Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Kündigungsfristen für Zusatz– und Grundversicherung unterscheiden. Um bei der Zahl an Fristen und Terminen dabei nicht den Überblick zu verlieren, haben wir im Folgenden die wichtigsten Fristen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie zudem weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere kompetenten Berater gerne jederzeit zur Seite.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen von Grund- und Zusatzversicherung
Grund- oder Zusatzversicherung stressfrei kündigen - mit dem praktischen Kündigungsservice.
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Übersicht Kündigungsfristen
Bei der Kündigung zählen seperate Fristen bei Grund- und Zusatzversicherung.
Übersicht der Kündigungsfristen zur Kündigung der Grundversicherung.
Übersicht der Kündigungsfristen zur Kündigung der Zusatzversicherung.
Kündigungsfristen der Krankenkasse
Grundversicherung Kündigungsfristen
Neue Prämie in der Grundversicherung werden Ihnen von Ihrer Versicherungsgesellschaft in der Regel im Oktober mitgeteilt. Sie haben dann den Vorzug einer verkürzten Kündigungsfrist von einem Monat. Dafür ist es egal, ob die Prämie erhöht, reduziert oder nicht verändert wurde. Als Kündigungstermin ist der Jahreswechsel (auf den 31.12.) vorgesehen. Das heisst: Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Novembers bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Ein Versand per Einschreiben wird empfohlen.
Zusätzlicher Kündigungstermin in bestimmten Fällen
Es gibt einen weiteren Termin, zu dem Sie Ihre Grundversicherung kündigen können: den 30. Juni. Allerdings wird der nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten: Sie müssen die gesetzlich festgeschriebene Mindestfranchise von 300 Franken (0 Franken für Kinder) gewählt haben.
Zudem dürfen Sie nur in der Standard-Grundversicherung versichert sein, die Hausarzt-, Telmed- und HMO-Modelle sind davon ausgeschlossen. Wenn Sie diese Vorgaben erfüllen, können Sie Ihre Versicherung mit einer Frist von drei Monaten auf den 30. Juni beenden.
Zusatzversicherung Kündigungsfristen
Für Zusatzversicherungen gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Sie finden die jeweiligen Vorgaben in den „Allgemeinen Versicherungsbestimmungen“. Üblicherweise wird darin für den Fall einer Prämienerhöhung (oder Prämienreduzierung) ein Kündigungsrecht mit einmonatiger Frist eingeräumt. Bleibt Ihre Prämie erhalten, ist eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vorgesehen.
Die Beendigung des Vertrags ist immer zum Jahresende oder bis zur Mindestvertragsdauer (falls ein Mehrjahresvertrag besteht) möglich. Angaben dazu finden Sie in Ihrer Police.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die generellen Kündigungsfristen bei den verschiedenen Anbietern:
Krankenkasse | Mindestvertragslaufzeit | Kündigungsfrist |
---|---|---|
Agrisano | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Aquilana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Assura | 5 Jahre | 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Atupri | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Concordia | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
CSS-Gruppe | je nach Versicherungspolice | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
EGK-Gesundheitskasse | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Galenos | 6 Monate | 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr |
Groupe Mutuel | in der Regel 5 Jahre | in der Regel 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Helsana-Gruppe | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Klug | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
KPT / CPT | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
ÖKK / KV Flaachtal | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Rhenusana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sanitas-Gruppe | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sodalis | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sumiswalder KK | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Swica / Provita | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sympany | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Visana-Gruppe | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 18:26 Uhr