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Private Vorsorge mit Säule 3a und Säule 3b

Die Gebundene und die Ungebundene Vorsorge

Private Vorsorge mit Säule 3a und Säule 3b

Den Ruhestand in vollen Zügen geniessen dank der passenden Vorsorge-Kombination.

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  • Sie wählen Ihre passende Police – ohne unnötigen Aufwand
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Die beste Altersvorsorge für Ihren Bedarf ermitteln

Die Suche nach einer profitablen Vorsorgelösung kann heutzutage langwierig und anstrengend sein – muss sie aber nicht. Mit dem Versicherungsvergleich von 1A-Versichert können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns darum, dass Sie die besten Vorsorgeprodukte für Ihren Bedarf finden. Alles was Sie am Ende tun müssen, ist sich für Ihren Favoriten entscheiden – den Rest übernehmen wir.

Mit 1A-Versichert kostenfrei und unkompliziert zur neuen Versicherung

Ermittlung Ihres Bedarfs

Ermittlung Ihres Bedarfs

Mit Ihrer Anfrage erhalten Sie einen unserer Experten als persönlichen Ansprechpartner. Dieser setzt sich mit Ihnen in Verbindung um die wichtigsten Faktoren für Ihre passende Vorsorgelösung zu klären - per Mail, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Wie es Ihnen am liebsten ist.

Vorsorge­vergleich

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Basierend auf Ihren Angaben vergleichen unsere Experten die Angebote der verschiedenen Anbieter. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste mit Vergleichs­angeboten, aus denen Sie wählen können. Unsere Berater klären dabei über mögliche Vor- und Nachteile auf.

Reibungslose Abwicklung

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Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, nimmt Ihr Berater den Abschluss bzw. den Wechsel der Vorsorgelösung vor. So sparen Sie nicht nur Zeit und Aufwand - sondern auch Nerven. Und können am Ende doch sicher sein, dass Sie bestens vorgesorgt haben.

Sie benötigen Hilfe in Sachen Vorsorge? Wir sind gerne für Sie da!

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    Übersicht Vorsorge Säule 3a und 3b

    Leistungen

    Leistungen der gebundenen und der ungebundenen Alters­vorsorge.

    Unterscheidung

    Die Unterschiede bei der Vorsorge mit der Säule 3a und der Vorsorge mit der Säule 3b.

    3a oder 3b?

    Lohnt sich für Sie die Vorsorge mit der Säule 3a oder der Säule 3b?

    Auszahlung

    Geld auszahlen lassen: Wie der Bezug von Leistungen aus der 3. Säule geregelt ist.

    Steuern

    Wie Beiträge an die Säule 3a geldwerte Steuervorteile mit sich bringen.

    Noch Fragen?

    Sie benötigen weitere Informationen zum Thema? Nehmen Sie Kontakt auf.

    Die Gebundene und die Ungebundene Vorsorge

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    Zum Vergleich

    Die individuelle Vorsorge bildet die dritte Säule im 3-Säulen-Konzept der Schweiz. Dieses umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und ist seit 1972 Bestandteil der Bundesverfassung (BV). Zusammen mit den Kantonen soll der Bund die Eigenvorsorge der Bürger fördern. Dies geschieht durch Massnahmen im Bereich der Fiskal- und Eigentumspolitik. Die 3. Säule lässt sich in zwei Bereiche unterteilen:

    Säule 3a

    Der erste Bereich nennt sich gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Diese Vorsorgeform entspricht dem Teil der 3-Säulen-Konzeption der Verfassung, welcher eine Förderung durch die Fiskal- und Eigentumspolitik vorsieht. In einer am 1. Januar 1987 in Kraft getretenen Verordnung ist die Vorsorgeform der Säule 3a genau geregelt. Es handelt sich um die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3 vom 13. November 1985).

