sich die Grundversicherung und die nächste Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung verschiebt sich auf die Kündigungstermine des Folgejahres.
Warum unterscheiden sich die Prämien in den einzelnen Regionen?
Die Prämien für die einzelnen Regionen werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingeteilt. Das BAG ist zuständig für die nationale Gesundheitspolitik und unter anderem auch für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Die vom BAG festgelegten Prämien sind hierbei das Spiegelbild der Gesundheitskosten der Region. Ein grosses medizinisches Angebot, wie es in städtischen Regionen der Fall ist, kostet mehr als ein kleineres Angebot wie es in ländlichen Regionen vorkommt. Deswegen unterscheiden sich die Prämien teilweise auch deutlich.