Die Steuererklärung Glarus 2023 für Angestellte optimal ausfüllen
Ihre Steuererklärung 2023 für den Kanton Glarus ideal ausfüllen lassen und sparen.
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Steuererklärung 2023 für den Kanton Glarus richtig ausfüllen
Unser Service für Angestellte, Immobilienbesitzer und Selbstständige
Jedes Jahr ergibt sich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Unser Steuerexperte für den Kanton Glarus steht Ihnen hierbei gerne hilfreich zur Seite. Unsere Steuerexperten füllen Ihre Einkommensteuererklärung 2023 professionell aus und halten Fristen und Termine jederzeit à jour! 1A-versichert.ch garantiert Ihnen nicht nur das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung, sondern zusätzlich eine ganz persönliche, kundennahe Beratung mit echtem Mehrwert.
Für Angestellte
Für Immobilienbesitzer
Die Steuererklärung Glarus 2023 für Besitzer von Eigenheim & Immobilien optimal ausfüllen
Für Selbstständige
Die Steuererklärung Glarus 2023 für Selbstständige optimal ausfüllen
Einfach. Vertrauenswürdig. Kompetent.
Warum lohnt es sich die 1A Steuerberatung für den Kanton Glarus zu beauftragen?
Sie möchten Ihre Einkommensteuererklärung für den Kanton Glarus 2023 besser von Fachpersonen ausfüllen lassen? Sie würden gerne unnötige Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung 2023 vermeiden und zusätzlich alle Abzüge nutzen? Wir sind Ihr qualifizierter Partner für Steuererklärungen und Steuerberatung im Kanton Glarus. Sparen Sie bares Geld und Nerven wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2023 von einem unserer fachkundigen Steuerberater für den Kanton Glarus ideal ausfüllen lassen.
Rundum-Sorglos-Service für Ihre Steuererklärung
Um die Einkommensteuererklärung für den Kanton Glarus optimal ausfüllen zu lassen, genügt es, wenn sie uns Ihre Unterlagen zur Erledigung übergeben. Alles Weitere besorgen unsere Steuerberater für Sie! Gemäss der Abstimmung mit Ihnen erarbeiten wir zügig die detaillierte Ausarbeitung Ihrer individuellen Steuererklärung 2023 für den Kanton Glarus. Zusätzlich profitieren Sie von unserem bequemen Abhol- und Bringservice, sowie von einem erfahrenen Ansprechpartner.
Ausfüllen, optimieren und einreichen lassen – schon ab 95 Franken!
Unsere routinierten Steuer- und Finanzdienstleister für den Kanton Glarus verfügen über langjährige Erfahrung aus der Praxis und einen aktuellen Bildungsstand. Ihre Steuererklärung wird kompetent und zuverlässig erstellt. Selbst die Einreichung beim zuständigen Steueramt können unsere Steuerberater für Sie übernehmen. Üblicherweise erhalten Sie Ihre optimierte Steuererklärung schon innert sieben Tagen vollständig ausgefüllt zurück. Diesen professionellen Komplettservice erhalten Sie bereits ab 95 Franken!
Professioneller Steuerberater-Service für den Kanton Glarus
Allein durch die Kenntnis des gültigen Steuerrechts, kann eine ideale Steuerberatung sichergestellt werden. Eine fachmännische Steuerberatung macht sich bezahlt und lohnt sich für Selbstständige und Privatpersonen. Bei der Anfertigung der Steuererklärung in den Kanton Glarus offerieren sich zahlreiche verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung.
In dem alle zulässigen Abzüge genutzt werden, lässt sich die Steuerlast ideal senken. Um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, ist es essenziell, alle steuerlich relevanten Details zu identifizieren und mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang ist unser Steuerexperte Ihnen gerne behilflich.
Steuererklärung 2023 richtig und fristgerecht ausfüllen lassen
Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto effizienter können sich unsere Steuerberater um Optimierungspotentiale sowie das richtige Anfertigen Ihrer Steuererklärung kümmern. Wenn Sie uns die Unterlagen möglichst lückenlos und gut vorsortiert übergeben, können unsere Steuerberater die Einkommensteuererklärung ideal bearbeiten.
Mit unserem Steuererklärungs-Servicefür den Kanton Glarus ist die fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärung ganz unkompliziert. Unsere geschulten Steuerberater kümmern sich um die komplette Einkommensteuererklärung 2023 und sorgen dafür, dass diese rechtzeitig beim Steueramt Glarus eintrifft. Sparen Sie kostbare Zeit, mit der Gewissheit, dass Ihre Steuererklärung richtig ausgefüllt, mit Ihnen diskutiert und termingerecht dem zuständigen Steueramt zugestellt wird.