    Säule 3b

    Der zweite Bereich, die ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b), bezieht sich auf das individuelle Sparen. Hierzu zählen Bargeld, Lebensversicherungen, Sparhefte und weitere Geldanlagen. Über die liquiden oder leicht liquidierbaren Sparanlagen kann jede Person frei verfügen. Eine steuerliche Privilegierung ist nicht vorgesehen.

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    Mit der 3. Säule mögliche Vorsorgelücken schliessen

    Damit der Lebensstandard im Pensionsalter nicht sinkt, empfiehlt es sich, die Säule 3b als Baustein in die Vorsorge einzubeziehen. Jüngsten Schätzungen zufolge betragen die Rentenleistungen von AHV und Pensionskasse im Schnitt 60 % vom zuvor bezogenen Einkommen. Wer allerdings ein hohes Einkommen hatte, erhält prozentual deutlich weniger. Viele Sparer nutzen daher die Säule 3a. Diese wird steuerlich gefördert und hilft Versorgungslücken zu schliessen beziehungsweise die gewünschte Rente zu erreichen.

    Eine zusätzliche Stärkung der privaten Vorsorge bietet zudem die ungebundene Säule 3b. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der demografischen Entwicklung, welche die ersten beiden Säulen des Vorsorgesystems belasten, wird diese dritte Säule immer wichtiger.

    Unterschied zwischen Säule 3a und 3b

    Im Wesentlichen unterscheidet sich die Säule 3a von der Säule 3b durch ihre steuerliche Abzugsfähigkeit. Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen sind demnach steuerlich privilegiert. Anders als die Beiträge sind die Leistungen genau wie die aus der zweiten Säule voll zu versteuern. Eine freie Verfügung über die Guthaben der Säule 3a ist nicht möglich.

    Zu den zwei zugelassenen Vorsorgeformen der Säule 3a gehören:

    • Die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungsunternehmen
    • Die gebundene Vorsorgeversicherung mit Bankstiftungen

    Jede erwerbstätige Person kann Vorsorgeformen der Säule 3a errichten. Arbeitnehmende ergänzen mit der Säule 3a ihre Vorsorge aus der ersten und der zweiten Säule. Für selbstständige erwerbende Personen hat die Säule 3a eine ganz herausragende Bedeutung, weil die zweite Säule fakultativ ist. Sie ist sozusagen ein Ersatz für die zweite Säule. Aber auch Personen, die Geld von der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben die Möglichkeit, eine Säule 3a zu bilden.

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    Folgende Personen sind zur Bildung einer Säule 3a berechtigt

    Jede Person, die einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht und deren Einkommen der AHV-Pflicht unterliegt. Eine Person, die im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann ebenfalls in die Säule 3a einzahlen und ein Guthaben bilden. Auch teilinvalide Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen sowie Taggeldbezüger/innen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung sind beitragsberechtigt.

    Lohnt sich für mich die Säule 3a oder die Säule 3b?

    Welche Vorsorgelösung passt zu Ihnen?

    Unsere Berater analysieren Ihren individuellen Bedarf und ermitteln Ihre passende Police!

    Kontakt

    Die verschiedenen Versicherer bieten im Bereich der Lebensversicherungen eine Vielzahl von Lösungen an. So zum Beispiel steuerbegünstigtes Sparen mit Vorsorgeschutz, was in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) fällt. Mit dieser Variante können Sie gezielt für Ihre individuelle Altersvorsorge sparen und zugleich Ihre Angehörigen finanziell absichern. Alle eingezahlten Beiträge sind von der Steuer befreit. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie bei Erwerbsunfähigkeit keine Prämien mehr bezahlen müssen.

    Mehrere Varianten und Kombinationen sind möglich

    Eine andere Möglichkeit bietet sich mit dem steuerbegünstigten Fondssparen mit Vorsorgeschutz an. Hier gelten die gleichen Konditionen wie bei anderen Vorsorgeprodukten wie beispielsweise der klassischen Sparversicherung. Allerdings lassen sich beim Fondssparen wesentlich höhere Renditen erwirtschaften, weil diese Sparform an einen Fonds gekoppelt ist.

