- Bei Verspannung, Muskelverhärtungen oder zum Stressabbau nach Feierabend: Die klassische Massage zählt in der Schweiz zu den gängigsten Entspannungsmethoden und wird gerne und häufig in Anspruch genommen.
- Gerade bei längerfristigen Behandlungen kann das allerdings teuer werden: Pro Sitzung muss man mit zwischen 100 und 180 Franken rechnen, was sich schnell zu einem vierstelligen Betrag summiert.
- Doch wer sich in Behandlung begibt, sollte sich keine Gedanken über die Kosten machen müssen. Zwar kommt die obligatorische Grundversicherung nicht für die Kosten von Massagen auf, trotzdem kann man eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erhalten.
- Was viele Schweizer nämlich nicht wissen: Die klassische Massage fällt unter die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin, über die viele bereits verfügen. Dass diese allerdings auch die Kosten von Massagen deckt, ist nur den wenigsten bewusst.
- Machen Sie deshalb den Test und überprüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Massage-Therapie erstattet – so können Sie sicher sein, dass Sie die Leistungen, die Ihnen aufgrund Ihrer monatlichen Prämie zustehen, auch nutzen!
Bis zu 90% Kostenerstattung für Massagen
Bezahlt auch Ihre Krankenkasse die Kosten der Massage?
Erfahren Sie, welche Leistungen bei Ihrer Versicherung enthalten sind.
- Analyse Ihrer Versicherungspolice (falls vorhanden)
- Ermittlung Ihres Einsparpotenzials für Massagen
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- Persönlicher Cicero-zertifizierter Ansprechpartner
Das Wichtigste in Kürze
Massagen in der Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung erstattet die Kosten einer Massage-Behandlung nicht.
Das liegt unter anderem daran, dass die klassische Massage zur Komplementärmedizin zählt, deren Leistungen in der Grundversicherung nur sehr begrenzt und nach dem Vertrauensprinzip erstattet werden. Grund hierfür ist das Reglement der Grundversicherung, das folgendes besagt: Alle Leistungen, die erstattet werden, müssen wirksam, ökonomisch und zweckmässig sein.
Keine Kostenerstattung in der Grundversicherung
Da aber die Wirksamkeit vieler komplementärmedizinischer Verfahren wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist, findet in den meisten Fällen keine Kostenerstattung statt. Hier gibt es zwar Ausnahmen wie die traditionelle Chinesische Medizin und homöopathische Behandlungen – die klassische Massage zählt allerdings nicht dazu.
Die Grundversicherung bietet im Hinblick auf alternative Heilmethoden also nur eingeschränkte Leistungen. Da Komplementärmedizin allerdings im Trend liegt und immer mehr Schweizer das Angebot nutzen möchten, offerieren viele Krankenkassen eine gesonderte Versicherung: die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
Zusatzversicherung für Komplementärmedizin
Die Zusatzversicherung Komplementär zählt zu den beliebtesten Zusatzversicherungen in der Schweiz und deckt unterschiedliche Behandlungen und Methoden aus dem alternativmedizinischen Spektrum. In der Regel wird diese Versicherung als Paket angeboten, d.h. mehrere Versicherungsleistungen werden in einer Police zusammengefasst.
So werden z.B. nicht nur die Kosten der Massage von der Versicherung gedeckt, Patienten können auch Massnahmen der Akupunktur in Anspruch nehmen und erhalten eine Kostenerstattung.
Wer eine Zusatzversicherung abschliesst, sollte aber möglichst viele Leistungen daraus in Anspruch nehmen, denn: Je mehr Leistungen man nutzt, desto lohnenswerter ist die Versicherung und die monatliche Prämie ist gut investiertes Geld.
Massage in der Zusatzversicherung
Die Massage zählt zu den klassischen Methoden der alternativen Medizin und wird von den meisten Anbietern im Bereich der Zusatzversicherung Komplementär abgedeckt. Wie hoch die Kostenbeteiligung Ihrer Behandlung allerdings ausfällt oder ob diese an bestimmte Regeln gebunden ist, kann variieren.
Denn auch im Bereich Zusatzversicherung für Komplementärmedizin gilt: Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Je nach Anbieter und Police gibt es deutliche Unterschiede:
- So kann es beispielsweise vorkommen, dass die Kosten Ihrer Massage nur dann vom Versicherer übernommen werden, wenn sie von bestimmten Ärzten oder Therapeuten durchgeführt werden.
- Und auch die Höhe der Kostenerstattung kann je nach Anbieter deutlich variieren: Der Maximalbetrag für Leistungen der Komplementärmedizin liegt je nach Versicherung zwischen 1.500 und 10.000 Franken.
Es lohnt sich also in Sachen Police genau hinzuschauen – ob Sie bereits eine Versicherung für Alternativmedizin besitzen oder neu abschliessen möchten.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Police zu analysieren und ermitteln, ob Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Massagen deckt. So bleibt die Massage-Liege weiterhin ein Ort der Entspannung und Sie müssen sich nicht vor unnötig hohen Kosten fürchten.
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Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. 1A-Versichert.ch hat viele wissenswerte Informationen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge für Sie zusammengefasst: Besuchen Sie uns einfach auf unserer Website!
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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 11:08 Uhr