Als Treuhänder kümmern wir uns umfangreich um die steuerlichen Bedürfnisse der Klienten. Wir berücksichtigen alle ersichtlichen Möglichkeiten um die Steuerlast zu verringern. Die 1A Steuer- und Finanzexperten für den Kanton Glarus garantieren Ihnen einen zügigen und fachkundigen Service zu einem sehr fairen Preis.
Geringe Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung 2023
Abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente und dem Ausmass der Einkommensteuererklärung, können die Preise leicht variieren. Letztes Jahr lagen unsere Servicekosten für das Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung im Gebiet Glarus durchschnittlich bei rund 100 Franken. Einfache Ausführungen können wir Ihnen bereits ab 95 Franken anbieten, komplexere Ausführungen ab 145 Franken.
Spezifischere Informationen zu Arbeitsaufwand und Preisen erhalten Sie per Anfrage. Es genügt, wenn sie hierzu ein unverbindliches Angebot für die Steuerberatung im Kanton Glarus anfordern. Unsere Steuerberatung kann sich darauffolgend bei Ihnen melden und auch einen Fixpreis mit Ihnen vereinbaren.
Professionelle Steuer- und Finanzberatung aus einer Hand
Unsere Mission ist, Ihnen den besten Steuererklärungs-Service für den Kanton Glarus zu bieten! Wir wollen, dass Sie ganz und gar zufrieden mit unserer Dienstleistung sind und nachhaltig davon profitieren. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns Antworten auf offene Steuer- und Finanzfragen. Sollten Sie offene Fragen bezüglich Ihrer Steuererklärung für Glarus haben, kontaktieren Sie gerne unsere Berater. Wir kümmern uns gerne um Ihre steuerlichen Anliegen – einfach, vertrauenswürdig und kompetent.
Unsere Steuerberater verfügen über die aktuellste Steuer-Software, die mit dafür sorgt, dass Ihre Steuererklärung professionell und nach den neuesten Regulierungen ausgefüllt wird. Unsere Finanzexperten sind Cicero-zertifiziert. Von dem Abhol-und Bringservice für Ihre Unterlagen, über die fachmännische Ausarbeitung Ihrer Steuererklärung, bis hin zu einer Finanzberatung mit echtem Mehrwert – unsere Berater arbeiten stets nach dem Bestreben, Ihnen die Abgabe einer optimalen Steuererklärung so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten.
Steuerberatung im gesamten Kanton Glarus
Unseren Abhol- und Bringservice erhalten Sie in all den folgenden Gemeinden
Wie kann man Steuern sparen im Kanton Glarus?
19 Tipps und Tricks für die Steuererklärung Glarus 2023
Hier finden Sie unsere Tipps und Tricks, wie man bei der Steuererklärung 2023 im Kanton Glarus richtig sparen kann. Unsere Checkliste zeigt auf, welche Kosten beim Ausfüllen der Steuererklärung für Glarus 2023 unter Beachtung der Vorschriften abgezogen werden können. So lässt sich so einiges bei den Steuern sparen und Ihnen bleibt deutlich mehr Geld zur freien Verfügung.
1. Fahrtkosten für den Arbeitsweg
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle können steuerlich geltend gemacht werden. Die Fahrtkosten zur Arbeit können in vielen Fällen von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder den öffentlichen Verkehrsmitteln ÖV entstanden sein. Bei der Verrechnung der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von insgesamt 3000 Franken.
2. Berufsauslagen und Zusatzkosten
Allfällige Berufsauslagen können steuerlich geltend gemacht werden. Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für Berufsbekleidung, Arbeitsmittel, Geräte und mit der Arbeit verbundene Servicekosten. Berufsauslagen für welche ein Pauschalbetrag gilt, können ohne gesonderte Nachweise von der Steuer abgezogen werden. Bei der direkten Bundessteuer kann von 3% des Nettolohns ausgegangen werden. Der Maximalabzug von 4000 Franken darf hierbei aber nicht überschritten werden.
Wenn die angefallenen, beruflichen Zusatzkosten die Höhe der Pauschalbeträge überschreiten, ist es möglich, auch die Mehrkosten steuerlich wirksam zu machen – mit den entsprechenden Nachweisen.