    Auch die ungebundenen Lebensversicherungen bieten Möglichkeiten zum Abschluss einer klassischen Sparversicherung. Fondssparen mit Vorsorgeschutz ist ebenfalls möglich. Es gibt unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen. Sie lassen sich auf vielfältige Weise miteinander kombinieren.

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    Welche ist die beste Vorsorgevariante?

    Es gibt kein Patentrezept für die beste Wahl zwischen gebundener und ungebundener Vorsorge. Beide Varianten bieten jeweils Vorteile, die Sie genau abwägen und auf Ihre persönliche Situation beziehen sollten. Ihr Ziel muss es sein, Ihre individuellen Lücken in der Altersvorsorge zu schliessen.

    Aus dem Grund sollten Sie sich nicht für irgendeine beliebige Variante im Bereich der Altersvorsorge oder Lebensversicherung entscheiden. Vielmehr sollten Sie die Entscheidung von Ihrer individuellen Lebenssituation abhängig machen. Das betrifft unter anderem die Höhe des Betrags, den Sie für die Vorsorgeeinrichtung einbezahlen können. Dies sollten Sie mit dem Versicherer genau absprechen. Die Höhe des einzubezahlenden Geldbetrags darf Sie in finanziell schlechteren Zeiten nicht in einen finanziellen Engpass treiben.

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    Auszahlung der 3. Säule

    Die Ausrichtung der Altersleistungen darf frühestens fünf Jahre bevor und spätestens fünf Jahre nachdem die begünstigte Person das ordentliche Rentenalter der AHV erreicht hat, erfolgen. (Dies beträgt bei Männern 65 Jahre und bei Frauen 64 Jahre).

    Säule 3a 3b

    Begünstigte Personen sind:

    • Der Vorsorgenehmer (im Erlebensfall)
    • Der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, der überlebt.
    • Die direkten Nachkommen. Natürliche Personen, die der verstorbene Vorsorgenehmer erheblich unterstützt hat. Eine Person, die mit dem Vorsorgenehmer bis zu dessen Ableben fünf Jahre ohne Unterbrechung in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat. Eine Person, die für ein oder mehrere gemeinsame Kinder Unterhaltszahlungen leisten musste: Geschwister, Eltern und übrige Erben

    Altersleistungen können auch vorzeitig ausgezahlt werden. Und zwar in folgenden Fällen:

    • Wenn sich der Vorsorgenehmer in eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule einkauft.
    • Bei Bezug einer ganzen Invalidenrente aus der eidgenössischen Invalidenversicherung bei Nichtversicherung des Invalidenrisikos.
    • Wenn ein selbstständig erwerbstätiger Vorsorgenehmer seine Erwerbstätigkeit aufgibt und eine völlig andere selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt.
    • Wenn der Vorsorgenehmer eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt.
    • Wenn die Schweiz vom Vorsorgenehmer endgültig verlassen wird.
    • Wenn der Vorsorgenehmer Wohneigentum zum Eigenbedarf erwirbt oder ein Hypothekardarlehen zurückzahlen möchte.

    Steuerliche Vorteile durch Abzug eingezahlter Beiträge

    Die Beiträge an die Säule 3a können Arbeitnehmende und selbstständig erwerbende Personen steuerlich bei den direkten Steuern geltend machen. Unabhängig davon, ob diese vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden erhoben werden.

    Geltende Maximalbeträge

    Wenn sie einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angeschlossen sind, beträgt der Höchstbeitrag 6’883 Franken pro Jahr. („Kleiner“ Beitrag). Wenn sie keiner Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angeschlossen sind, können sie bis zu 20 % ihres Erwerbseinkommens abziehen. Der Höchstbeitrag beträgt hier 34’416 Franken pro Jahr. („Grosser“ Beitrag). Die jährlichen Maximalbeiträge gelten seit dem Jahr 2015. Ist das ordentliche Rentenalter der AHV erreicht, dürfen Beiträge noch bis zu fünf weitere Jahre geleistet werden.

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      Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.

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