Auf dem Markt der Hausratversicherungen finden sich zahllose Anbieter mit unterschiedlichen Modellen, die hinsichtlich Preisen und Leistungen oft variieren. Als Verbraucher ist es daher gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten und die passende Hausratversicherung zu ermitteln. Hier hilft der Versicherungsvergleich von 1A-Versichert. Unsere geschulten Experten kennen den Markt, stellen die richtigen Fragen und finden so die Police die bestens zu Ihnen passt – und nebenbei noch das Portemonnaie schont.
Hausratversicherung-Vergleich Schweiz 2025
Hausratversicherung
Hausratversicherung-Vergleich Schweiz 2025
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Übersicht Hausratversicherung
Was ist eine Hausratversicherung und wer braucht eine Inventarliste?
Für wen es sich lohnt, eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Welche Leistungen die Hausratversicherung deckt - und welche nicht.
Die Prämie einer Hausratversicherung hängt von vielen Faktoren ab.
Wie man die beste und günstigste Hausratversicherung findet.
5 schnelle Tipps zur Hausratversicherung, die Sie kennen sollten.
In welchen Fällen die Kündigung oder der Wechsel möglich ist.
Die Hausratversicherung in der Schweiz
Versicherungen sind dazu da, Menschen vor einem finanziellen Totalverlust zu schützen. Wenn ein Schadensfall eintritt, sollten versicherte Personen ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Neben existenziellen Versicherungen gibt es noch zahlreiche weitere Versicherungen, die ebenfalls Sinn machen können – je nach Lebenssituation des oder der Versicherten.
Bevor man diese Versicherungsoptionen ins Auge fasst, sollte man die wesentlichen Versicherungen abgeschlossen haben. Die Hausratversicherung zählt dazu. Sie schützt bewegliche Gegenstände im Haushalt, die infolge eines Brandes, Einbruchs oder Wasserschadens beschädigt oder zerstört werden können.
Inventarliste nicht vergessen
Bei der Meldung eines Schadens sollte man nach Möglichkeit eine detaillierte Aufstellung von allen entwendeten oder beschädigten Gegenständen erstellen und einreichen. Wer die Quittungen von neu erworbenen Gegenständen wie elektronischen Geräten oder Möbeln aufhebt, kann diese mit der Schadensmeldung zusammen einreichen.
Auf diese Weise kann der geschädigte Versicherungsnehmer zugleich beweisen, dass sich die Gegenstände in seinem Besitz befanden. Für die Versicherung ist es eine erhebliche Erleichterung, um Ansprüche festzustellen und die Summen auszubezahlen. Andernfalls könnten Versicherungen Leistungen kürzen, wenn nicht gar verweigern.
Idealerweise sollte man die Inventarliste und Quittungen über Gegenstände ausserhalb der Wohnung aufbewahren. Ansonsten könnten diese ebenfalls entwendet oder beschädigt werden. Als Ergänzung seien Fotos oder Videos empfohlen, die den eigenen Hausrat zeigen. Diese kann man zusammen mit der Schadensmeldung dem Versicherer zukommen lassen. Nicht nur für Möbel, Kleidung und andere Gegenstände, die sich im eigenen Besitz befinden, kommt die Versicherung auf, sondern auch für geliehene Gegenstände. Zum Zeitpunkt des Schadenseintritts müssen sich diese jedoch in dem betroffenen Haushalt befunden haben.
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung sollte prinzipiell jeder besitzen. Sie bietet einen umfassenden Schutz zu bezahlbaren Prämien. Der Worst-Case, bei dem der gesamte Hausrat infolge eines Diebstahls oder eines Grossbrands komplett ersetzt werden muss, ist eher unwahrscheinlich. Bezogen auf die Versicherungssumme sind die Prämien daher auch vergleichsweise niedrig.
Nur in seltenen Fällen muss der Versicherer für grössere Schäden aufkommen. Tritt jedoch ein Schadenfall ein, ist der Besitz einer Hausratversicherung eine grosse Erleichterung. Zusätzliche finanzielle Belastungen durch Neubeschaffung von Hausrat werden so von vornherein vermieden. Der emotionale Stress ist im Schadenfall schliesslich schon schlimm genug.