3. Vorsorgekosten Pensionskasse Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a (dritte Säule) können steuerlich geltend gemacht werden. Angestellte können die Beträge, die in die Säule 3a eingezahlt wurden, bis zu einem Maximalbetrag von rund 7’056 Franken von der Einkommensteuer abziehen. Für Selbstständige die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, gilt ein Maximalbetrag von 35’280 Franken.
Tipp: Es ist in jedem Fall lohnenswert, möglichst jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Die eingezahlten Beträge für die Vorsorge lohnen sich gleich doppelt. So hat man nicht nur mehr Geld im Alter zur Verfügung, durch die hohen Abzüge lässt sich damit auch die aktuelle Steuerlast erheblich minimieren.
Wenn Sie mehr über die spezifischen Bestimmungen und Abzugsmöglichkeiten für Einzahlungen in die Säule 3a erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an unseren Steuerberater für den Kanton Glarus. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sie durch eingezahlte Beträge in die dritte Säule bei den Steuern sparen können.
4. Vorsorgekosten Pensionskasse Säule 2
Einzahlungen in die Pensionskasse (zweite Säule) können steuerlich geltend gemacht werden. Wer Lücken in der Pensionskasse durch freiwillige Einzahlungen verringert oder gänzlich geschlossen hat, kann Einzahlungsbeträge verrechnen und dadurch Steuern sparen. Die Einzahlungen zur Schliessung von Lücken in der zweiten Säule können bis zu einem festgelegten Maximalbetrag abgezogen werden. Der zulässige Maximalbetrag steht in Ihrem Pensionskassenausweis.
5. Prämien der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung
Prämien für die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Lebensversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Die Krankenkassenprämien werden hierbei indirekt über einen Pauschalabzug von der Steuer abgezogen werden. Die Maximalbeträge variieren nach steuerlichen Rahmenbedingungen, Familienstand und Wohnort. Ein direkter Abzug der Krankenkassenprämie ist nicht zulässig, auch ein Abzug der Zusatzversicherungspämien ist nicht möglich.
Gezahlte Beiträge in die Unfallversicherung zählen als Vorsorgeaufwendung. Somit können die Kosten für die Unfallversicherung üblicherweise als Vorsorgeaufwand von der Steuer abgezogen werden – sofern geltende Maximalbeträge nicht bereits ausgeschöpft wurden.
Bezahlte Prämien für eine Lebensversicherung (Säule 3b) können indirekt über einen Pauschalabzug von der Steuer abgezogen werden. Wichtig ist auch hier, dass zulässige Maximalbeträge nicht überschritten werden.
6. Kosten für Ausbildung und Weiterbildung
Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Der maximale Betrag für Ausbildung und Weiterbildung darf 12’000 Franken nicht überschreiten. Allerdings gibt es auch hier einige Details zu beachten. Nicht alle angefallenen Ausbildungskosten sind auch gleichzeitig berechtigt für einen steuerlichen Abzug. Typische Ausbildungskosten, die in der Regel nicht erstattet werden können, sind Kosten für eine Lehre oder ein Erststudium.
7. Auswärtige Verpflegung
Berufsbedingte Verpflegungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Verpflegungskosten für die Arbeit können in vielen Fällen von der Steuer abgezogen werden. Ist es allerdings zumutbar, dass man ebenso zu Hause hätte essen können, so sind Kosten für eine auswärtige Verpflegung in der Regel nicht abzugsfähig. Ausschlaggebend hierfür ist die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.
Für Hauptmahlzeiten gelten Pauschalbeträge von je 15 Franken, beziehungsweise 7.50 Franken – je nach dem, ob Angestellte den vollen Preis einer Mahlzeit entrichten mussten, oder ob es sich dabei um eine vom Arbeitgeber verbilligte Mahlzeit handelt. Bei den Verpflegungskosten gibt es auch weitere Details zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Abziehen der Verpflegungskosten auch abgelehnt werden.
8. Krankheitskosten, Unfallkosten, Heilungskosten
Krankheitskosten die aus dem eigenen Portmonee gezahlt wurden können steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gilt, dass die getätigten Ausgaben dabei einen festgelegten Prozentsatz des Nettoeinkommens (z.b. 5%) überschreiten müssen, um abzugsfähig zu sein. Solche privat bezahlten medizinischen Kosten können etwa durch Zahnarztbesuche oder erhöhte Ausgaben aufgrund von Gesundheitsproblemen entstanden sein.
