Wie das Bundesamt für Gesundheit verlauten liess, veränderten sich die Krankenkassenprämien für 2025 in der Schweiz durchschnittlich um 6 Prozent. Die Versicherungsprämie für Kunden der Krankenkasse SWICA betrug in 2024 noch durchschnittlich ca. 439.51 Franken im Monat. Ab 2025 veränderte sich die durchschnittliche Prämie (Grundversicherung für Erwachsene über alle Franchisen) auf aktuell ca. 443.51 Franken.
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SWICA Krankenkassenprämien 2025
Prämien sparen bei der SWICA
Im Vergleich zum Vorjahr veränderten sich die Prämien der Grundversicherung für Erwachsene bei der SWICA Krankenkasse um ca. 0.91 Prozent. Mit diesen Tipps können Sie bei Ihrer monatlichen Prämie sparen:
- Passendes Modell wählen
Die Preise der unterschiedlichen Versicherungsmodellen genau zu prüfen kann sich lohnen. Die SWICA passt jedes Jahr die Prämien an. Da auch moderne Versicherungsmodelle zunehmend an Bedeutung gewinnen, lassen sich im Vergleich zum Standard-Modell bis zu 1’000 Franken pro Jahr einsparen. Und auch wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchten, die Ihnen einen deutlich besseren Tarif bietet, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Die Höhe Ihrer möglichen Einsparungen ermitteln Sie schnell und einfach im aktuellen Krankenkassenvergleich 2025.
- Optimale Auswahl an Zusatzversicherungen
Haben Sie die besten Zusatzversicherungen für Ihre Ansprüche und Bedürfnisse ausgewählt? Eine Überprüfung ist lohnenswert. Preise, Leistungen und Deckungssummen, die Ihnen die unterschiedlichen Zusatzversicherungen bieten, können stark voneinander abweichen. Ein Zusatzversicherungsvergleich ist die beste Möglichkeit, um das für Sie bestmögliche Angebot aus allen verfügbaren Tarifen zu ermitteln.
Steckbrief der SWICA Krankenkasse
Die mit Hauptsitz in Winterthur ansässige SWICA Versicherung ist seit dem Gründungsjahr 1992 als Krankenkasse aktiv. Sie hat laut Bundesamt für Gesundheit 727810 Personen, die bei ihr in der obligatorischen Grundversicherung versichert sind. In der Schweiz hat die SWICA Krankenkasse einen Marktanteil von rund 8.2% (Stand 2023). Die SWICA Versicherung gehört zur SWICA Krankenversicherung AG.
Die SWICA Krankenkasse in Zahlen
SWICA Grundversicherung
Die Krankenkasse SWICA bietet den Bürgern der Schweiz (sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz) die Möglichkeit, dort die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Für die Grundversicherung bietet die SWICA Ihnen aktuell 6 unterschiedliche Modelle zur Auswahl an. Die SWICA garantiert allen Versicherten eine qualitativ hoch stehende und umfassende Grundversorgung. Das gilt für jedes der gewählten Modelle, wie beispielsweise das Hausarzt-Modell, HMO, Standard oder telemedizinische Modelle.
Die Leistungen der SWICA Grundversicherung
Alle Versicherten geniessen in der SWICA Grundversicherung den gleichen Umfang an gedeckten Leistungen. Sie erhalten, unabhängig davon, welches Versicherungsmodell Sie gewählt haben (z.B. Hausarzt, Standard oder Telmed, HMO sowie Diverse), grundsätzlich alle Leistungen für Ihre medizinische Grundversorgung. Gedeckt werden grundlegende Leistungen wie z.B. Arztkosten, Spitalkosten, Kosten bei Mutterschaft und Physiotherapie.
In der Grundversicherung werden nur festgelegte Leistungen übernommen, die zudem wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.