Obwohl die Prämien relativ niedrig sind, ist es ebenfalls Geld, das Monat für Monat einer Hausratversicherung zufliesst. Personen mit niedrigem Einkommen wie Auszubildende und Studenten sind gut beraten, eine Versicherung mit niedriger Versicherungssumme abzuschliessen. Zu dem Zeitpunkt haben sie nur wenige Möbel und fast keine wertvollen Gegenstände. Dennoch: Designer-Handtasche, Klamotten, Handy, Tablet, Spielkonsole und Stereoanlage neu zu beschaffen, würde mächtig ins Geld gehen.
Mehrere Mitbewohner, eine Hausrat
Leben noch andere Mitbewohner im Haushalt, dann reicht eine Hausratversicherung. Die Prämien können unter den Bewohnern geteilt werden. Sobald man eine eigene Wohnung bezieht und eigenes Geld verdient, ist es ratsam, sich über die diversen Hausratversicherungen zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich in der Regel der Wert eigener Gegenstände, weil man neue Dinge wie einen neuen Laptop oder Fernseher erwirbt, mehr Geld in Möbel wie Betten und Matratzen investiert und möglicherweise auch eigenen Schmuck anschafft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte man sich einen Berater suchen, mit dem man gemeinsam ein passendes Angebot ausfindig macht.
Die Leistungen der Hausratversicherung
Wer ein neues Haus oder eine neue Wohnung bezieht, sollte möglichst zeitnah eine Hausratversicherung abschliessen. Diese schützt das Hab und Gut der Bewohner vor Schäden, die durch Brand, Einbruchdiebstahl, Hagel, Raub, Vandalismus oder Wasser entstehen können. Die Hausratversicherung kommt in der Regel für den Neuwert von Gegenständen auf. Mit dem Geld kann man gleichwertige Haushaltsgegenstände erwerben und sich dann neu einrichten.
Das bezieht sich auf die beweglichen Gegenstände in einem Haushalt. Dazu zählen auch:
Velo
Die Hausratversicherung versichert Velos gegen Einbruchdiebstahl im Haus und in der Wohnung. Ebenfalls ist das Velo mitversichert, wenn es in der Garage oder im abgeschlossenen Keller steht. Wer sein Velo gegen einfachen Diebstahl etwa an der Arbeitsstelle oder am Bahnhof ebenfalls schützen möchte, sollte seinen Versicherungsvertrag entsprechend ergänzen. Viele Versicherer bieten diese Möglichkeit inzwischen an. Dabei wird vorausgesetzt, dass das versicherte Fahrrad stets abgeschlossen ist.
Das Velo sollte beim Berechnen der Versicherungssumme natürlich nicht vergessen werden. Es reicht der Zusatz „Einfacher Diebstahl auswärts“. Durch diese Option sind Schäden ausserhalb von Haus und Wohnung durch einfachen Diebstahl ebenfalls abgesichert. Nicht nur das Velo, sondern auch der Laptop, das Handy oder auch Ski sind hier über den Zusatz mitversichert. Bei diversen Schweizer Hausratversicherungen gehört der Zusatz bereits zum Standard. Wer die genannten Gegenstände gegen einfachen Diebstahl absichern möchte, sollte prüfen, ob die Versicherungspolice diesen Zusatz enthält.
Haustiere
Auch Ihre Haustiere sind versichert. Die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung beziehen bewegliche Sachen, die zum Hausrat gehören, mit ein. In dem Fall werden Haustiere als bewegliche Sachen interpretiert. Sie sind daher mitversichert. Für einige mag das merkwürdig klingen. Für den geliebten Vierbeiner und seinen Besitzer ist es eine gute Nachricht.
Wasserschaden
Ein durch Leitungswasser verursachter Wasserschaden ist grundsätzlich bei der Hausratversicherung ebenso mit abgedeckt wie Elementarschäden, die durch Hochwasser entstehen. Dennoch sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau durchlesen und vergleichen.
Manche Versicherer bieten nämlich keinen Schutz für Schäden, die durch rückgestautes Wasser aus der Kanalisation entstehen. Demgegenüber sind Schäden durch ausgelaufene Waschmaschinen fast immer mitversichert. Letztendlich kommt es auf die Art des Schadensfalls an. Dabei ist die Frage, auf welche Weise der Schaden durch das Wasser verursacht wurde, entscheidend. Hier lohnt es sich, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen.