Welche Maximalbeträge für Krankheits- und Heilungskosten im Kanton Glarus aktuell gültig sind, erfahren Sie von unserem Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde für den Kanton Glarus.
9. Schulden und Kreditzinsen
Darlehenszinsen können steuerlich geltend gemacht werden. Wer Kredite bei der Bank aufgenommen hat, kann die angefallenen Schuldzinsen von der Einkommensteuer abziehen. Abzugsfähige Schuldzinsen können z.b. durch Hypotheken, Bankkredite und auch durch Inanspruchnahme privater Darlehen entstanden sein. Wichtig hierbei ist, dass jeweils nur die angefallenen Zinsen geltend gemacht werden, jedoch nicht die Rückzahlung von Darlehensbeträgen.
Wenn ein Auto über die Aufnahme eines Kredites finanziert wurde, können die angefallenen Darlehenszinsen verrechnet werden. Handelt es sich aber um einen Leasingvertrag, ist dieser Abzug nicht möglich.
10. Zweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehepartner
Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, können Sonderzüge steuerlich geltend gemacht werden. Wenn also beide Ehegatten arbeiten gehen, so steht Ihnen der Zweiverdienerabzug zu. Je nach Wohnort gibt es festgelegte Maximalbeträge zu berücksichtigen. Bei der direkten Bundessteuer beläuft sich der Maximalbetrag auf 13’400 Franken.
11. Kosten für Kinderbetreuung
Angefallene Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern können steuerlich geltend gemacht werden. Typischerweise können die Kosten für Kinderkrippe und Tagesmütter von der Steuer abgezogen werden. Hierbei dürfen festgelegte Maximalbeträge nicht überschritten werden.
12. Sozialabzug für minderjährige Kinder
Eltern von minderjährigen Kindern können einen Sozialabzug geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Höhe des Abzuges je Kind 6500 Franken. Je nach Wohnort sind teils auch höhere Abzüge oder gesonderte Pauschalbeträge von der Steuer abzuziehen.
13. Ehegatten- und Kindesunterhalt
Angefallene Kosten für Alimente und Unterhaltszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Sowohl die geleisteten Zahlungen für den Kindesunterhalt wie auch die Ehegatten-Unterhaltszahlungen, an den Ex-Ehepartner können hierbei von der Steuer abgezogen werden.
14. Sparzinsen und Bankzinsen
Die Zinsen, die auf einem Guthabenkonto erwirtschaftet wurden, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Sparzinsen entstanden in der Regel durch Guthaben auf herkömmlichen Bankkonten oder Sparkonten. Bei dem Abzug der Sparzinsen für die Bundessteuer, darf ein maximaler Abzug von 1700 Franken nicht überschritten werden.
15. Verrechnungssteuern für Zinsen
Eingezahlte Verrechnungssteuern für Bankguthaben können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn auf einem Guthabenkonto Zinsen gutgeschrieben wurden, so entspricht der Betrag in der Regel nur 65% der tatsächlich erwirtschafteten Zinsen. Die übrigen 35% führt die Bank an die Steuerverwaltung ab.
Wenn die betroffenen Konten bei der Steuererklärung angegeben werden, kann die Verrechnungssteuer zurückerstattet werden. Für eine richtige Buchung von Verrechnungssteuern gibt es noch weitere Details zu beachten – da Verrechnungssteuern auch durch andere Transaktionen anfallen können und zusätzlich festgelegte Grenzen für jeweilige Beträge gelten.
16. Spendenbeiträge an gemeinnützige Organisationen
Spenden an gemeinnützige Institutionen und Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden. Getätigte Spenden an öffentliche und andere, ausschliesslich gemeinnützig tätige Organisationen, dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben von der Steuer abgezogen werden.
Hier sollte immer geprüft werden, ob die jeweilige Organisation als gemeinnützig anerkannt ist, wie hoch der Betrag einer Spende mindestens und maximal sein darf und auch, ob Pauschalabzüge genutzt werden können. Welche Minimal- und Maximalbeträge für Spenden an gemeinnützige Organisationen im Kanton Glarus aktuell gültig sind, erfahren Sie von unserem Steuerberater oder Ihrer zuständigen Steuerbehörde für den Kanton Glarus.
17. Spendenbeiträge an politische Parteien
Spenden an politische Parteien in der Schweiz und auch gezahlte Mitgliederbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2011 trat die neue Regelung in Kraft, nach welcher Privatpersonen aus allen Kantonen ihre gezahlten Mitgliederbeiträge, sowie Spenden an politische Parteien von der Steuer abziehen können.
