Die Suche nach einer profitablen Vorsorgelösung kann heutzutage langwierig und anstrengend sein – muss sie aber nicht. Mit dem Versicherungsvergleich von 1A-Versichert können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns darum, dass Sie die besten Vorsorgeprodukte für Ihren Bedarf finden. Alles was Sie am Ende tun müssen, ist sich für Ihren Favoriten entscheiden – den Rest übernehmen wir.
Private Vorsorge mit Säule 3a und Säule 3b
Die Gebundene und die Ungebundene Vorsorge
Private Vorsorge mit Säule 3a und Säule 3b
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Übersicht Vorsorge Säule 3a und 3b
Leistungen der gebundenen und der ungebundenen Altersvorsorge.
Die Unterschiede bei der Vorsorge mit der Säule 3a und der Vorsorge mit der Säule 3b.
Lohnt sich für Sie die Vorsorge mit der Säule 3a oder der Säule 3b?
Geld auszahlen lassen: Wie der Bezug von Leistungen aus der 3. Säule geregelt ist.
Wie Beiträge an die Säule 3a geldwerte Steuervorteile mit sich bringen.
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Die Gebundene und die Ungebundene Vorsorge
Die individuelle Vorsorge bildet die dritte Säule im 3-Säulen-Konzept der Schweiz. Dieses umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und ist seit 1972 Bestandteil der Bundesverfassung (BV). Zusammen mit den Kantonen soll der Bund die Eigenvorsorge der Bürger fördern. Dies geschieht durch Massnahmen im Bereich der Fiskal- und Eigentumspolitik. Die 3. Säule lässt sich in zwei Bereiche unterteilen:
Säule 3a
Der erste Bereich nennt sich gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Diese Vorsorgeform entspricht dem Teil der 3-Säulen-Konzeption der Verfassung, welcher eine Förderung durch die Fiskal- und Eigentumspolitik vorsieht. In einer am 1. Januar 1987 in Kraft getretenen Verordnung ist die Vorsorgeform der Säule 3a genau geregelt. Es handelt sich um die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3 vom 13. November 1985).
Säule 3b
Der zweite Bereich, die ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b), bezieht sich auf das individuelle Sparen. Hierzu zählen Bargeld, Lebensversicherungen, Sparhefte und weitere Geldanlagen. Über die liquiden oder leicht liquidierbaren Sparanlagen kann jede Person frei verfügen. Eine steuerliche Privilegierung ist nicht vorgesehen.
Unterschied zwischen Säule 3a und 3b
Im Wesentlichen unterscheidet sich die Säule 3a von der Säule 3b durch ihre steuerliche Abzugsfähigkeit. Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen sind demnach steuerlich privilegiert. Anders als die Beiträge sind die Leistungen genau wie die aus der zweiten Säule voll zu versteuern. Eine freie Verfügung über die Guthaben der Säule 3a ist nicht möglich.
Zu den zwei zugelassenen Vorsorgeformen der Säule 3a gehören:
- Die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungsunternehmen
- Die gebundene Vorsorgeversicherung mit Bankstiftungen
Jede erwerbstätige Person kann Vorsorgeformen der Säule 3a errichten. Arbeitnehmende ergänzen mit der Säule 3a ihre Vorsorge aus der ersten und der zweiten Säule. Für selbstständige erwerbende Personen hat die Säule 3a eine ganz herausragende Bedeutung, weil die zweite Säule fakultativ ist. Sie ist sozusagen ein Ersatz für die zweite Säule. Aber auch Personen, die Geld von der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben die Möglichkeit, eine Säule 3a zu bilden.
Lohnt sich für mich die Säule 3a oder die Säule 3b?
Die verschiedenen Versicherer bieten im Bereich der Lebensversicherungen eine Vielzahl von Lösungen an. So zum Beispiel steuerbegünstigtes Sparen mit Vorsorgeschutz, was in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) fällt. Mit dieser Variante können Sie gezielt für Ihre individuelle Altersvorsorge sparen und zugleich Ihre Angehörigen finanziell absichern. Alle eingezahlten Beiträge sind von der Steuer befreit. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie bei Erwerbsunfähigkeit keine Prämien mehr bezahlen müssen.
Mehrere Varianten und Kombinationen sind möglich
Eine andere Möglichkeit bietet sich mit dem steuerbegünstigten Fondssparen mit Vorsorgeschutz an. Hier gelten die gleichen Konditionen wie bei anderen Vorsorgeprodukten wie beispielsweise der klassischen Sparversicherung. Allerdings lassen sich beim Fondssparen wesentlich höhere Renditen erwirtschaften, weil diese Sparform an einen Fonds gekoppelt ist.
Auch die ungebundenen Lebensversicherungen bieten Möglichkeiten zum Abschluss einer klassischen Sparversicherung. Fondssparen mit Vorsorgeschutz ist ebenfalls möglich. Es gibt unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen. Sie lassen sich auf vielfältige Weise miteinander kombinieren.
Auszahlung der 3. Säule
Die Ausrichtung der Altersleistungen darf frühestens fünf Jahre bevor und spätestens fünf Jahre nachdem die begünstigte Person das ordentliche Rentenalter der AHV erreicht hat, erfolgen. (Dies beträgt bei Männern 65 Jahre und bei Frauen 64 Jahre).
Begünstigte Personen sind:
- Der Vorsorgenehmer (im Erlebensfall)
- Der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, der überlebt.
- Die direkten Nachkommen. Natürliche Personen, die der verstorbene Vorsorgenehmer erheblich unterstützt hat. Eine Person, die mit dem Vorsorgenehmer bis zu dessen Ableben fünf Jahre ohne Unterbrechung in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat. Eine Person, die für ein oder mehrere gemeinsame Kinder Unterhaltszahlungen leisten musste: Geschwister, Eltern und übrige Erben
Altersleistungen können auch vorzeitig ausgezahlt werden. Und zwar in folgenden Fällen:
- Wenn sich der Vorsorgenehmer in eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule einkauft.
- Bei Bezug einer ganzen Invalidenrente aus der eidgenössischen Invalidenversicherung bei Nichtversicherung des Invalidenrisikos.
- Wenn ein selbstständig erwerbstätiger Vorsorgenehmer seine Erwerbstätigkeit aufgibt und eine völlig andere selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt.
- Wenn der Vorsorgenehmer eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt.
- Wenn die Schweiz vom Vorsorgenehmer endgültig verlassen wird.
- Wenn der Vorsorgenehmer Wohneigentum zum Eigenbedarf erwirbt oder ein Hypothekardarlehen zurückzahlen möchte.
Steuerliche Vorteile durch Abzug eingezahlter Beiträge
Die Beiträge an die Säule 3a können Arbeitnehmende und selbstständig erwerbende Personen steuerlich bei den direkten Steuern geltend machen. Unabhängig davon, ob diese vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden erhoben werden.
Geltende Maximalbeträge
Wenn sie einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angeschlossen sind, beträgt der Höchstbeitrag 6’883 Franken pro Jahr. („Kleiner“ Beitrag). Wenn sie keiner Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angeschlossen sind, können sie bis zu 20 % ihres Erwerbseinkommens abziehen. Der Höchstbeitrag beträgt hier 34’416 Franken pro Jahr. („Grosser“ Beitrag). Die jährlichen Maximalbeiträge gelten seit dem Jahr 2015. Ist das ordentliche Rentenalter der AHV erreicht, dürfen Beiträge noch bis zu fünf weitere Jahre geleistet werden.
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Zuletzt aktualisiert: 28.09.2024 um 3:27 Uhr