Wann die Hausratversicherung nicht zahlt
Nicht alle Schäden werden von den Versicherungsunternehmen übernommen. Es folgen ein paar Beispiele von Schäden, die von den meisten Versicherungsunternehmen ausgeschlossen werden:
- Wenn Hagel, Regen, Schnee oder Schmutz eindringen, weil Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäss geschlossen waren. Versichert ist der Schaden nur dann, wenn ein Sturm an einer Öffnung einen Schaden verursacht, durch welchen das Wasser erst eindringen konnte. War hingegen das Fenster nicht geschlossen, greift der Versicherungsschutz nicht.
- Wenn Feuchtigkeit infolge grosser Schneemassen beispielsweise auf der Terrasse eindringt. Nach Auffassung der Versicherungen ist der Schaden weder durch Überschwemmung noch durch einen Schneedruck entstanden. Derlei Schäden sind daher nicht versichert.
- Beim Sengschaden handelt es sich um einen Verbrennungsschaden ohne weitere Ausbreitungsmöglichkeit. Diese Art von Schäden wird nicht mitversichert. Eine Ausnahme ist ein Sengschaden, der als Folge eines mitversicherten Brands entsteht. Hierfür besteht Schutz.
- Alle dem Gebäude zurechenbaren Gegenstände sind in der Regel nicht in der Hausratversicherung mitversichert, sondern werden der Wohngebäudeversicherung zugeordnet. Dazu zählen beispielsweise Parkettböden sowie Einbauküchen, die speziell für die Wohnung angepasst wurden.
- Auch ist der Hausrat von Untermietern nicht mitversichert. Diese müssen eine eigene Versicherung abschliessen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere, hier nicht aufgeführte Ausschlüsse. Die genaue Kenntnis des Vertrags lohnt sich also. Man sollte unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Unser Versicherungsbroker kennt die „Klippen“, die es in der Hausratversicherung zu umschiffen gilt. Als Fachmann weiss er, worauf Sie als Kunde achten müssen. Zudem ist er mit den Versicherungsbedingungen der verschiedenen Gesellschaften gut vertraut.
Kosten einer Hausratversicherung
Die für die Hausratversicherung zu zahlenden Prämien errechnen sich auf der Basis bestimmter Faktoren, wie z.B. der definierten Versicherungssumme. Wird diese vergleichsweise niedrig angesetzt, fällt die monatliche Prämie meist recht gering aus. Eine niedrige Versicherungssumme empfiehlt sich z.B. für Auszubildende, Studierende oder andere Personen, die nur wenige Möbel und fast keine wertvollen Gegenstände besitzen.
Aber Vorsicht, wer bei der Prämie sparen möchte und die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, hat im Schadensfall das Nachsehen. Die ausbezahlte Summe reicht dann nämlich nicht aus, um den Hausrat vollumfänglich zu ersetzen. Es gilt in puncto Versicherungssumme also das passende Mass zu finden.
Zudem bestehen trotz eines definierten Rahmens zwischen den Versicherern grosse Preisunterschiede. Ein Vergleich der unterschiedlichen Leistungen und Tarife lohnt sich also.
Führende Anbieter von Hausratversicherungen vergleichen
Welche Hausratversicherungen ist die passende für Sie? Diese Frage zu beantworten, fällt nicht leicht. Viele Versicherungsunternehmen bieten in der Schweiz Hausratversicherungen an. Man neigt dazu, den Preis als Entscheidungskriterium heranzuziehen. Ein Trugschluss, denn nicht alle Versicherungen bieten die gleichen Leistungen. Zwischen den Anbietern kann es grosse Unterschiede geben, die sich gerade im Bereich der Zusatzoptionen offenbaren. Hier lohnt es sich genau hinzuschauen.
In den Zusatzoptionen zeigen sich deutliche Unterschiede
Möchten Sie eine Hausratversicherung abschliessen und Anbieter vergleichen, sollten die Zusatzoptionen also genau geprüft werden. Nicht bei jeder Hausratversicherung sind alle wichtigen Optionen integriert. Folgende Punkte gibt es dabei zu beachten:
Überspannungsschäden
Ein Blitzeinschlag kann heimelektronische Geräte beschädigen. In aller Regel sind in den Policen der Hausratversicherer Überspannungsschäden eingeschlossen. Weil diese Schäden aber recht teuer werden können, sollte genau geprüft werden, ob die Police Überspannungsschäden auch tatsächlich abdeckt.