Für die direkte Bundessteuer in der Schweiz wurde ein maximal abzugsfähiger Betrag von 10’000 Franken festgelegt. Den einzelnen Kantonen ist es aber gestattet, abweichende Maximalbeträge festzulegen. Welcher Maximalbetrag für Spenden an politische Parteien im Kanton Glarus aktuell gültig ist, erfahren Sie von unserem Steuerberater oder Ihrer zuständigen Steuerbehörde für den Kanton Glarus.
18. Behinderungsbedingte Mehrkosten
Behinderungsbedingte Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Anders als bei Krankheits- und Unfallkosten, können behinderungsbedingte Mehrkosten normalerweise in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden. Um diesen Abzug nutzen zu können, ist es Voraussetzung, dass die betreffende Person als „behinderte Person“ anerkannt wurde.
Nicht als behindert gelten Privatpersonen, die lediglich auf eine Sehhilfe, wie Brille oder Kontaktlinsen angewiesen sind und Ähnliches. Als behinderte Personen gelten in der Regel z.b. Bezüger von IV-Leistungen oder Hilflosenentschädigung. Abzugsfähig sind die behinderungsbedingten Mehrkosten, die selbst finanziert werden mussten – also die Kosten, die nicht mit einer Versicherung oder durch Hilfswerke abgedeckt werden konnten.
19. Privates Büro / Home-Office
Die Kosten für ein privates Arbeitszimmer (Home-Office) können steuerlich geltend gemacht werden. Bei dem Abzug der Kosten für das private Arbeitszimmer gelten recht strenge Vorgaben:
Das Arbeitszimmer muss regelmässige Verwendung finden, was bedeutet, dass ein wesentlicher Anteil der beruflichen Arbeit im Home-Office stattfindet. Der Richtwert entspricht 40% eines Vollzeitpensums oder mehr. Die zweite Bedingung lautet, dass der Arbeitgeber keinen für die Arbeit geeigneten Raum zur Verfügung stellen konnte. Dritte Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer nur zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird.
Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, lassen sich die anteilsmäßigen Kosten für das Zimmer von der Einkommensteuer abziehen.
Die Tipps für die Steuererklärung 2023 für den Kanton Glarus dienen ausschliesslich einer groben Orientierung. Die Tipps stellen keine rechtsverbindliche Steuerberatung dar und können auch keine individuelle Steuerberatung ersetzen.
Ihre Vorteile mit der 1A Steuerberatung
Diese Unterlagen benötigt der Steuerberater
Ihre Checkliste zur perfekten Vorbereitung
Wenn Sie uns die folgenden Unterlagen überreichen, können unsere Steuerberater in vollem Umfang für Sie tätig werden. Natürlich müssen Sie nicht alle der folgenden Unterlagen bereithalten. Es genügen die Unterlagen, die in Ihrer steuerlichen Situation zu berücksichtigen sind.
Ihre Steuervorteile mit geringen Kosten
Ihre Steuererklärung 2023 für den Kanton Glarus komfortabel und sorgenfrei erledigen
Über die Jahre wurde auch die jährliche Steuererklärung für den Kanton Glarus zunehmend komplexer. Neben den allgemeinen Regelungen des Bundes gilt es ebenso alle Regelungen des Kantons zu berücksichtigen. Unsere Steuerberater und Versicherungsspezialisten für den Kanton Glarus arbeiten Hand in Hand, um Ihnen einen professionellen und zugleich preiswerten Service mit echtem Mehrwert zu bieten.
Attraktiver Familienrabatt
Bis zu 50% Rabatt auf das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung
Familienmitglieder profitieren mit bei uns von attraktiven Rabatten von bis zu 50% auf das Ausfüllen der Steuererklärung. Das ist nicht nur attraktiv, sondern bringt grossen Mehrwert.
Zertifizierte Beratung
Die kompetente Beratungsqualität von 1A-Versichert.ch
Unsere Mitarbeiter sind Cicero-zertifiziert, verfügen über anerkannte Ausbildungen in der Versicherungsbranche und sind verpflichtet, sich laufend weiter zu bilden.
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Unsere Dienstleistung hat keine versteckten Kosten
Unsere ergänzenden Zusatzleistungen erhalten Sie als Kunde kostenlos. Hinter dem Angebot stecken keine versteckten Kosten, dafür garantieren wir.
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Zuletzt aktualisiert: 28.09.2024 um 12:54 Uhr.