Zur Übersicht finden Sie hier eine verkürzte Zusammenfassung der Leistungen:
Art der Leistung | SWICA Grundversicherung |
---|---|
Transportkosten | Nur medizinisch notwendige Transporte, Kostenübernahme 50%, jedoch begrenzt auf maximal 500 Franken pro Kalenderjahr. |
Rettungskosten | Nur innerhalb der Schweiz, Kostenübernahme 50%, aber nur bis maximal 5'000 Franken pro Kalenderjahr. |
Spitalaufenthalt | Volle Deckung besteht im Wohnkanton. Für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons. |
Schulmedizin | Behandlungsmethoden der Schulmedizin, Kostendeckung nur im Rahmen anerkannter Tarife. |
Medikamente | Bedingte Deckung für Medikamente, begrenzt auf Arzneimittel- und Spezialitätenliste, Beteiligung an den Kosten mit Franchise und Selbstbehalt etc. gemäss KVG. |
Hilfsmittel | Bezuschussung nur im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste). |
Rooming-In | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Zahnbehandlungen | Nur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif. |
Brillen/Kontaktlinsen | Nur in krankheitsbedingten Sonderfällen, nur bis maximal 180 Franken je Seite und maximal 180 Franken im Jahr bei Kindern, im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste). |
Impfungen/Entwicklungskontrollen | Nur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif. |
Vorsorgeuntersuchungen | Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung, alle 3 Jahre gemäss KVG. |
Mutterschaft | Volle Deckung im Wohnkanton für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons. Kostendeckung für Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten nur im Rahme anerkannter Tarife, Geburtsvorbereitung 150 Franken, Deckung für 3 Stillberatungen. |
Neugeborene | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Ambulante Krankenpflege/Spitex | Nur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Begrenzte und bedingte Übernahme von Kosten gemäss anerkannten Tarifen. |
Badekuren | Nur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen. |
Erholungskuren | Nur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen. |
Haushaltshilfe/Hauspflege | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Psychotherapeuten/Psychologen | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Unterbindung/Vasektomie/Sterilität | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Gesundheitsförderung | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Komplementärmedizin | Durchführung nur durch einen anerkannten Arzt mit Fachausweis. Akupunktur, Traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie im Rahmen des KVG. |
Gesundheitsrechtsschutz | Nicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung. |
Ausland | Behandlungskosten nur während vorübergehendem Auslandsaufenthalt und nur in dringenden Fällen wie akute Erkrankung und Unfall. Deckung der Behandlungskosten bis maximal dem doppelten Tarif eines Listenspitals im Wohnkanton. In EU/EFTA Staaten, mit einer europäischen Krankenversicherungskarte je Aufenthaltsland abweichende Übernahmebedingungen. |
Die Leistungen der Grundversicherung sind begrenzt
Obwohl die schweizerische Grundversicherung der SWICA bereits viele Leistungen gut abdeckt, gibt es ebenso noch viele weitere medizinische Leistungen, die von der Grundversicherung nur teilweise oder auch gar nicht übernommen werden. Bei Inanspruchnahme derartiger Leistungen, kommen schnell sehr hohe Kosten auf Sie zu. An die persönliche Situation angepasste Zusatzversicherungen bewahren Sie in diesem Fall vor finanziellen Belastungen.
SWICA Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherungen der SWICA helfen den Versicherten, anfallende Gesundheitskosten abzusichern, welche den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übersteigen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung geschieht freiwillig. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht. Interessenten haben keinen Anspruch darauf, in bestimmten Zusatzversicherungen aufgenommen zu werden. In der Regel wird zuvor eine Gesundheitsdeklaration für die Aufnahme gefordert.
SWICA Spitalzusatzversicherung
Die Spitalzusatzversicherung der SWICA lohnt sich. Sie sorgt nicht nur für mehr Komfort während eines Spitalaufenthaltes, sondern auch für einen einfacheren Zugang zu besten Leistungen auf dem medizinischen Sektor. Selbstverständlich haben Sie auch die Option auf eine freie Arzt- und Spitalwahl.
Je nach gewählter Spitalzusatzversicherung können Versicherte während einem Spitalaufenthalt von speziellen Vorteilen profitieren. Zur Realisierung eines Anspruchs auf Chefarztbehandlung oder auf Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmern brauchen Sie eine passende Spitalzusatzversicherung. Dasselbe gilt auch für andere Extraleistungen wie medizinische Massagen, vorgezogene Behandlungstermine bei Spezialisten oder auch Wunschtermine für anstehende Operationen.
Allgemein ganze Schweiz
Durch den Abschluss einer allgemeinen schweizweiten Spitalzusatzversicherung bei SWICA sind auch bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten mögliche Mehrkosten zusätzlich mit abgedeckt. Die gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie bestimmen, ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst.