Grobe Fahrlässigkeit
Die Option „Grobe Fahrlässigkeit“ sollte auf jeden Fall im Vertrag enthalten sein. Andernfalls kann es passieren, dass die Versicherung im Schadenfall weniger oder gar kein Geld zahlt. Wer beispielsweise seine Katze unbeaufsichtigt lässt und diese dann eine Kerze umwirft, muss damit rechnen, dass die Versicherung bei Nichteinschluss von grober Fahrlässigkeit für Sengschäden oder gar für Wohnungsbrandfolgen nicht aufkommt.
Velodiebstahl
Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Diebstahl von Velos entstehen, nur bis zu einer gewissen Summe. Wer ein teures Velo besitzt, sollte eventuell die Summe für den Diebstahl des Velos anheben oder eine eigenständige Veloversicherung abschliessen. In dem Fall wären Velos sogar in Gemeinschaftskellern sowie auf der Strasse versichert. Einzige Bedingung: Das Velo muss mit einem Veloschloss gesichert sein.
Gebäudebestandteile
Nur bewegliche Gegenstände im Haushalt werden von der Hausratversicherung eingeschlossen. Mobiliar wie Badewanne oder Einbauküche ist in der Regel nicht geschützt. Hieran entstehende Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung. Mit der zusätzlichen Gebäudeglasversicherung gibt es eine Möglichkeit, Verglasungen im Haushalt in der Hausratversicherung mitzuversichern.
Wertgegenstände
Für Schäden an oder Diebstahl von Schmuck, Aktien und anderen Wertsachen zahlt die Versicherung entweder einen im Vertrag festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen fixen Maximalbetrag aus der Hausratversicherung. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass im Vertrag der Umgang mit Wertsachen geregelt wird. Nur so kann man sichergehen, dass die Versicherung derartige Schäden auch wirklich übernimmt. Wer viel Schmuck besitzt, sollte den Abschluss einer separaten Wertsachenversicherung in Betracht ziehen.
Einfacher Diebstahl
Unter einfachem Diebstahl versteht man, dass Gegenstände aus unverschlossenen Räumen entwendet wurden. Der Dieb hat also freien Zugang gehabt. Hierbei kann es sich um im Garten herumliegende Gartengeräte oder auf der Terrasse stehende Gartenmöbel handeln. Ebenfalls als einfacher Diebstahl gilt, wenn der Dieb in die Wohnung gelangt, weil Türen oder Fenster nicht verschlossen waren. Diese Fälle sind unbedingt zu vermeiden, denn sie sind nur sehr begrenzt versichert.
Ein umfassender Vergleich ist zwar aufwändig, aber nötig, um die passende Versicherung zu finden. Um sich Zeit und Aufwand zu sparen, kann man dabei auf fachmännische Hilfe unserer Berater zurückgreifen: Dank langjähriger Erfahrung finden diese leichter ein Paket, das erstens Ihre Bedürfnisse abdeckt und zweitens ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.
5 Tipps zur Hausratversicherung
- Überprüfen Sie in regelmässigen Abständen, ob der aktuelle Wert Ihres Hausrats noch mit der festgelegten Versicherungssumme übereinstimmt. Andernfalls könnte es im Schadenfall zu einer Unter- oder Überversicherung kommen.
- Wenn Sie Mieter sind, benötigen Sie keine Gebäudeglasdeckung. Festverbautes Glas oder glasähnliche Gegenstände in der Wohnung sind nicht in Ihrem Besitz. Sollte das Lavabo kaputtgehen, weil etwa ein Parfümflacon hineinfällt, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf.
- Erkundigen Sie sich, ob alle im Haushalt lebenden Personen wie Lebenspartner, volljährige Kinder oder WG-Mitbewohner über den Vertrag mitversichert sind.
- Sollten Sie als selbstständig Erwerbende beruflich relevante Gegenstände zu Hause aufbewahren, empfiehlt es sich, eine Geschäftsversicherung abzuschliessen, denn die Hausratversicherung sichert nur privat genutzte Gegenstände ab.
- Wenn Sie hochwertige Gegenstände wie eine Kunstsammlung oder Wertsachen in der Wohnung oder dem Haus aufbewahren, sollten Sie abklären, bis zu welchem Höchstbetrag solche Gegenstände abgedeckt sind. Unter Umständen ist es ratsam, eine Wertsachenversicherung abzuschliessen.
Kündigung und Wechsel der Hausratversicherung
Bei der Kündigung ist der Zeitraum massgeblich, der in der Versicherungspolice angegeben ist. Die Frist für die Kündigung der Hausratversicherung beträgt meistens drei Monate vor Ablauf einer Versicherungsperiode. Wenn Sie die Kündigung zu spät einreichen, wird die Hausratversicherung um ein Jahr verlängert. Die Kündigung wird dann erst ab dem Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam.
Bei einer erfolgreichen Kündigung müssen Sie beachten, dass Sie nach Ablauf des Versicherungszeitraums nicht mehr versichert sind. Aus dem Grund muss die neue Versicherung genau am ersten Tag nach dem Ablauf der alten Versicherung wiederbeginnen.
Hausratversicherung wechseln, aber wie?
Wenn Sie bereits eine Hausratversicherung besitzen, aber zu hohe Prämien zahlen, sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen. Das geht so:
Schritt 1: Auswahl des Angebots
Bei uns erhalten Sie eine unabhängige Beratung. Falls Sie sich bereits für einen Anbieter und dessen Leistungen entschieden haben, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Offerte.
Schritt 2: Kündigung der bisherigen Versicherung
Vor dem Abschluss einer neuen Hausratversicherung sollten Sie sich über die Kündigungsfristen und Termine bei der bisherigen Gesellschaft informieren. Die bestehende Versicherungspolice gibt Auskunft über die vereinbarte Vertragsdauer und den spätmöglichsten Kündigungstermin.
Sie müssen die Kündigung schriftlich vornehmen, brauchen sie aber nicht zu begründen. Ein formloses Schreiben reicht. Wenn Sie möchten, können wir gern die bisherige Versicherungspolice bei der Gesellschaft für Sie kündigen.
Schritt 3: Abschluss einer neuen Hausratversicherung
Wenn Sie im ersten Schritt noch keinen passenden Anbieter gefunden haben, holen Sie einfach eine weitere Offerte ein.
Nachdem Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sind Sie meistens ab dem vereinbarten Zeitpunkt sofort vollumfänglich versichert. Die Versicherungspolice in Papierform sowie den Einzahlungsschein schickt der Anbieter Ihnen später auf dem Postweg zu.
Wann ist der Versicherung eine Neueinrichtung mitzuteilen?
Wenn ein neues Besteckservice angeschafft wird, muss dies – falls es nicht aus purem Gold ist – der Versicherung nicht sofort mitgeteilt werden. Dennoch empfiehlt es sich, die Police regelmässig mit seinem Berater durchzugehen. Dadurch findet man heraus, ob der Vertrag noch zu den eigenen Bedürfnissen passt. Erfahrungsgemäss ändern sich diese mit der Zeit. In dem Fall sollte der Vertrag an die neuen Lebensumstände angepasst werden.
Wenn man umzieht, muss man in jedem Fall dem Versicherer seine neue Adresse mitteilen. In dem Zusammenhang möchte dieser zudem wissen, ob die neue Wohnung grösser oder kleiner ist. Die Versicherungssumme kann dann entsprechend angepasst werden. Dadurch kann sich natürlich auch die Höhe der Prämie ändern.
Sollte sich das Schadensfallrisiko erhöhen, muss man die Versicherung unbedingt davon in Kenntnis setzen. Dies kann beispielsweise bei einer längeren Abwesenheit der Fall sein, weil sich dadurch das Einbruchrisiko erhöht. Unterlässt man die Mitteilung bei Gefahrenerhöhungen, kann es bei einem Schadensfall passieren, dass der Versicherer Zahlungen verweigert oder nur zum Teil übernimmt.
Noch Fragen?
Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.
Zuletzt aktualisiert: 28.09.2024 um 5:57 Uhr