Halbprivat
Wenn Sie eine halbprivate Spitalzusatzversicherung bei der Krankenkasse SWICA abgeschlossen haben, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Zweitbettzimmer, sondern können in der ganzen Schweiz Ihre Spitäler und Ärzte frei wählen. In der gewählten Versicherung können nicht nur Transport-, Verlegungs- und Notfallkosten, sondern auch Kuren, Leistungen für Hauskrankenpflege sowie Haushaltshilfen versichert sein.
Privat
Wenn Sie eine private Spitalzusatzversicherung bei der Krankenkasse SWICA abschliessen, haben Sie ein Anrecht auf ein Einbettzimmer. Ausserdem können Sie generell Ärzte und Spitäler in der ganzen Schweiz frei wählen. Auch eine Chefarztbehandlung zählt meistens zu den inkludierten Leistungen. Die von Ihnen gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie wählen z.B. ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst. Wenn Sie im Spital in den Genuss bestmöglicher Leistungen und maximalen Komforts kommen möchten, ist die private Spitalzusatzversicherung der beste Weg.
Flexibel
Bei der Krankenkasse SWICA zahlen Sie deutlich niedrigere Prämien für eine flexible Spitalzusatzversicherung als bei halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherungen. Die flexible Spitalzusatzversicherung stattet Versicherte ab dem Zeitpunkt des Spitaleintritts mit erweiterten Wahlmöglichkeiten und einer erweiterten Kostendeckung aus. So ermöglicht eine flexible Spitalzusatzversicherung die Auswahl der Spitalabteilung, enthält meist die volle Kostendeckung für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz und übernimmt zuvor festgelegte Beträge für die Unterbringung in einer Halbprivat- oder Privatabteilung.
SWICA Ambulante Zusatzversicherung
Die Krankenpflege-Zusatzversicherungen der SWICA bieten vielseitigen Schutz, einen verbesserten Zugang zu ambulanten Leistungen und vor allem die Übernahme der Kosten im Ernstfall. Eine passgenaue Zusatzversicherung bietet Ihnen Schutz gegen kostspielige Transport- und Rettungskosten ebenso wie die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnspangen. Zudem können Sie ergänzende Leistungen bei Mutterschaft, Bonusleistungen für Fitness, sowie einen umfassenden Versicherungsschutz bei Aufenthalten im Ausland erhalten.
SWICA Kapitalversicherung
Mit einer Kapitalversicherung der SWICA können Sie das Risiko für den Todesfall mindern oder auch Kapital aufbauen. Wenn ein Angehöriger krank wird, einen Unfall erleidet oder gar stirbt, birgt dies auch immer zusätzliche Belastungen in der ganzen Familie. Sich und Ihre Familie können Sie zumindest vor einer finanziellen Schieflage schützen, indem Sie die passende Kapitallebensversicherung abschliessen.
SWICA Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit der SWICA abschliessen, sind Sie im Falle von teuren Zahnbehandlungen finanziell abgesichert. Die richtige Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen, die Kosten für Füllungen, Zahnspangen, Behandlungen bei Karies usw. zu decken. Ohne eine solche Versicherung kommen Sie sonst schnell auf Kosten von 12’000 Franken und mehr.
Die Zusatzversicherungen der SWICA im Überblick
Nachfolgend finden Sie die Zusatzversicherungen der SWICA in der Übersicht.
Spitalzusatzversicherungen | INFORTUNA Heilungskosten | Angebot anfordern |
HOSPITA PRIVAT WELTWEIT – BestMed | ||
HOSPITA PRIVAT | ||
HOSPITA FLEX PRIVAT | ||
HOSPITA HALBPRIVAT | ||
HOSPITA FLEX HALBPRIVAT | ||
HOSPITA ALLGEMEIN | ||
Krankenpflege-Zusatzversicherungen | COMPLETA TOP | Angebot anfordern |
COMPLETA PRAEVENTA | ||
OPTIMA | ||
SUPPLEMENTA | ||
Kapitalversicherungen | Risikokapitalversicherung KTI | Angebot anfordern |
Kapitalversicherung UTI | ||
Zahnversicherungen | DENTA | Angebot anfordern |
Nichtleben | GLOBAL CARE | Angebot anfordern |
Gesundheitsrechtsschutzversicherung | ||
SWICA VACANZA | ||
Gästeversicherung in der Schweiz | ||
Abredeversicherung |
Erfahrungen mit der SWICA
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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 23:20 Uhr.